Vernehmlassungsantwort

Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaft ist an einer hoher Qualität in der Leistungserbringung interessiert. Mittels einer guten Datenlage und durch zusätzliche Anreize für die Leistungserbringer können Verbesserungen erreicht werden. Denn in der Tat wurde das Krankenversicherungsgesetz (KVG) bisher nur ungenügend umgesetzt. Die Qualitätsentwicklung wurde in den Tarifverträgen stiefmütterlich behandelt. Das war einerseits ein Versagen der Tarifpartnerschaft, andererseits haben Bund und Kantone diese Tarifverträge auch stets genehmigt. economiesuisse setzt sich für eine starke Tarifpartnerschaft ein, die in der Lage ist, die Qualitätsvorgaben gemäss KVG umzusetzen.

Die Verordnungsänderung geht jedoch in die falsche Richtung. Sie zentralisiert die Qualitätsarbeit und will von oben herab die Qualitätsentwicklung im wahrsten Sinne des Wortes «verordnen». Doch ein staatliches Qualitätsmanagement läuft Gefahr, an der Basis ins Leere zu laufen. Qualitätsmanagement ist eine genuine Aufgabe der Leistungserbringer mit Unterstützung des Tarifpartners. Der Bund sollte sich auf die Rahmenbedingungen beschränken und allfällige Anreize setzen.