Wintersession 2021

Die Wintersession 2021 ist zu Ende. Das Parlament hat die längst fällige Reform der Verrechnungssteuer unter Dach und Fach gebracht, das Bundesbudget für nächstes Jahr abgesegnet, die AHV kurzfristig stabilisiert und schliesslich den Weg für ein visionäres Infrastrukturprojekt freigemacht. In der Summe ist die Wirtschaft zufrieden mit den Ergebnissen der Beratungen.

Session im Überblick

Wie immer zum Jahresende beriet das Parlament auch in dieser Wintersession das Bundesbudget für das nächste Jahr. Im Vorfeld der Session hat economiesuisse eindringlich dazu aufgerufen, den Ausnahmezustand bei den Bundesfinanzen zu beenden und nicht noch weitere Ausgaben einzuplanen. Nichtsdestrotz haben die Räte die Ausgaben nochmals signifikant erhöht. Für das Jahr 2022 muss mit einem Milliardendefizit im Bundeshaushalt gerechnet werden.

In Schieflage ist auch die AHV. Mit der Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und der Erhöhung der Mehrwertsteuer kann das Sozialwerk zwar kurzfristig stabilisiert werden. Die Massnahmen reichen angesichts der steigenden Lebenserwartung aber bei Weitem nicht aus, um die AHV langfristig zu stabilisieren. Weitere strukturelle Massnahmen sind nötig. Das Parlament wird sich also bald wieder mit den Finanzierungsproblemen der ersten Säule befassen müssen.

Auf keinen Fall sollten die Räte zur Finanzierung der AHV Gelder der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zweckentfremden. Das Vorhaben wurde in dieser Session gleich zwei Mal behandelt. Im Rahmen der Beratungen zur AHV-Reform wurde es abgelehnt, einer parlamentarischen Initiative wurde Folge gegeben. So verlockend der Griff in die Kassen der SNB auch sein mag: Negativzinsen sind eine temporäre geldpolitische Massnahme und die daraus resultierenden Einnahmen eignen sich folglich nicht für eine stabile Finanzierung der AHV. Vor allem aber sollte sich die SNB auf ihren Auftrag konzentrieren können, nämlich die Preisstabilität des Schweizer Frankens zu garantieren. Eine Verpolitisierung der SNB wäre ein fataler Fehler.

Weitsichtig ist der Beschluss des Parlaments, Zinsen inländischer Obligationen von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Damit dürften in absehbarer Zeit Finanzierungsaktivitäten von grossen und kleinen Unternehmen zurück in die Schweiz geholt werden, was einen volkswirtschaftlichen Impuls auslösen und die Steuereinnahmen erhöhen wird. Die Reform ist also ausgesprochen vorteilhaft für die Schweiz. Umso unverständlicher ist das angekündigte Referendum der SP. economiesuisse wird sich auch in einer allfälligen Volksabstimmung entschieden für die Vorlage einsetzen.

Auch der Beschluss zum Projekt «Cargo sous terrain» dürfte sich als weitsichtig herausstellen. Das Parlament hat die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen, dass Güter in der Schweiz dereinst unterirdisch transportiert werden können. Wird das vollumfänglich privat finanzierte Infrastrukturprojekt realisiert, darf sich die Schweizer Bevölkerung auf weniger Stau, weniger Lärm und vor allem weniger CO2-Emissionen freuen.

Für die Reduktion der CO2-Emissionen ebenso wichtig ist die in dieser Session beschlossene Weiterführung der Zielvereinbarungen für Unternehmen bis 2024. Fürs Klima und die Schweizer Wirtschaft ist dies eine durch und durch positive Nachricht. economiesuisse setzt sich dafür ein, dass das überaus wirksame Instrument der Zielvereinbarungen weiter ausgebaut wird: Alle Unternehmen der Schweiz sollen ohne Einschränkungen Zugang zu diesem System erhalten, damit die Reduktionsleistung der Wirtschaft noch weiter gesteigert werden kann.

Auch die Ausnahme neuer Gentechnik-Verfahren wie dem CRISPR/Cas aus dem Moratorium für die Inverkehrbringung gentechnisch veränderter Organismen hätte einen positiven Effekt aufs Klima. Denn resistentere Sorten würden den Einsatz von Pestiziden deutlich vermindern. Der Ständerat hatte sich, wenn auch knapp, doch noch zu diesem kleinen, aber wichtigen Schritt in die richtige Richtung durchgerungen: Gentechnisch veränderte Organismen, denen kein artfremdes Erbgut eingesetzt wurde, sollen vom Moratorium ausgenommen werden. Der nächstberatende Nationalrat sollte dem Ständerat in seinen Entscheiden folgen.

Richtigerweise lehnte der Ständerat drei Standesinitiativen ab, die ein Moratorium für die 5G-Mobilfunktechnologie verlangten. Ein gegenteiliger Entscheid wäre unverständlich gewesen. Die Datennutzung in der Schweiz nimmt seit Längerem stark zu, weshalb das Mobilfunknetz modernisiert werden muss. Eine gute Infrastruktur ist schliesslich Voraussetzung für eine prosperierende Volkswirtschaft wie es die Schweiz war, ist und hoffentlich auch in Zukunft sein wird.

Die Wintersession steht ganz im Zeichen der Finanzen, denn traditionellerweise beraten die Räte dann das Budget des Bundes für das kommende Jahr. Nach den pandemiebedingten hohen Defiziten in den Jahren 2020 und 2021 legt der Bundesrat dem Parlament für 2022 ein knapp ausgeglichenes Budget vor. Nun gilt es, nicht zu überborden, ausserordentliche Ausgaben zu vermeiden und den Abbau der Corona-Schulden in Angriff zu nehmen. Ein ausgeglichener Staatshaushalt ist das A und O, um auch für künftige Krisen gewappnet zu sein.

Die Ausgabendisziplin des Bundes ist das eine, die Einnahmen sind das andere. Die Schweizer Wirtschaft hat sich in der Krise als äusserst resistent erwiesen und dem Bund so den nötigen finanziellen Handlungsspielraum verschafft. Damit dies so bleibt, sind gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen unabdingbar. Die wichtigste Vorlage in dieser Session für den Unternehmens- und Steuerstandort Schweiz ist die Reform der Verrechnungssteuer. Sie würde Finanzierungsaktivitäten in die Schweiz holen und laut Bundesrat einen Konjunkturimpuls von 0,5 BIP-Prozenten innert fünf Jahren auslösen.

Nicht im Gleichgewicht ist hingegen die AHV. Sie muss dringend saniert werden. In einem ersten Schritt sollen Massnahmen die erste Säule der Altersvorsorge kurzfristig stabilisieren, um dann eine umfassende Reform des Vorsorgewerks anzugehen. Die Beratungen befinden sich auf der Zielgeraden und dürften in dieser Session abgeschlossen werden. Auch hier ruft economiesuisse zur finanziellen Zurückhaltung auf. Es kann nicht sein, dass die bereits beschlossene Entlastung des Sozialwerks durch zu hohe Ausgleichsmassnahmen wieder zunichte gemacht wird.

Auf gar keinen Fall sollte – wie verschiedentlich vorgeschlagen – in die Kasse der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gegriffen werden, um die AHV zu sanieren. Damit wird kein einziges Problem gelöst, sondern ganz im Gegenteil ein grosses geschaffen. Wird die Nationalbank für politische Zwecke instrumentalisiert, steht nichts weniger als deren Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Das wäre verheerend für die Erfüllung ihres eigentlichen Auftrags: Preisstabilität garantieren und makroökonomische Schocks abfedern. Man kann es nicht oft genug betonen: Die Unabhängigkeit der SNB muss gewahrt bleiben.

Auch keine gute Idee ist die abermalige Verlängerung des Gentechmoratoriums. Die Gentechnologie bietet grosse Chancen zum Beispiel mit Blick auf eine Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, die nicht ungenutzt bleiben sollen. Zu einem starken Forschungs- und Innovationsstandort, wie es die Schweiz ist, passen keine pauschalen und wissenschaftlich unbegründeten Technologieverbote. Immerhin liegt nun ein Kompromissvorschlag der ständerätlichen Wissenschaftskommission vor, der zumindest neue Technologien wie das Genomediting (Crispr / Cas9) vom Moratorium ausnehmen will. Im Sinne einer Schadensbegrenzung trägt die Wirtschaft diesen Kompromiss mit.

Ein weiteres schädliches Technologieverbot droht der Schweiz durch die Standesinitiativen einiger Kantone, welche ein Moratorium für die 5G-Mobilfunktechnologie fordern. Die Befürchtungen sind unbegründet: 5G ist deutlich strahlungs- und energieeffizienter als die aktuelle Mobilfunktechnologie. Darüber hinaus trägt die neue Technologie dem gesteigerten Datennutzungsverhalten der Bevölkerung Rechnung und dient der Wirtschaft in Zukunft als wichtige Innovationsplattform für neue Anwendungen. Das Moratorium stellt keinen gangbaren Weg dar und ist abzulehnen.

Innovativ ist hingegen das Projekt «Cargo sous terrain». Das unterirdische Gütertransportsystem will die binnenschweizerische Logistik in den Untergrund verlagern. Das Projekt wird vollumfänglich von der Privatwirtschaft finanziert, der Bund muss einzig die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Gelingt dies, würde das einerseits eine Entlastung für Strasse und Schiene bedeuten, andererseits einen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen der Schweiz leisten.

Um solche Emissionen zu reduzieren, sollte das Parlament in dieser Session auch der Verlängerung der Zielvereinbarungen von Unternehmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses zustimmen. Das überaus erfolgreiche Instrument der Zielvereinbarungen droht wegzufallen, falls nicht rasch gehandelt wird. Schweizer Unternehmen sind willens und in der Lage, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dafür benötigen sie aber gute Rahmenbedingungen, welche ihnen die notwendigen unternehmerischen Freiheiten lassen. Die Zielvereinbarungen sind ein Paradebeispiel für liberale und nachhaltige Lösungen, von denen wir alle profitieren.

Last but not least: Rechtzeitig vor der Wintersession haben die drei Dachverbände der Schweizer Wirtschaft eine gemeinsame Wirtschaftspolitische Agenda verabschiedet, die den Reformbedarf der Schweiz absteckt. Das Land muss in zahlreichen Politikbereichen jetzt seine Hausaufgaben machen, um in einer sich schnell verändernden Welt den Anschluss nicht zu verlieren. Hier geht’s zur Medienmitteilung und der wirtschaftspolitischen Agenda.

Beide Räte

Wirtschaftsverbände unterstützen ausgewogene AHV-Reform

Die AHV muss dringend reformiert werden. Seit 2014 sind die Einnahmen und Ausgaben nicht mehr ausgewogen. Die Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Die Reform AHV21 konzentriert sich auf die wesentlichen Elemente zum Erhalt des Leistungsniveaus und der Sicherung der Finanzierung bis 2030: Das Rentenreferenzalter der Frauen soll demjenigen der Männer angeglichen und die Mehrwertsteuer moderat erhöht werden.

Gemeinsame Position der Wirtschaftsverbände

economiesuisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband unterstützen das Ziel, die AHV kurzfristig zu stabilisieren, um in einem nächsten Schritt eine umfassendere Reform anzugehen. Allerdings muss auch in diesem ersten Schritt ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen strukturellen und finanziellen Massnahmen gefunden werden. Konkret: Der bereits beschlossenen Zusatzfinanzierung über eine Steuererhöhung muss eine Nettoentlastung der AHV durch die Erhöhung des Rentenreferenzalters (inkl. Begleitmassnahmen) gleichen Umfangs gegenüberstehen. Auf keinen Fall sollte die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank kurzfristigen Interessen geopfert werden, indem SNB-Gelder sachfremd für die Finanzierung der AHV verwendet werden. Die Wirtschaftsverbände empfehlen deshalb, die Vorlage gemäss den Beschlüssen des Ständerats der ersten Lesung vom 15. März 2021 anzunehmen. Die Kleine Kammer hatte ein ausgewogenes Gesamtpaket vorgeschlagen, der Nationalrat und selbst die Kleine Kammer haben sich jedoch wieder von diesem Ziel entfernt.

Ausgleichsmassnahmen sind berechtigt, dürfen aber das Gleichgewicht der Reform nicht gefährden

Die Angleichung des Rentenreferenzalters der Frauen ist ein wichtiger Baustein, um die AHV kurzfristig zu stabilisieren. Damit wird die AHV per 2030 um gut 1,4 Milliarden Franken entlastet. Der Umfang der Ausgleichsmassnahmen für die betroffene Übergangsgeneration darf aber unter keinen Umständen das Gleichgewicht der Reform gefährden und soll daher den finanziellen Rahmen von maximal rund 400 Millionen Franken pro Jahr nicht überschreiten. Nachdem die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4 Punkte bereits beschlossen ist, kann die Reform nur noch über die Wahl der Ausgleichsmassnahmen in ein Gleichgewicht gebracht werden. Die Räte sind gut beraten, auch mit Blick auf die Unterstützung der Wirtschaft bei einer allfälligen Abstimmung, hier nicht zu überschiessen.

Keine gute Idee: Nationalbank verpolitisieren

Die vom Nationalrat vorgeschlagene Finanzierung der AHV durch die SNB-Gewinne lehnen die Wirtschaftsverbände dezidiert ab. Erstens ist die AHV auf eine stetige und verlässliche Finanzierung angewiesen. Negativzinsen sind jedoch eine temporäre geldpolitische Massnahme der Schweizer Nationalbank, um die Preisstabilität des Schweizer Frankens zu gewähren. Sobald es die Umstände zulassen, werden sie aufgehoben. Folglich eignen sich die Einnahmen aus den Negativzinsen nicht für eine nachhaltige Finanzierung der AHV. Zweitens käme deren Verwendung für die AHV einem Eingriff in die Unabhängigkeit der SNB gleich. Eine solche Vermischung zwischen Fiskal- und Geldpolitik wäre gefährlich für unser Land. In die gleiche Kerbe schlägt übrigens die ebenfalls in dieser Session zur Beratung stehende Parlamentarische Initiative 20.432 «Gewinne der Schweizerischen Nationalbank aus den Straf- respektive Negativzinsen der AHV zuweisen». Auch sie muss dringend abgelehnt werden. Die Schweiz ist bisher gut gefahren mit einer unabhängigen Nationalbank, und es wäre töricht, sie zu verpolitisieren. Wir profitieren schliesslich alle von der Stabilität des Schweizer Frankens.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung und wird in der Wintersession von beiden Räten beraten; zuerst vom Nationalrat. Ziel ist es, die Differenzen in dieser Session zu bereinigen und die Beratungen abzuschliessen.

Nachdem sich beide Räte bereits in erster Lesung für eine Angleichung des Rentenreferenzalters der Frauen auf 65 Jahre ausgesprochen hatten, diskutierte der Ständerat in der Herbstsession 2021 den Umfang der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Die Kleine Kammer will die Rentenzuschläge massiv erhöhen, den Kreis der zuschlagsberechtigten Übergangsgeneration auf neun Jahrgänge ausweiten und die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte anheben. Damit hat sich der Ständerat von seiner ursprünglich moderaten und angemessenen Zurückhaltung verabschiedet und strukturelle und finanzielle Massnahmen der AHV-Reform in ein Ungleichgewicht gebracht. Immerhin lehnt der Ständerat das Ansinnen ab, Nationalbankgelder für die AHV einzusetzen.

Beurteilung der Beratungen

Das Parlament hat eine Reform der AHV (AHV21) beschlossen. Im Wesentlichen sprachen sich die Räte für die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre und die Erhöhung der MWST aus. Die Verwendung temporärer SNB-Gelder für die langfristige Stabilisierung der AHV wurde richtigerweise abgelehnt. Mit den nun beschlossenen Massnahmen wird das massive Finanzproblem der AHV zwar etwas gemildert, aber keinesfalls gelöst. Es bedarf weiterer struktureller Massnahmen, wie zum Beispiel Anpassungen beim Rentenreferenzalter, um die AHV langfristig zu sichern. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

Gütertransport in den Untergrund verlegen – Wirtschaft unterstützt Cargo Sous Terrain

Im Schweizer Binnengüterverkehr verlaufen die bedeutendsten Warenströme heute auf der Ost-West-Achse und insbesondere zwischen den Kantonen Aargau, Solothurn und Zürich. Sowohl auf der Schiene als auch auf der Strasse führt das hohe Verkehrsaufkommen zu weniger verlässlichen Transporten und zu einer erhöhten Umweltbelastung. Mit dem Projekt «Cargo sous terrain» soll ein Teil des inländischen Güterverkehrs in den Untergrund verlegt und automatisiert werden. Überirdisch wird das System durch eine effiziente City-Logistik für die Endauslieferung ergänzt (Video). Mit dieser Vorlage werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen für den unterirdischen Gütertransport und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen geschaffen. Finanziert wird das Projekt vollumfänglich von der Privatwirtschaft.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt das Projekt «Cargo sous terrain» seit Beginn und empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Allerdings dürfen mit Blick auf allfällige Enteignungsverfahren keine neuen Sonderrechte für bundeseigene Betriebe geschaffen werden – auf entsprechende Regeln gilt es deshalb zu verzichten.

Unterirdischer Gütertransport als sinnvolle Ergänzung im Gesamtverkehrssystem

«Cargo sous terrain» ist eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Ergänzung zum Transport von Gütern auf Schiene und Strasse. Als komplementärer, dritter Verkehrsträger kann «Cargo sous terrain» zu einer besser ausgeglichenen Verkehrsbelastung, zu geringeren Emissionen und zu einer effizienteren City-Logistik beitragen, während die etablierten Verkehrsträger ihre Stärken weiterhin ausspielen können.

Das vorliegende Bundesgesetz als wichtiger Impuls

Mit vorliegendem Gesetzesentwurf legt der Bundesrat einen vielversprechenden Ansatz zur Unterstützung innovativer Grossprojekte vor, indem er koordinierend wirkt und die kantonsübergreifende Erstellung einer Infrastruktur erleichtert. Er verzichtet dabei nicht nur explizit auf direkte Markteingriffe oder ein «Spezialgesetz» für «Cargo sous terrain», sondern setzt basierend auf bewährten Instrumenten aus dem Eisenbahngesetz auch einen allgemeinen Rahmen. Die freie Verkehrsmittelwahl und die grundlegenden Anreizmechanismen des Marktes bleiben bestehen. Das vorgeschlagene, einheitliche Plangenehmigungsverfahren erhöht die Planungssicherheit für ein Grossprojekt wie «Cargo sous terrain» deutlich.

Positive Auswirkungen auf die Standortattraktivität

Durch ein unterirdisches Gütertransportsystem mit daran anschliessender City-Logistik würden nicht nur innovative zusätzliche Transportinfrastrukturen entstehen, sondern potenziell auch neue, innovative Geschäftsmodelle entlang der Logistikkette. Bestrebungen für eine stärkere Digitalisierung und Koordination der Marktakteure untereinander sind grundsätzlich im Sinne der Endkunden und könnten dadurch gestärkt werden. Die Standortattraktivität der Schweiz als Ganzes und auch jene des hiesigen Logistikmarktes würden dadurch gesteigert. Zudem könnten langfristig neue Produktions- oder Distributionsformen entstehen, die weiteren volkswirtschaftlichen Nutzen stiften.

Optimale Streckenführung darf nicht durch Partikularinteressen verunmöglicht werden

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung. Die letzte offene Differenz zwischen den Räten betrifft die Voraussetzungen für Enteignungen, falls im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens keine Einigung gefunden werden kann. Der Nationalrat möchte öffentlichen Betrieben (vor allem den SBB) hier ein Sonderrecht einräumen. Dies ist nicht gerechtfertigt, denn die Rechte öffentlicher Betriebe sind über das normale Plangenehmigungs- und Enteignungsverfahren bereits ausreichend geschützt. Es besteht folglich kein Anlass, neue Sonderrechte für die SBB einzuführen. Gegebenenfalls wird so eine optimale Streckenführung von «Cargo sous terrain» aufgrund von Partikularinteressen verunmöglicht.

Stand der Beratungen

In der Wintersession 2021 gilt es die einzig noch verbleibende Differenz bei der Frage zu Enteignungsverfahren zu bereinigen. Zuerst befasst sich der Ständerat mit der Vorlage. Dessen vorberatende KVF-SR empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen, am geltenden Recht festzuhalten. Verbleibt die Differenz, beugt sich auch der Nationalrat nochmals über das Geschäft.

In der Herbstsession 2021 haben beide Räte den Entwurf beraten. Die Grosse Kammer sprach sich dafür aus (115 zu 69 Stimmen bei 3 Enthaltungen), dass erst enteignet werden kann, wenn die Interessen des Bundes oder von bundesnahen Unternehmen nicht tangiert sind. Die Kleine Kammer hingegen ist der Meinung, dass das öffentliche Interesse bereits mit dem geltenden Enteignungsrecht und im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gewährleistet ist und folglich kein zusätzlicher Passus nötig ist. (27 zu 13 Stimmen).

Beurteilung der Beratungen

Das Parlament hat optimale Rahmenbedingungen beschlossen als Grundlage für ein innovatives und nachhaltiges Infrastrukturprojekt: «Cargo sous terrain». Das «Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport» ermöglicht, dass solch ambitionierte Vorhaben (oder andere, ähnliche Projekte) künftig im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren abgewickelt werden können. Damit erhöhen sich die Chancen markant, dass Güter in der Schweiz dereinst unterirdisch zwischen den Zentren transportiert werden. Wird das vollumfänglich privat finanzierte Projekt «Cargo sous terrain» dereinst in Betrieb genommen, darf sich die Schweizer Bevölkerung auf weniger Stau, weniger Lärm und vor allem weniger CO2-Emissionen freuen. Richtigerweise setzte das Parlament bei der Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf bewährte Instrumente und verzichtete insbesondere auf neue Sonderprivilegien für bundesnahe Betriebe im Enteignungsrecht. Nur so kann ein komplexes Projekt wie «Cargo sous terrain» kantonsübergreifend geplant und betrieben werden. economiesuisse wertet den Entscheid als wichtiges Signal an die Wirtschaft, attraktive Visionen für eine nachhaltige Zukunft weiterzuverfolgen und umzusetzen. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

Bundesfinanzen 2022: Zurück zur Stabilität

In der Wintersession beraten die Räte traditionellerweise das Budget des Bundes. Der Bundesrat verfolgt eine zurückhaltende Finanzpolitik, die Rücksicht auf die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nimmt. Der Bundeshaushalt kann auf der vom Bundesrat vorgelegten Grundlage in den nächsten Jahren ohne Abstriche finanziert werden. Nach hohen Defiziten in den Jahren 2020 und 2021 ist das Budget gemäss Vorschlag des Bundesrats für das kommende Jahr wieder knapp ausgeglichen. Die Aussichten bis 2025 sind stabil.

Position economiesuisse

Schuldenbremse als Garantin der Finanzstabilität

Trotz Milliardenausgaben ist der Bundeshaushalt glimpflich durch die Krise gekommen. Geholfen hat, dass der Haushalt ausgeglichen und nicht, wie vielerorts sonst, bereits vor der Krise in Schieflage war. Das ist das Verdienst der Schuldenbremse, das zentrale finanzielle Ausgleichsinstrument und die Garantin für die nachhaltige Finanzstabilität der Schweiz: Ausgaben und Einnahmen des Bundes müssen sich auf Dauer in einem Gleichgewicht halten, was sich disziplinierend auf eine zu hohe Ausgabenfreudigkeit auswirkt.

Erfolgreiche Schweizer Wirtschaft – auch in Krisenzeiten

Die Schweizer Wirtschaft hat sich als ausserordentlich krisenresistent erwiesen. Obwohl die staatlichen Eingriffe im Frühjahr 2020 (Lockdown) drastisch waren, stand die Schweiz im Vergleich zum Ausland relativ gut da: Die Schweizer Industrie konnte ihre Güter durchgehend produzieren und diese auf fast allen Märkten der Welt anbieten. Die offene Handelspolitik der Schweiz und die Zurückhaltung bei staatlichen Eingriffen haben sich offensichtlich ausgezahlt. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Krisenresistenz der Schweizer Wirtschaft ist deren breite Diversifikation. Krisen treffen üblicherweise die einzelnen Branchen ganz unterschiedlich. So haben etwa die Pharmaindustrie, die Medtech-Branche, aber auch die Finanzbranche die Schweizer Konjunktur gestützt.

Zur weiteren Stabilisierung der Bundesfinanzen sind aus Sicht der Wirtschaft folgende Punkte wichtig:

• Umsetzung des Budgets 2022 gemäss Vorschlag Bundesrat

• Beendigung des Krisenmodus: Weitere ausserordentliche Ausgaben vermeiden

• Rückkehr zu regulären Wirtschaftshilfen; keine neuen Bundesaufgaben

• Vollständiger verbindlicher Corona-Schuldenabbau

• Einhaltung der Schuldenbremse

Die Expertinnen und Experten von economiesuisse haben ihre Einschätzungen für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr im ausführlichen dossierpolitik «Bundesfinanzen 2022: Mission Zurück zur Stabilität».

Stand der Beratungen

Der Voranschlag 2022 und der Finanzplan 2023 bis 2025 werden in der Wintersession 2021 von beiden Räten beraten, zuerst vom Ständerat.

Beurteilung der Beratungen

Das Parlament hat das Bundesbudget für das Jahr 2022 zu Ende beraten. Gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats haben die Räte Mehrausgaben in der Höhe von 236 Millionen Franken beschlossen. Weitere Ausgaben sollen über den ausserordentlichen Haushalt finanziert werden (z.B. Corona-Hilfen für den öffentlichen Verkehr im Umfang von 215 Millionen Franken). Mit diesem «Trickli», wie Bundesrat Ueli Maurer die Verschiebung von ordentlichen zu ausserordentlichen Ausgaben treffend nannte, wird die Schuldenbremse strapaziert. economiesuisse ruft weiterhin zu finanzpolitischer Zurückhaltung auf und zur Rückführung möglichst sämtlicher Ausgaben in den ordentlichen Haushalt. Erfahren Sie mehr im dossierpolitik «Bundesfinanzen 2022: Zurück zur Stabilität».

Erfolgreiche Zielvereinbarungen für CO2-Reduktionen beibehalten

Die Stimmbevölkerung hat das neue CO2-Gesetz am 13. Juni 2021 abgelehnt. Diese Totalrevision hätte das geltende Recht per 2022 ablösen sollen. Im Gesetz sind wichtige Instrumente zur CO2-Reduktion enthalten, die nun wegzufallen drohen. Namentlich wären die Zielvereinbarungen von Unternehmen über die Reduktion von CO2- Ausstoss ab 2022 gefährdet. Mit solchen Vereinbarungen können Unternehmen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie von sich aus ihren Ausstoss senken. Die Zielvereinbarungen haben sich in der Vergangenheit als äusserst wirksame Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses erwiesen. Aus diesem Grund hat die Umwelt- und Energiekommission des Nationalrats eine parlamentarische Initiative beschlossen, welche die Weiterführung dieses Instruments für die Zeit nach 2022 garantieren soll.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt dringend, die Vorlage anzunehmen.

Schweizer Wirtschaft lebt Eigenverantwortung beim Klimaschutz

Die Schweizer Wirtschaft lebt die Eigenverantwortung beim Klimaschutz. Schweizer Unternehmen setzen sich freiwillige Ziele, die sie auch erreichen. So hat die Schweizer Industrie ihre Wertschöpfung seit 1990 um 68 Prozent gesteigert und im gleichen Zeitraum ihre Treibhausgasemissionen um 31 Prozent reduziert. Die Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch ist Realität – kann aber weiter ausgebaut werden. Dazu braucht es die richtigen Instrumente. Die Zielvereinbarungen für Unternehmen zur Reduktion von CO2-Emissionen sind ein Paradebeispiel für liberale und nachhaltige Lösungen, von denen wir alle profitieren.

Seit 2013 700'000 Tonnen CO2 eingespart

Seit 2008 entrichten Schweizer Unternehmen eine Abgabe pro ausgestossene Tonne CO2. Sie können diese Abgabe zurückerhalten, wenn sie ihren CO2-Ausstoss über einen bestimmten Zeitraum auf ein vereinbartes Mass reduzieren. Dieses Instrument hat sich als äusserst wirksam erwiesen: Seit Einführung der Zielvereinbarungen im Jahr 2012 haben rund 4000 Unternehmen ihren CO2-Ausstoss kontinuierlich gesenkt. Im Jahr 2020 konnten durch verschiedene Massnahmen, die seit 2013 umgesetzt wurden, beinahe 700'000 Tonnen CO2 eingespart werden. Dies zeigt vor allem eines: Unternehmen sind Willens und in der Lage, ihren Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, wenn man ihnen ihre unternehmerische Freiheit lässt. economiesuisse setzt sich mit Nachdruck für eine liberale und nachhaltige Marktwirtschaft ein und folglich auch für die Weiterführung der Zielvereinbarungen für CO2-Reduktionen.

Stand der Beratungen

Nachdem die Kommissionen beider Räte der Pa. Iv. zugestimmt haben, hat die zuständige Umwelt- und Energiekommission des Nationalrats im August 2021 den vorliegenden Entwurf ausgearbeitet. In der Wintersession 2021 wird er von beiden Räten beraten, zuerst von der Kleinen Kammer.

In der Herbstsession 2021 hat der erstberatende Nationalrat den Entwurf seiner UREK-NR diskutiert und diesen in der Gesamtabstimmung mit 143 zu 53 Stimmen angenommen.

Beurteilung der Beratungen

Die Weiterführung der Zielvereinbarungen für Unternehmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bis 2024 ist beschlossen. Damit erhalten die betroffenen Schweizer Unternehmen die nötige Rechts- und Investitionssicherheit, um den eingeschlagenen und erfolgreichen Weg zur Reduktion von CO2-Emissionen ohne Unterbruch weiterzugehen. Fürs Klima und die Schweizer Unternehmen ist dies eine durch und durch positive Nachricht. economiesuisse setzt sich zudem dafür ein, dass dieses überaus wirksame Instrument der Zielvereinbarungen weiter ausgebaut wird: Alle Unternehmen der Schweiz sollen ohne Einschränkungen Zugang zum System der Zielvereinbarungen erhalten, damit die Reduktionsleistung der Wirtschaft weiterhin gesteigert werden kann.

Nationalrat

Schweizerische Nationalbank muss unabhängig bleiben

Mit dieser parlamentarischen Initiative will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) erreichen, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Erträge aus Negativzinsen gesondert erfasst, diese nicht dem Reingewinn zuschlägt und sie stattdessen ausschliesslich und vollumfänglich der AHV zuweist. Die Überweisung an die AHV soll jeweils nach der Veröffentlichung des Jahresergebnisses der Schweizerischen Nationalbank erfolgen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Temporäre SNB-Ausschüttungen taugen nicht zur nachhaltigen Stabilisierung der AHV

Die SNB ist seit Längerem gezwungen, mithilfe der Negativzinsen die Frankenaufwertung in Grenzen zu halten. Die Zinspolitik ist ein wichtiges Instrument der Preis- und Wechselkursstabilität. Sie ist nicht dafür konzipiert, regelmässige Einnahmen zu generieren. Negativzinsen können nur vorübergehend erhoben werden. Sie müssen, sobald es die Umstände zulassen, wieder aufgehoben werden. Würden die Einnahmen der SNB, die durch Negativzinsen generiert werden, langfristig der AHV zugewiesen werden, würde dies die Zinspolitik einschränken. Damit würde in die Unabhängigkeit der SNB eingegriffen. economiesuisse lehnt dies dezidiert ab. Gleiches gilt für einen ähnlichen Vorschlag, der im Rahmen der Vorlage zur Stabilisierung der AHV (19.050, siehe oben) diskutiert werden wird.

Unabhängigkeit der SNB: das wichtigste Kriterium für die Preisstabilität

Die verfassungsmässig garantierte Unabhängigkeit der SNB ist kein Selbstzweck. Die Nationalbank kann sich an den Finanzmärkten nur dann zugunsten der Preisstabilität und der Abfederung von Währungs- bzw. makroökonomischen Schocks glaubhaft durchsetzen, wenn die Marktteilnehmer überzeugt sind, dass die SNB auch bei unpopulären Massnahmen nicht durch politische Einmischung geschwächt wird. Die wirtschaftsgeschichtliche Forschung zeigt deutlich auf, dass die Unabhängigkeit der Nationalbank mit Abstand das wichtigste Kriterium ist, wenn es um Preisstabilität geht.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat behandelt die Pa. Iv. in der Wintersession 2021 als Erstrat. Nachdem die WAK-NR diese im Mai 2020 beschlossen hatte, lehnte die SGK-SR das Vorhaben im April 2021 ab. Die WAK-NR hält jedoch an ihrem ursprünglichen Entscheid fest und empfiehlt ihrem Rat mit 14 zu 9 Stimmen, der Pa. Iv. Folge zu geben.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat hat der Pa. Iv. mit 108 zu 71 Stimmen bei 6 Enthaltungen Folge gegeben. Nun ist es am Ständerat, den Entscheid zu korrigieren und der Pa. Iv. eine deutliche Absage zu erteilen. Eine unabhängige SNB liegt schliesslich im Interesse von uns allen. Sie darf nicht kurzfristigen Zwecklösungen geopfert werden.

Den nächsten Angriff auf die Unabhängigkeit der SNB konnte der Ständerat bereits in dieser Session abwenden. Im Rahmen der Beratungen über Massnahmen zur Stabilisierung der AHV erteilte die Chambre de Réflexion dem gleichen Ansinnen richtigerweise eine Absage. economiesuisse ruft weiterhin eindringlich dazu auf, die AHV auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.

Ständerat

5G ist eine wichtige Innovationsplattform für die Wirtschaft

Die Standesinitiativen der Kantone Jura, Neuenburg und Genf fordern ein Moratorium für den Aufbau eines 5G-Mobilfunknetzes, die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung. Nachdem die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-SR) Vertreterinnen und Vertreter dieser Kantone angehört hat, hat sie ein Postulat eingereicht (21.3596), welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen und Bericht zu erstatten:

  • wie der Einbezug der Kantone und der zuständigen Parlamentskommissionen in eine künftige Nutzung im sogenannten Millimeterwellenbereich garantiert wird;
  • wie der frühzeitige Informationsfluss zwischen Behörden und Bevölkerung sichergestellt wird;
  • wie Forschungsergebnisse über die Auswirkungen solcher Millimeterwellen auf Umwelt und Gesundheit in einem allfälligen Entscheid des Bundesrats über die Nutzung dieser Frequenzbänder miteinbezogen werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, das Postulat der KVF-SR jedoch anzunehmen.

Kommunikationsinfrastruktur modernisieren

Die Schweiz ist unter anderem dank moderner, ausgebauter Infrastruktur erfolgreich. Mobilfunknetze der fünften Generation tragen einerseits dem gesteigerten Datennutzungsverhalten der Bevölkerung Rechnung, indem es die dafür notwendige Infrastruktur bereitstellt: Die Technologie ermöglicht mehr Leistung und ist im Vergleich zur aktuellen Mobilfunktechnologie deutlich strahlungs- und energieeffizienter. Andererseits dient die 5G-Technologie der Wirtschaft in Zukunft als wichtige Innovationsplattform für neue Anwendungen. Diese Plattform muss innert nützlicher Frist in der Schweiz bereitgestellt werden, damit neue Produkte, Dienstleistungen und letztlich Arbeitsplätze und Wertschöpfung entstehen können. Von einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur profitieren wir alle: heute und in der Zukunft.

Forderungen der Standesinitiativen bereits erfüllt

Wie die vorberatende Kommission feststellte, sind die Forderungen der Standesinitiativen weitgehend erfüllt. Der Aufbau eines Monitoring-Systems wurde im Rahmen der letzten Revision des Fernmeldegesetzes beschlossen. Die Umsetzung ist im Gange. Auch hat der Bundesrat bereits im April 2020 im Kontext der Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» eine Informationskampagne beschlossen. Die Gemeinden werden seit 2009 durch das «Dialogmodell» in die Netzplanung einbezogen. Dabei handelt es sich um freiwillige Vereinbarungen zwischen Gemeinden und Mobilfunkbetreiberinnen in zehn Kantonen, welche eine frühzeitige Information und Mitsprache sicherstellen. Letztlich ist die technische Entwicklung auch noch nicht so weit, dass Millimeterwellen in absehbarer Zukunft eine praktische Relevanz haben. Sobald dies der Fall ist, greifen sämtliche üblichen Vorsichtsmassnahmen, insbesondere das Vorsorgeprinzip im Umweltschutzgesetz. Die Forderung nach Moratorien ist somit ungerechtfertigt.

Planungssicherheit und Vertrauen stärken – Postulat annehmen

Die rund um die 5G-Technologie aufgetretenen Unsicherheiten bei Kantonen und Gemeinden sind zum Teil auf die sehr späte Veröffentlichung der überarbeiteten Vollzugsinstrumente durch den Bund zurückzuführen. Die Markteinführung von 5G und adaptiven Antennen war mindestens absehbar, seit die ComCom im Jahr 2017 den Prozess für die 2019 erfolgte Frequenzauktion gestartet hatte. Dennoch wurde die Vollzugshilfe des Bundes für den Umgang mit adaptiven Antennen in Kantonen und Gemeinden erst im Februar 2021 veröffentlicht. Mittels Erfüllung des Postulats 21.3596 könnte geklärt werden, wie bei einer künftigen Frequenzvergabe frühzeitig alle nötigen Rechtsgrundlagen und Vollzugsinstrumente bereitgestellt werden können. In diesem Sinne kann das Vorhaben die Planungssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und das Vertrauen stärken. Abgesehen vom Postulat, unterstützt economiesuisse seit Beginn die Sensibilisierungskampagne CHance 5G, welche Fakten vermittelt und über aktuelle Entwicklungen informiert. Im Rahmen dieser Kampagne haben sich bereits weit über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft als Botschafterinnen und Unterstützer exponiert. Das Netzwerk wächst täglich und mitmachen lohnt sich!

Stand der Beratungen

In der Wintersession 2021 berät der Ständerat das Postulat der KVF-SR und die Standesinitiativen als Erstrat. Die Kommission empfiehlt ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimme, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, da sie die Anliegen der Standesinitiativen weitgehend als erfüllt betrachtet. Um den Einbezug der Kantone und der Gemeinden aber zu garantieren, hat sie oppositionslos ein Postulat (21.3596) beschlossen.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat will kein Moratorium für den Aufbau des 5G-Mobilfunknetzes und hat die Standesinitiativen deshalb abgelehnt. Angenommen haben die Ständerätinnen und Ständeräte hingegen das Postulat 21.3596, welches den Bund beauftragt abzuklären, wie die Kantone bei einer künftigen Frequenzvergabe einbezogen werden können und wie der frühzeitige Informationsfluss zwischen Behörden und Bevölkerung garantiert wird. Das schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten und erhöht das Vertrauen der Bevölkerung in diese für die Schweiz so wichtige Technologie. economiesuisse begrüsst deshalb den Entscheid der Kleinen Kammer. Der nächstberatende Nationalrat sollte es ihm gleichtun und dem Moratorium eine Absage erteilen.

Pauschale Technologieverbote helfen niemandem Gentechnologie bietet grosse Chance

Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Land- und Waldwirtschaft sowie im Gartenbau. Das Moratorium wurde aufgrund der im Jahr 2005 angenommenen Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» eingeführt. Seither wurde das Moratorium drei Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2021. Mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz) will der Bundesrat das Moratorium bis zum 31. Dezember 2025 verlängern. Eine Standesinitiative und eine Motion fordern dasselbe.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt pauschale Technologieverbote ohne wissenschaftliche Grundlage scharf ab und begrüsst deshalb, dass die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-SR) einen Antrag eingereicht hat, der verhindern will, dass auch die neuen Methoden der Genom-Editierung, bei der keine artfremde DNA in Organismen eingebracht werden, pauschal dem Moratorium unterstellt werden. Dieser Kompromissvorschlag ist Voraussetzung dafür, dass economiesuisse die Verlängerung des Moratoriums mitträgt.

Geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dank Gentechnologie

Gesagtes ist deshalb so wichtig, weil solche Fortschritte zum Beispiel in der grünen Gentechnologie die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit stärken. Solche modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Gentechnisch veränderte Produkte wie kraut- und knollenfäuleresistente Kartoffeln oder feuerbrandresistente Äpfel, die keine Antibiotikabehandlung mehr brauchen, sind auch im Interesse der Schweizer Landwirtschaft. Wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum. Weltweit messen Pflanzenzüchter der Genom-Editierung (CRISPR/Cas9) grosses Potenzial bei. Diese Chancen gilt es auch in der Schweiz zu nutzen.

Neue Methoden der Genom-Editierung sind sicher

Mit den neuen Methoden der Genom-Editierung wie zum Beispiel der Genschere CRISPR/Cas9 ist es heute möglich, sicherer und präziser gewünschte Eigenschaften bei Kulturpflanzen zu erzeugen. Dank dieser neuen Züchtungstechnologien können einzelne Eigenschaften, wie etwa Krankheitsresistenzen, gezielt in einer Kulturpflanze herangezüchtet werden, ohne die restlichen erwünschten Merkmale zu verändern. Neben Verbesserungen bei der Sicherheit und der Präzision wird so auch die Entwicklung neuer Sorten wesentlich beschleunigt. Die Genveränderungen in solchen Kulturpflanzen sind nicht von in der Natur auftretenden Mutationen zu unterscheiden. Im Endprodukt befindet sich kein artfremdes Gen, sodass die Veränderung auch auf natürliche Art und Weise, also rein zufällig, hätte geschehen können.

Aus diesen Gründen ist es absolut unverständlich, weshalb solche neuen Züchtungsmethoden, trotz der grossen Unterschiede zur klassischen Gentechnologie, dieser pauschal gleichgesetzt werden sollen, indem sie im Gentechnikgesetz geregelt werden. So sind zwar die Mutationszüchtungen, bei der Mutationen im Erbgut durch den Einsatz von Chemikalien, UV-Licht oder radioaktiver Strahlung herbeigeführt werden, zugelassen, nicht jedoch das präzise Instrument der Genom-Editierung. Dieses soll verboten werden. Das darf nicht sein. Die Regulierung im Gentechnikbereich muss zwingend der wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen.

Anbauverbot schmälert Standortattraktivität

Wird das Anbauverbot für GVO weiterhin aufrechterhalten, ist dies ein schlechtes Signal für den Standort Schweiz, der sich regelmässig des guten Abschneidens bei Innovationsrankings rühmt. Für den Standortentscheid von Unternehmen und Forschungsinstitutionen spielen die Technologieakzeptanz und die Nähe zu Absatzmärkten eine wesentliche Rolle. Sie begünstigen die Rekrutierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die angewandte Forschung. Das Technologieverbot bewirkt, dass sich innovative Unternehmen gegen die Schweiz als Forschungsstandort entscheiden und dass Forschungsinvestitionen ausbleiben.

Stand der Beratungen

Der Ständerat berät die Vorlage in dieser Wintersession als Zweitrat. Dessen vorberatende WBK-SR empfiehlt ihrem Rat, die obgenannten neuen Methoden der Genom-Editierung vom Moratorium explizit auszunehmen.

In der Herbstsession 2021 hat der Nationalrat die Vorlage als Erstrat beraten. Die Grosse Kammer will das Moratorium bis 2025 verlängern – pauschal und ohne vielversprechende Technologien differenziert zu behandeln.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat eine differenzierte Beurteilung der neuen Züchtungstechnologien wie der Genom-Editierung vorgenommen. Er hat einen entsprechenden Ausnahmeartikel mit Stichentscheid des Präsidenten – bei zwei Enthaltungen – angenommen. Der kleine Rat hat damit den ersten Schritt in die richtige Richtung genommen. Der Nationalrat sollte ihm folgen. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

Schweiz unter Druck Jetzt Verrechnungssteuer reformieren

Bei der Reform der Verrechnungssteuer handelt es sich derzeit um die wichtigste Vorlage für den Unternehmens- und Steuerstandort Schweiz. Dieser steht mit dem laufenden internationalen Projekt über eine globale Mindeststeuer unter Druck. Soll die wirtschaftliche Substanz in der Schweiz erhalten und das hiesige Steuersubstrat verteidigt werden, müssen bestehende Wettbewerbsnachteile konsequent abgebaut werden. Die Verrechnungssteuer steht dabei ganz klar im Fokus: Hier hat die Schweiz beträchtlichen Handlungsbedarf.

Heute müssen Schweizer Konzerne ihre Finanzierung im Ausland tätigen, weil internationale Anleger die Verrechnungssteuer auf Zinszahlungen nicht akzeptieren. Mit der Reform will der Bundesrat den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten stärken, indem die Verrechnungssteuer auf Zinsen bei Obligationen und Geldmarktpapieren abgeschafft wird. Ziel ist es, allen Unternehmen zu ermöglichen, sich in der Schweiz zu finanzieren. Die Wirtschaft unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Verrechnungssteuer zwingt Unternehmen zur Finanzierung im Ausland

Im Fremdkapitalmarkt führt das geltende Steuersystem zu unbefriedigenden Ergebnissen für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus. Zinszahlungen auf inländischen Obligationen unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Schweizer Obligationen sind deshalb insbesondere für ausländische Anlegerinnen und Anleger unattraktiv. Schweizer Konzerne weichen der Verrechnungssteuer deshalb aus, indem sie ihre Obligationen über ausländische Gesellschaften emittieren. Dies wirkt sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort aus, da auch die mit dem Fremdkapitalmarkt verbundene Wertschöpfung nicht in der Schweiz stattfindet.

Wertschöpfung in der Schweiz stärken

Soll die Wertschöpfung am Standort Schweiz gestärkt werden, ist zeitnahes Handeln zwingend. Gelingt die Reform der Verrechnungssteuer, werden Schweizer Unternehmen sich künftig in der Schweiz finanzieren. Konzerninterne Darlehen werden dann hierzulande vergeben. Ebenso werden Anleihen zur externen Mittelaufnahme vermehrt aus einer Schweizer Einheit emittiert. Das belebt den einheimischen Kapitalmarkt und eröffnet auch grösseren Schweizer KMU neue attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.

Eine Reform, die sich gesamtwirtschaftlich lohnt

Bereits mittelfristig sind die finanziellen Auswirkungen der Reform vorteilhaft. Der Bundesrat beziffert die Mindereinnahmen der Vorlage insgesamt auf 200 Millionen Franken. Findet die Reform nur Anwendung auf nach Inkrafttreten der Vorlage ausgegebene Obligationen, fallen die kurzfristigen, statischen Mindereinnahmen nochmals deutlich geringer aus. Den geringen Mindereinnahmen stehen dauerhafte Verbesserungen wichtiger Rahmenbedingungen und volkswirtschaftliche Impulse mit positiven Folgen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gegenüber. Der Bundesrat beziffert den von der Reform ausgelösten Konjunkturimpuls auf 0,5 BIP-Prozente innert fünf Jahren. Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse würden die Mindereinnahmen des Bundes damit bereits nach fünf Jahren ausgleichen und bei Kantonen und Gemeinden innert noch kürzerer Frist zu deutlichen Mehreinnahmen führen. Unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet der Bundesrat die Reform deshalb «als ausgesprochen vorteilhaft». Die Wirtschaft teilt diese Beurteilung vollkommen.

Stand der Beratungen

In der Wintersession 2021 soll die Reform der Verrechnungssteuer abgeschlossen werden und steht daher in beiden Räten auf der Traktandenliste. Zuerst berät der Ständerat die Vorlage. Dessen vorberatende Wirtschafts- und Abgabekommission WAK empfiehlt ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, die Vorlage anzunehmen.

In der Herbstsession 2021 hat der Nationalrat der Reform der Verrechnungssteuer als Erstrat klar mit 122 zu 68 Stimmen zugestimmt.

Beurteilung der Beratungen

Die eidgenössischen Räte haben die letzten Differenzen bei der Reform der Verrechnungssteuer bereinigt und die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen. Damit können Finanzierungsaktivitäten von grossen und kleinen Unternehmen in die Schweiz zurückgeholt werden. Es ist absehbar, dass dadurch ein dringend benötigter volkswirtschaftlicher Impuls ausgelöst wird, der wiederum die Steuereinnahmen für den Fiskus erhöht. Die Reform ist also überaus vorteilhaft für die Schweiz, das von der SP angekündigte Referendum deswegen unverständlich. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.