Sparschwein mit Münzen

Corona-Schuldenabbau: Bekenntnis zur Schuldenbremse

Der Bundesrat hat den vollständigen Abbau der Corona-Schulden beschlossen. Der Abbau schränkt den Bundeshaushalt nicht ein und führt auch nicht zu Mehrbelastungen für die Bevölkerung. Mit seinem Entscheid stärkt der Bundesrat die Voraussetzungen, dass auch künftige Krisen und Notlagen bewältigt werden können, ohne dass die Schulden der Schweiz immer weiter steigen. Gleichzeitig legt der Bundesrat ein Bekenntnis zur finanziellen Nachhaltigkeit ab: die vom Volk mit überwältigendem Mehr beschlossene Schuldenbremse gilt ohne Wenn und Aber.

Der Bund hat sich durch seine Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise im Umfang von rund 25 Milliarden Franken verschuldet. Das heisst: auf einen Schlag sind die Schulden des Bundes um einen Viertel gestiegen. Laut Gesetz müssen diese Schulden innert sechs Jahren abgebaut werden. Der Bundesrat hat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Jetzt hat er die Botschaft ans Parlament verabschiedet.

Corona-Schulden innert drei Legislaturperioden abbauen

Die Lösung sieht vor, dass die Schulden grundsätzlich in drei Legislaturperioden bis 2035 vollständig abgebaut werden. Die Mittel dafür kommen aus den Überschüssen, die der Bund in der Regel jährlich schreibt. Die Überschüsse werden vollständig für den Corona-Schuldenabbau verwendet. Ergänzend kommen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank hinzu, die in einem gewissen Umfang ebenfalls in die Schuldentilgung fliessen. Die Ausschüttungen sind aufgrund der stark gewachsenen Bilanz der Nationalbank viel höher als in der Vergangenheit. Für den Schuldenabbau werden allerdings nur die Zusatzausschüttungen verwendet. Auf diese Weise sollen die Corona-Schulden in rund elf Jahren abgebaut sein.

Abbau ohne Einschränkungen möglich

economiesuisse unterstützt diesen Plan. Zum einen ist er realistisch: Der Bundeshaushalt wird nicht tangiert bzw. es kommt nicht zu Einschränkungen. Sowohl die Überschüsse wie auch die zusätzlichen SNB-Mittel haben dem Bund bis jetzt nie zur Verfügung gestanden. Zum andern entspricht der Plan der geltenden Funktionsweise der Schuldenbremse: Das Gesetz sieht die Möglichkeit einer verlängerten Amortisationsfrist in besonderen Fällen vor. Bei der Corona-Pandemie handelt es sich zweifellos um einen solchen besonderen Fall. Die Überschüsse, die der Bund schreibt – häufig Kredite, die am Ende des Rechnungsjahres übrig bleiben –, werden heute schon ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet. Diese Regel hatte der Gesetzgeber eingeführt, um einen Schuldenabbau zu ermöglichen. An ihr wird festgehalten; es wird lediglich explizit festgelegt, dass die Corona-Schulden vor den übrigen Bundesschulden abgebaut werden müssen.

Die Variante, «alte» Überschüsse mit «neuen» Schulden zu verrechnen, hat der Bundesrat verworfen, weil er so wenig wie möglich ins bewährte System der Schuldenbremse eingreifen möchte. Eine solche Verrechnung würde gegen die zentrale Regel, dass Überschüsse nicht in den Folgejahren verwendet werden können, verstossen. Überschüsse sind kein «Vorschuss» für die Zukunft, sondern ausschliesslich für den Abbau alter Schulden vorgesehen. Zudem handelt es sich dabei um einen rein buchhalterischen Trick, denn es werden im Umfang der Verrechnung keine Schulden tatsächlich abgebaut. Der Fehlbetrag hätte sich nur auf dem Papier reduziert.

Schuldenabbau bleibt weiter prioritär

Neben den Corona-Schulden gibt es auch immer noch die «übrigen» Bundesschulden. Sie betragen heute aufgrund des steilen Schuldenaufbaus in den 1990er-Jahren immer noch rund 100 Milliarden Franken. Der Bund hat dafür in den letzten Jahren durchschnittlich 2 Milliarden Franken Zinsen bezahlt. Von einer baldigen «Nullverschuldung» des Bundes kann also nicht gesprochen werden, auch nach dem Beschluss des Bundesrats zum völligen Abbau der Corona-Schulden nicht. Was aber zweifellos stimmt: Schulden kosten und schränken deshalb den Haushalt ein. Höhere Schulden schränken ihn über die Zeit noch mehr ein. Der Schuldenabbau lohnt sich also. Er verschafft dem Haushalt Luft, und zwar dauerhaft.

Finanzielle Nachhaltigkeit ist kein Selbstläufer

Finanzielle Nachhaltigkeit zahlt sich aus. Wie die Corona-Verschuldung zeigt, ist sie aber kein Selbstläufer, sondern muss immer wieder errungen werden. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid für einen vollständigen, verbindlichen Schuldenabbau innert einer vernünftigen, realistischen Frist die politischen Weichen weiter in Richtung Nachhaltigkeit gestellt. Das Parlament sollte ihn dabei unterstützen. Es wäre ein Armutszeugnis und ein schlechtes Omen für künftige Krisen, sollte die Corona-Rechnung auch für die nächste Generation noch ein Thema sein.