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Swiss Accelerator: Übergangsmassnahme für KMU und Start-ups verabschiedet

Schweizer KMU und Start-ups haben derzeit keinen Zugang zum Förderinstrument «Accelerator» des European Innovation Council (EIC). Sie sind damit gegenüber den europäischen Unternehmen benachteiligt. Erfolg versprechende Innovationsprojekte können entsprechend ausbleiben, zum Schaden des Wirtschaftsstandorts. Der Bundesrat handelt nun und setzt eine Übergangsmassnahme in Kraft: Innosuisse wird Anfang April 2022 die Ausschreibung eines sogenannten «Swiss Accelerator» publizieren. Mit dieser Übergangsmassnahme sollen für innovative KMU und Start-ups die Nachteile der fehlenden Assoziierung zu Horizon Europe reduziert werden.

Die Schweiz kann bis auf Weiteres nur als Drittstaat am weltgrössten Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe mitwirken. Damit können sich hiesige Forscherinnen und Forscher beispielsweise nicht um ein Grant des European Research Council (ERC) bewerben. Auch die Beteiligung am Förderinstrument «Accelerator» des European Innovation Council (EIC) ist nicht möglich. Dieser Rat wurde nach der Pilotphase im Rahmen des Vorgängerprogramms nun definitiv in Horizon Europe etabliert. Im Gegensatz zur bestehenden Projektförderung der Innosuisse übernimmt der EIC bei einer positiven Projektevaluation nicht nur die Aufwendungen des Forschungspartners, sondern finanziert auch direkt die Aufwendungen des KMU oder des Start-ups. Allerdings ist der Konkurrenzkampf um diese Mittel hoch und die Firmen müssen entsprechend darlegen, dass ihr Projekt über ein ausgesprochen hohes Innovationspotenzial verfügt. Mit dem Ausschluss der Schweiz aus dem EIC können sich derzeit innovative kleine und mittlere Schweizer Unternehmen und Start-ups also nicht um eine entsprechende Förderung bewerben.

Neue gesetzliche Grundlage geschaffen

Das Schweizer Parlament hat in der Herbstsession 2021 das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) beraten. In weiser Vorausschau hat das Parlament die folgende Bestimmung ins FIFG aufgenommen (Art. 19 Abs. 3ter FIFG): «Soweit Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist, kann die Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern.»

Der Bundesrat hat nun entschieden, diesen Passus bereits per Mitte April 2022 in Kraft zu setzen, während die übrigen neuen Bestimmungen des FIFG erst per März 2023 gelten. Damit kann Innosuisse nun die definitive Ausschreibung vorbereiten. Die Übergangsmassnahme des Swiss Accelerator soll dazu beitragen, dass die Benachteiligung der Schweiz, aufgrund der nicht vollständigen Teilnahme an Horizon Europe, reduziert wird.

Ausschreibung startet im April

Anfang April 2022 wird Innosuisse auf ihrer Website die Ausschreibungsunterlagen veröffentlichen. Schweizer KMU und Start-ups mit konkreten Ideen für Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial sollten dann die Ausschreibungsunterlagen genau durchgehen.