Herbstsession 2021

Mit der Freigabe des Kohäsionsbeitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten endet die Herbstsession 2021 aus Sicht der Wirtschaft erfreulich. Auch zuvor haben die Räte seit Langem hängige Geschäfte im Sinne der Wirtschaft bereinigt. So werden die Industriezölle abgeschafft und der Nationalrat hat als Erstrat für die Reform der Verrechnungssteuer votiert. In der Summe stärken diese Entscheide den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Session im Überblick

Aus Sicht der Wirtschaft besonders erfreulich sind die Beschlüsse der Räte im Steuerbereich. So hat der Nationalrat der Abschaffung der Verrechnungssteuer bei Zinsen auf Obligationen und Geldmarktpapieren deutlich zugestimmt. Die Reform ist wichtig und ein seit Langem prioritäres Anliegen der Wirtschaft, denn heute finanzieren sich Schweizer Unternehmen vor allem im Ausland. Die Verrechnungssteuer macht die Emission von Obligationen in der Schweiz unattraktiv. Dank der Reform können die Finanzierungsaktivitäten zurück in die Schweiz geholt werden. Das schafft Arbeitsplätze und generiert Wertschöpfung. Die Reform dürfte deshalb bereits nach wenigen Jahren unter dem Strich zu Mehreinnahmen führen. Ein Plus für alle.

Auch abgeschafft werden die Industriezölle. KMU und Gewerbe werden dadurch finanziell und administrativ stark entlastet, was heute wichtiger denn je ist. Neben den Unternehmen profitieren aber auch Konsumentinnen und Konsumenten durch tiefere Preise. economiesuisse hat sich seit Langem für die Abschaffung der Industriezölle eingesetzt und ist sehr erfreut über den Entscheid des Parlaments.

Ebenfalls schon lange auf der politischen Traktandenliste steht die Abschaffung des Eigenmietwerts von selbst bewohntem Wohneigentum. economiesuisse versteht das Anliegen, den Eigenmietwert am Hauptwohnsitz abschaffen zu wollen. Die Neuordnung ist jedoch im Rahmen der steuersystematischen Grundsätze zu vollziehen. Dazu gehört, dass Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind. Die Kleine Kammer hat hier wichtige Korrekturen vorgenommen. Der Nationalrat sollte dem Ständerat in dessen Entscheiden folgen.

Kein Gehör fand im Ständerat hingegen eine Motion, welche die Mehrwertsteuer vereinheitlichen und damit vereinfachen wollte. Bereits heute ist die Veranlagung für Unternehmen technisch hoch komplex und damit enorm kostspielig. economiesuisse bedauert, dass der Ständerat nicht den Mut hatte, den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage zu beauftragen. Ebenso bedauerlich ist, dass die Räte immer wieder neue Ausnahmen und Sonderbehandlungen beschliessen.

Dringender denn je ist die AHV-Reform. Unser wichtigstes Sozialwerk muss rasch saniert werden. Nachdem sich die Räte in erster Lesung für die Angleichung des Referenzalters der Frauen auf 65 Jahre ausgesprochen haben, beriet der Ständerat in dieser Session den Umfang der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Die Kleine Kammer zeigte sich dabei ausserordentlich ausgabenfreudig: die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Prozentpunkte angehoben, die Rentenzuschläge sollen massiv erhöht und der Kreis der zuschlagsberechtigten Übergangsgeneration soll auf gar neun Jahrgänge ausgeweitet werden. Damit hat der Ständerat das Verhältnis von finanziellen und strukturellen Massnahmen aus dem Gleichgewicht gerissen. Der nächstberatende Nationalrat sollte sich deshalb auf das ursprüngliche Ziel der Reform zurückbesinnen: die kurzfristige Stabilisierung der AHV. economiesuisse spricht sich weiterhin mit Nachdruck für eine ausgewogene Reform aus.

Angesichts der Forschungsentwicklung unverständlich ist die abermalige Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Das umfassende Technologieverbot wird um weitere vier Jahre, bis 2025, verlängert. Der Entscheid scheint angstgetrieben und entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage. Seit Einführung des Moratoriums im Jahr 2005 hat sich in Wissenschaft und Forschung einiges getan, die gesetzlichen Grundlagen hinken dem jedoch hinterher. Der Entscheid des Nationalrats, auch neue, vielversprechende Technologien wie das Genomediting (CRISPR / Cas) mit einem Verbot zu belegen, ist angesichts der auf der Hand liegenden Vorteilen für die Ernährungssicherheit und die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln befremdlich. Der Forschungsstandort Schweiz droht im internationalen Vergleich ins Hintertreffen zu gelangen.

Bereinigt haben die Räte hingegen das neue Tabakproduktegesetz. Es verbessert den Jugendschutz gesamtschweizerisch enorm, ohne dabei jedoch ein totales Werbeverbot einzuführen. Es kann schon bald in Kraft treten. Das Tabakproduktegesetz wurde vom Parlament zum indirekten Gegenvorschlag der radikalen Volksinitiative «Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» erklärt. Sie wird von beiden Räten Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen. Sollten die Initianten ihre Initiative trotz dem neuen Gesetz nicht zurückziehen, würde dies zu Verzögerungen führen. In diesem Falle würden Volk und Stände darüber entscheiden, ob in der Schweiz legal erhältliche und produzierte Tabakprodukte grundsätzlich noch beworben werden dürfen oder nicht.

Fast in letzter Minute haben die Räte auch noch die Freigabe des Kohäsionsbeitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten beraten und beschlossen. Der Entscheid ist ein gutes Zeichen für den Forschungsstandort Schweiz und unsere Forschungsinstitutionen, die nun wieder auf die vollständige Assoziierung beim EU-Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» hoffen dürfen. economiesuisse hat die bedingungslose Freigabe des Kohäsionsbeitrags stets befürwortet und setzt sich auch weiterhin für geregelte Verhältnisse mit dem mit Abstand grössten Handelspartner der Schweiz ein.

 

Auf dem Programm der Herbstsession 2021 stehen von der Wirtschaft seit Jahren geforderte Reformvorlagen wie die Revision des Verrechnungssteuergesetzes und die Abschaffung der Industriezölle, aber auch die Einführung des Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer, nicht zu sprechen von der AHV-Reform, die immer noch einer langfristigen Lösung harrt.

Dringliche und für den Standort vorteilhafte Vorlagen ohne Wenn und Aber umsetzen

Am dringlichsten für den Unternehmens- und Steuerstandort ist heute die Verrechnungssteuerreform. economiesuisse macht seit Jahren auf die Notwendigkeit von Anpassungen aufmerksam. Der Nationalrat sollte diese im Sinne der jeweiligen Kommissionsmehrheit nun auch umsetzen. Damit stärkt er nicht nur den Unternehmens- und Steuerstandort, sondern auch die Wertschöpfung in der Schweiz. Die Vorlage wird sich für den Staat finanziell positiv auswirken und die konjunkturelle Erholung stützen. Das Vorhaben duldet keinen Aufschub – genauso wenig wie die Abschaffung der Industriezölle. Unsere KMU brauchen diese administrative und finanzielle Entlastung heute dringlicher denn je. Die Grosse Kammer sollte deshalb der Vorlage des Bundesrats ohne Wenn und Aber zustimmen, damit sie so rasch wie möglich in Kraft tritt.

Den Alltag von allen – besonders aber von kleinen und mittleren – Unternehmen wesentlich entlasten würde auch die Einführung des Einheitssatzes bei der Mehrwertsteuer. Obwohl die fairste Lösung für alle Beteiligten, konnte sich das Parlament bis anhin nicht dazu durchringen – im Gegenteil, das System wird mit der Einführung weiterer Ausnahmen immer komplizierter. Es gleicht einem regelrechten «Bürokratiemonster» und ist technisch mittlerweile so komplex und damit auch kostspielig, dass die meisten Unternehmen die Veranlagung nicht mehr selbst bewältigen können. Das darf nicht sein. Der Ständerat sollte nun dringend für die Einführung des Einheitssatzes votieren.

Die Kleine Kammer wird sich ferner mit der gesetzlichen Neuordnung der Wohneigentumsbesteuerung befassen. economiesuisse hat Verständnis für das Anliegen, verlangt jedoch, dass dieses im Rahmen der steuersystematischen Grundsätze vollzogen wird. Dazu gehört, dass Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind.

Bilaterales Verhältnis Schweiz-EU normalisieren und Forschungsplatz Schweiz stützen

Obwohl ebenfalls dringlich, entscheidet in der Herbstsession nur der Ständerat, ob er den Kohäsionsbeitrag (Beitrag der Schweiz für ausgewählte Projekte in EU-Mitgliedstaaten) freigeben will. economiesuisse fordert, dass er es tut, und zwar bedingungslos. Denn die Freigabe der 1,3 Milliarden Franken wird nicht nur zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses beitragen, sondern gilt als Bedingung, dass Schweizer Unternehmen und Forschungseinrichtungen auch künftig voll am Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» teilnehmen können.

Technologie- und Werbeverbote: gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht

Kein Verständnis hat die Wirtschaft hingegen für ein pauschales Technologieverbot, wie es die Verlängerung des Gentechmoratoriums nach sich ziehen würde. Seit dessen Einführung hat die Wissenschaft wichtige Fortschritte erzielt, denen die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinterherhinken. Die sollten nun dringend angepasst werden. Die Gentechnologie bietet grosse Chancen zum Beispiel mit Blick auf (den geringeren Einsatz von) Pflanzenschutzmitteln, die nicht ungenutzt bleiben sollen. Ob derartigen Verboten droht die Schweiz als erstklassiger Forschungsstandort international ins Hintertreffen zu geraten.

Pauschale Verbote sind auch bei der Werbung für legal erhältliche Produkte keine gute Idee. Genauso fordert es aber die Volksinitiative «Jugend ohne Tabakwerbung». Richtigerweise lehnt sie die vorberatende Ständeratskommission ab. Sie stellt ihr aber das neue Tabakproduktegesetz als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. In den Augen der Wirtschaft geht auch dieses sehr weit – in einzelnen Punkten zu weit. Hier muss der Nationalrat noch korrigierend eingreifen. economiesuisse setzt sich für die Verbesserung des Jugendschutzes ein – gleichzeitig muss aber auch die verfassungsrechtlich verankerte Wirtschaftsfreiheit gewahrt bleiben.

Renten-Referenzalter 65 mit moderaten Ausgleichsmassnahmen. Wirtschaft unterstützt ausgewogene Reform der AHV

Es ist kein Geheimnis: Die AHV muss dringend reformiert werden. Seit 2014 sind die Einnahmen und Ausgaben nicht mehr im Gleichgewicht. Nach der 2017 an der Urne gescheiterten Reform liegt abermals ein Paket vor, welches das Vorsorgewerk immerhin kurzfristig stabilisieren soll.

economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband unterstützen das Ziel, die AHV kurzfristig zu stabilisieren, um in einem nächsten Schritt eine umfassendere Reform anzugehen. Allerdings muss auch in diesem ersten Schritt ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen strukturellen und finanziellen Massnahmen gefunden werden. Konkret: Der Zusatzfinanzierung über eine Steuererhöhung muss eine Nettoentlastung der AHV durch die Erhöhung des Referenzalters (inkl. Begleitmassnahmen) gleichen Umfangs gegenüberstehen. Die Wirtschaft empfiehlt deshalb die Angleichung des Rentenreferenzalters auf 65 Jahre bei gleichzeitiger Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,3 Punkte.

Beide Räte

Jugendschutz stärken – Wirtschaftsfreiheit garantieren

Die Volksinitiative fordert ein Verbot jeder Art von Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form erreichen kann. Gemäss Initianten ist der Initiativtext breit auszulegen. So soll das Werbeverbot auch für Alternativprodukte wie zum Beispiel elektronische Zigaretten gelten. Einzig Werbung, die sich ausschliesslich an Erwachsene richtet und keine Minderjährigen erreicht, wäre weiterhin zulässig. Somit wäre selbst Werbung in Kiosks verboten. Ziehen die Initianten und Initiantinnen ihre Volksinitiative nicht zurück, wird das Volk beschliessen, ob legale Produkte grundsätzlich noch beworben werden dürfen oder nicht.

Das neue Tabakproduktegesetz ist eine vernünftige Alternative zur radikalen Volksinitiative. Es soll den Umgang mit Tabakprodukten und anderen nikotinhaltigen Produkten strenger regeln und dabei insbesondere den Jugendschutz stärken. Das Parlament hat mit Augenmass einen vernünftigen und griffigen Jugendschutz geschaffen und die Gefahr eines totalen Werbeverbots mit Präjudizwirkung für andere legal erhältliche Produkte (bspw. zuckerhaltige Nahrungsmittel, Alkohol oder Fleisch) beseitigt. Tabakwerbung verschwindet gänzlich aus dem öffentlichen Raum, darf sich nicht an Jugendliche richten und es wird erstmals ein national einheitlich geregeltes Verkaufsverbot von Tabakprodukten und E-Zigaretten an Minderjährige eingeführt. Damit wurden die Forderungen der Initianten bereits weitestgehend umgesetzt. Das neue Tabakproduktegesetz soll vom Parlament zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative erklärt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse setzt sich für die Verbesserung des Jugendschutzes bei gleichzeitiger Wahrung der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit ein. Folglich empfiehlt die Wirtschaft die radikale Volksinitiative zur Ablehnung, das neue Tabakproduktegesetz hingegen mit Änderungen zur Annahme.

Radikale Volksinitiative

Der berechtigte und wichtige Jugendschutz darf nicht als Vorwand benutzt werden, um absolute Kommunikations- und Werbeverbote einzuführen. Solch totale, undifferenzierte Werbeverbote sind radikale Interventionen in die verfassungsmässig garantierte Wirtschaftsfreiheit, die sich nicht rechtfertigen lassen. Für potenziell weniger schädliche Alternativprodukte wie Tabakprodukte zum Erhitzen und E-Zigaretten käme ein totales Werbeverbot zudem einem Innovationsverbot gleich. Der Anreiz, weniger schädliche Alternativprodukte zu entwickeln, würde wegfallen. Dies würde eine wirksame Risikoverminderungspolitik verunmöglichen und wäre gesundheitspolitisch besonders verheerend.

Gegenvorschlag darf nicht überschiessen

Das neue Tabakproduktegesetz nimmt das wichtige Anliegen des Jugendschutzes auf, verzichtet aber auf die Mängel der Volksinitiative. Es verbietet gezielt Werbung für Tabak und andere nikotinhaltige Produkte in der Presse und auf Internetseiten, wenn sie sich an Minderjährige richtet. Werbung im öffentlichen Raum wird ganz verboten, ebenfalls das Anlass-Sponsoring, wenn es internationalen Charakter hat oder auf ein minderjähriges Publikum abzielt. Mit dem neuen Tabakproduktegesetz liegt erstmals eine von allen gewünschte, schweizweit einheitliche Lösung für Mindestalter, Werbeverbote und Werberestriktionen vor. economiessuisse befürchtet, dass im Rahmen der Debatte zum Tabakproduktegesetz (Differenzbereinigung) den Kantonen weitergehende Kompetenzen in diesen Bereichen übertragen wird. Wo es um den Gesundheitsschutz geht, sind einzig nationale Regelungen zielführend. Eine zersplitterte Rechtslage ist für die Wirtschaft zudem schwer praktikabel und gilt es abzulehnen. Deshalb muss der Bund für diese Bereiche über eine umfassende Gesetzgebungskompetenz verfügen.

Keine Bevormundung erwachsener Konsumenten

Schliesslich würde ein faktisches Werbeverbot, wie es die Initiantinnen und Initianten fordern, eine gefährliche Präjudizwirkung für andere Produkte wie beispielsweise Alkohol, Fleisch oder fett- und zuckerhaltige Nahrungsmittel darstellen. Legale Produkte sollen weiterhin beworben werden können. Erwachsene Konsumenten dürfen nicht bevormundet werden.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2021 berät der Ständerat die Volksinitiative. Die zuständige Gesundheitskommission (SGK-SR) beantragt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Entwurf zum Tabakproduktegesetz soll zum indirekten Gegenvorschlag erklärt werden. Der Nationalrat hatte die Volksinitiative in der Frühjahrssession 2021 ebenfalls zur Ablehnung empfohlen.

Das neue Tabakproduktegesetz soll in dieser Session fertig beraten werden. Der Nationalrat beugt sich als erstes über den Gesetzesentwurf, gefolgt vom Ständerat.

Beurteilung der Beratungen

Die eidgenössischen Räte haben in dieser Session das Tabakproduktegesetz verabschiedet. Damit wird insbesondere der Jugendschutz gesamtschweizerisch markant verbessert. Künftig wird von öffentlichem Grund aus einsehbare Plakatwerbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten sowie Werbung in Kinos, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden und auf Sportplätzen verboten. Das Gleiche gilt für das Sponsoring von Veranstaltungen mit internationalem Charakter. Zudem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren schweizweit keine Zigaretten mehr kaufen. Das neue Tabakproduktegesetz ist damit ein griffiges Instrument für einen verstärkten Jugendschutz bei gleichzeitiger Wahrung der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit der Produzenten. Das neue Tabakproduktegesetz kann schon bald in Kraft treten. Das Parlament lehnt daher auch folgerichtig die radikale Volksinitiative «Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» ab. Die Volksinitiative verlangt schweizweit ein totales Werbeverbot. Sollten die Initianten ihre Initiative trotz dem neuen Gesetz nicht zurückziehen, würde dies zu Verzögerungen führen. In diesem Falle würden Volk und Stände entscheiden, ob in der Schweiz legale Produkte grundsätzlich noch beworben werden dürfen.

Schweiz ohne Industriezölle: alle profitieren

Die Vorlage will die Importzölle für sämtliche Industrieprodukte auf Null setzen. Der Begriff der Industrieprodukte erfasst alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Neben der unilateralen Aufhebung der Zölle soll auch die Zolltarifstruktur für Industrieprodukte vereinfacht werden.

Position economiesuisse

economiesuisse hält den vollständigen Abbau der Industriezölle für wichtig und dringend. Die Wirtschaft empfiehlt mit Nachdruck, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf gemäss Entwurf des Bundesrats anzunehmen.

Die Wirtschaft unterstützt den Abbau der Industriezölle

Der Abbau der Industriezölle bedeutet eine wichtige finanzielle und administrative Entlastung für Schweizer Unternehmen (vor allem für KMU und Gewerbe), aber auch für Konsumenten und die Verwaltung. Der Zollabbau würde zudem das ungünstige Verhältnis zwischen den hohen Verzollungskosten bei den Firmen und den tiefen Zolleinnahmen beseitigen. Der Agrarbereich ist bei diesem Geschäft ausgenommen, da die Vorlage ausschliesslich Industriegüter behandelt.

Höhere Wirtschaftsleistung bei geringen Einnahmeausfällen

Volkswirtschaftlich gesehen steht den Brutto-Einnahmeausfällen des Bundes eine höhere Wirtschaftsleistung von 860 Millionen Franken gegenüber. Netto betrachtet, das heisst nach Einbezug der erwarteten Steuermehreinnahmen und in Verbindung mit administrativen Entlastungen auf Verwaltungsseite, würden die Einnahmeausfälle geringer ausfallen (rund 310 Millionen Franken für 2016 gemäss einer Ecoplan-Studie). Kommt hinzu, dass rund drei Viertel der Zollabgaben auf Industriegüter im Rahmen von Freihandelsabkommen im Grunde bereits abgeschafft worden sind – aber aus diversen Gründen nicht vollumfänglich genutzt werden können. Gemäss aktueller Finanzplanung des Bundes sind diese Ausfälle tragbar, zumal die Massnahme eine nachgewiesene positive Impulswirkung für die Volkswirtschaft aufweist.

Nur der vollständige Abbau bringt’s

Ein teilweiser Abbau der Industriezölle wäre mit geringeren Einsparungen und geringeren gesamtwirtschaftlichen Gewinnen, jedoch mit zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden. Eine zeitliche Staffelung des Zollabbaus hätte einen verzögerten Effekt für Firmen und gesamtwirtschaftliche Nachteile gegenüber dem einmaligen Abbau. Hingegen zeigt ein vollständiger Industriezollabbau in einem Schritt die vorteilhaftesten volkswirtschaftlichen Effekte, ohne zu einer Diskriminierung bestimmter Branchen zu führen.

Lesen Sie unser dossierpolitik und erfahren Sie mehr zu den Vorteilen eines vollständigen Abbaus der Industriezölle. 09/2019; Die Schweiz ohne Industriezölle: alle profitieren.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2021 wird der Nationalrat in der Eintretensdebatte darüber entscheiden, ob er sich mit der Vorlage auseinandersetzen will. Die vorberatende WAK-NR beantragt ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten und ihr unverändert zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit überwiegt der volkswirtschaftliche Nutzen der Vorlage klar. Anträge für eine Differenzierung nach Nachhaltigkeitskriterien oder für eine gestaffelte Abschaffung der Industriezölle fanden richtigerweise keine Mehrheit. Je nach Stand der Beratung beugt sich auch der Ständerat in dieser Session nochmals über die Vorlage.

In der Wintersession 2020 führte der Ständerat die Detailberatung der Vorlage durch und stimmte dieser in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Beurteilung der Beratungen

Beide Kammern bestätigten in dieser Session ihre Zustimmung zum Abbau von Industriezöllen und damit zu einem für die Wirtschaft und Konsumenten wichtigen Geschäft. Das Parlament macht so den Weg frei für die Umsetzung einer längst überfälligen Strukturmassnahme. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

Nationalrat

Schweiz unter Druck – Jetzt Verrechnungssteuer reformieren

Bei der Reform der Verrechnungssteuer handelt es sich derzeit um die wichtigste Vorlage für den Unternehmens- und Steuerstandort Schweiz. Dieser steht mit dem laufenden internationalen Projekt über eine globale Mindeststeuer unter Druck. Soll die wirtschaftliche Substanz in der Schweiz erhalten und das hiesige Steuersubstrat verteidigt werden, müssen bestehende Wettbewerbsnachteile konsequent abgebaut werden. Die Verrechnungssteuer steht dabei ganz klar im Fokus: Hier hat die Schweiz beträchtlichen Gestaltungsspielraum.

Heute müssen Schweizer Konzerne ihre Finanzierung im Ausland tätigen, weil internationale Anleger die Verrechnungssteuer auf Zinszahlungen nicht akzeptieren. Mit der Reform der Verrechnungssteuer will der Bundesrat den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten stärken, indem die Verrechnungssteuer auf Zinsen bei Obligationen und Geldmarktpapieren abgeschafft wird. Ziel ist es, allen Unternehmen zu ermöglichen, sich in der Schweiz zu finanzieren. Die Wirtschaft unterstützt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Verrechnungssteuer zwingt Unternehmen zur Finanzierung im Ausland

Im Fremdkapitalmarkt führt das geltende Steuersystem zu unbefriedigenden Ergebnissen für den Wirtschaftsstandort und den Fiskus. Zinszahlungen auf inländischen Obligationen unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Schweizer Obligationen sind deshalb insbesondere für ausländische Anlegerinnen und Anleger unattraktiv. Schweizer Konzerne weichen der Verrechnungssteuer deshalb aus, indem sie ihre Obligationen über ausländische Gesellschaften emittieren. Dies wirkt sich negativ auf den gesamten Wirtschaftsstandort aus, da auch die mit dem Fremdkapitalmarkt verbundene Wertschöpfung nicht in der Schweiz stattfindet.

Wertschöpfung in der Schweiz stärken

Soll die Wertschöpfung am Standort Schweiz gestärkt werden, ist zeitnahes Handeln zwingend. Gelingt die Reform der Verrechnungssteuer, werden Schweizer Unternehmen sich künftig in der Schweiz finanzieren. Konzerninterne Darlehen werden dann hierzulande vergeben. Ebenso werden Anleihen zur externen Mittelaufnahme vermehrt aus einer Schweizer Einheit emittiert. Das belebt den einheimischen Kapitalmarkt und eröffnet auch grösseren Schweizer KMU neue attraktive Finanzierungsmöglichkeiten.

Eine Reform, die sich gesamtwirtschaftlich lohnt

Bereits mittelfristig sind die finanziellen Auswirkungen der Reform vorteilhaft. Der Bundesrat beziffert die Mindereinnahmen der Vorlage insgesamt auf 200 Millionen Franken. Diesen Mindereinnahmen stehen dauerhafte Verbesserungen wichtiger Rahmenbedingungen und volkswirtschaftliche Impulse mit positiven Folgen für Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gegenüber. Der Bundesrat beziffert den von der Reform ausgelösten Konjunkturimpuls auf 0,5 BIP-Prozente innert fünf Jahren. Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse würden die Mindereinnahmen des Bundes damit bereits nach fünf Jahren ausgleichen und bei Kantonen und Gemeinden innert noch kürzerer Frist zu deutlichen Mehreinnahmen führen. Unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten bewertet der Bundesrat die Reform deshalb «als ausgesprochen vorteilhaft». Die Wirtschaft teilt diese Beurteilung vollkommen.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2021 berät der Nationalrat die Vorlage als Erstrat. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt ihrem Rat, auf die Vorlage einzutreten und diese anzunehmen (17 zu 8 Stimmen). Auch die Finanzkommission des Nationalrats beantragt in ihrem Mitbericht mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat hat der Reform der Verrechnungssteuer klar mit 122 zu 68 Stimmen zugestimmt. Die derzeit für den Unternehmensstandort wichtigste Steuervorlage ist damit auf gutem Weg und könnte bis Ende Jahr abgeschlossen werden. Mit der Reform wird die Unternehmensfinanzierung zurück in die Schweiz geholt, was bereits nach wenigen Jahren zu Mehreinnahmen führen wird. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

Pauschale Technologieverbote helfen niemandem – Gentechnologie bietet grosse Chancen

Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Land- und Waldwirtschaft sowie im Gartenbau. Das Moratorium wurde aufgrund der im Jahr 2005 angenommenen Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» eingeführt. Seither wurde das Moratorium drei Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2021. Mit der vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz) will der Bundesrat das Moratorium bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.

Position economiesuisse

economiesuisse lehnt pauschale Technologieverbote ohne wissenschaftliche Grundlage scharf ab und empfiehlt daher, die Vorlage abzulehnen. Eventualiter sollen mindestens neue gentechnische Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums (also ab 1.1.2022) vom Gentechnikgesetz ausgenommen werden.

Geringerer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dank Gentechnologie

Fortschritte der grünen Gentechnologie stärken die Ernährungssicherheit und die Ressourceneffizienz weltweit. Die modernen Züchtungsmethoden machen Nutzpflanzen resistenter gegen Schädlinge und Pilze sowie gegen extreme Umwelteinflüsse wie Hitze, Nässe und Dürre. Gentechnisch veränderte Produkte wie Kraut- und Knollenfäule-resistente Kartoffeln oder feuerbrandresistente Äpfel, die keine Antibiotikabehandlung mehr brauchen, sind auch im Interesse der Schweizer Landwirtschaft. Gerade wer weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen möchte, kommt nicht um moderne Züchtungsmethoden herum. Weltweit messen Pflanzenzüchter der Genomeditierung (CRISPR / Cas) grosses Potenzial bei. Diese Chancen gilt es zu nutzen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen hinken dem wissenschaftlichen Fortschritt hinterher

Technologien sind immer bezüglich ihres Nutzens und ihrer Risiken zu beurteilen. Wenn die Risiken aufgrund wissenschaftlicher Kriterien und unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips kontrolliert werden können, sind Technologien zuzulassen. Im Fall des Anbaus von GVO sind diese Bedingungen erfüllt. Das Moratorium gilt nun seit 2005. Seither hat sich in Wissenschaft und Forschung einiges getan. Die Regulierungen müssen unverzüglich dem wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden und einen zukunftsgerichteten Umgang mit neuen Technologien in diesem Bereich ermöglichen.

Anbauverbot schmälert Standortattraktivität

Wird das Anbauverbot für GVO weiterhin aufrechterhalten, ist dies ein schlechtes Signal für den Standort Schweiz, der sich regelmässig des guten Abschneidens bei Innovationsrankings rühmt. Für den Standortentscheid von Unternehmen und Forschungsinstitutionen spielen die Technologieakzeptanz und die Nähe zu Absatzmärkten eine wesentliche Rolle. Sie begünstigen die Rekrutierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die angewandte Forschung. Das Technologieverbot bewirkt, dass sich innovative Unternehmen gegen die Schweiz als Forschungsstandort entscheiden und dass Forschungsinvestitionen ausbleiben.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2021 berät der Nationalrat die Vorlage als Erstrat.

Beurteilung der Beratungen

Der Nationalrat will das Gentechmoratorium um weitere vier Jahre bis 2025 verlängern. Anträge, immerhin neue, vielversprechende Technologien wie das Genomediting (CRISPR/Cas) vom Moratorium auszunehmen, scheiterten. economiesuisse lehnt die neuerliche Verlängerung des Technologieverbots dezidiert ab – es entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage und schadet dem Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz. Grüne Gentechnologie hat zudem das Potenzial, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft zu reduzieren und die Ernährungssicherheit weltweit zu stärken. Der nächstberatende Ständerat tut gut daran, sich nicht von wissenschaftlich unbegründeten Überlegungen leiten zu lassen. Vielmehr muss der Nutzen grüner Gentechnologie für Mensch, Wirtschaft und Umwelt ins Zentrum gestellt werden.

Ständerat

Schuldzinsen für wirtschaftliche Aktivitäten müssen abziehbar bleiben

Heute wird der Mietwert einer selbstgenutzten Liegenschaft oder Wohnung zum steuerbaren Einkommen des Wohneigentümers gezählt. Man spricht vom sogenannten Eigenmietwert. Unterhaltskosten sowie Schuldzinsen, etwa für eine Hypothek, können dagegen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dieses System stellt eine Gleichbehandlung von Mietern und Wohneigentümern sowie eigen- und fremdfinanzierten Eigenheimbesitzern sicher. Die steuerliche Erfassung des Eigenmietwerts wird jedoch immer wieder kontrovers diskutiert und zunehmend infrage gestellt. Trotz verschiedener Anläufe sind Systemwechsel bisher stets gescheitert.

Eine vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz abgeschafft wird. Aus Rücksicht auf die finanziellen Interessen der Tourismuskantone sollen diese den Eigenmietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften jedoch weiterhin besteuern können. Gleichzeitig soll der Abzug der Schuldzinsen vollständig abgeschafft werden, dies nicht nur bei Hypotheken für den Hauptwohnsitz, sondern auch bei der Finanzierung von Zweitwohnungen, von vermieteten und verpachteten Liegenschaften sowie bei anderen wirtschaftlichen Aktivitäten wie etwa der Finanzierung von Unternehmensbeteiligungen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt Eintreten auf die Vorlage. Soweit Vermögenserträge steuerbar bleiben, darf die Abzugsfähigkeit damit verbundener Schuldzinsen allerdings nicht abgeschafft werden.

Einhaltung der steuersystematischen Grundsätze

economiesuisse hat Verständnis für das Anliegen, die Wohneigentumsbesteuerung gesetzlich neu zu ordnen, da diese von breiten Kreisen der Bevölkerung in der heutigen Form als problematisch erachtet wird. Die Wirtschaft verlangt jedoch, die Neuordnung im Rahmen der steuersystematischen Grundsätze zu vollziehen. Zu diesen Grundsätzen gehört, dass Schuldzinsen zum Abzug gebracht werden können, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind.

Schuldzinsenabzug wichtig für die Wirtschaft

Weil Schuldzinsen auch bei wirtschaftlichen Tätigkeiten ausserhalb der Finanzierung von Wohneigentum anfallen, ist deren Abzugsfähigkeit für die Wirtschaft von Bedeutung. Einschränkungen des Schuldzinsenabzugs können erfolgen, wenn damit verbundene Vermögenserträge nicht länger steuerbar sind. Wird etwa die Besteuerung des Eigenmietwerts auf selbstbewohntem Wohneigentum aufgehoben, so ist es sachgerecht, dass auch die Abzugsfähigkeit von Hypothekarzinsen teilweise eingeschränkt wird. Darüber hinausgehend darf der Schuldzinsenabzug nicht eingeschränkt werden.

Keine Überbesteuerung wirtschaftlicher Aktivitäten

Gemäss vorliegendem Gesetzesentwurf bleiben alle anderen Vermögenserträge ausserhalb des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz weiterhin uneingeschränkt steuerbar. Dazu zählen Erträge aus vermieteten und verpachteten Liegenschaften sowie Kapitalerträge aus Beteiligungen. Die mit diesen Aktivitäten verbundenen Zinszahlungen müssen abzugsfähig bleiben. Sind diese Kosten nicht abzugsfähig, während die damit verbundenen Erträge steuerbar sind, so widerspricht dies dem verfassungsmässigen Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Entsprechende wirtschaftliche Aktivitäten würden klar überbesteuert, das Steuersystem würde wertschöpfungsgenerierende, unternehmerische Tätigkeiten unterbinden.

Die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfohlene generelle Streichung des Schuldzinsenabzugs ist damit aus verfassungsrechtlichen und ökonomischen Gründen abzulehnen.

Stand der Beratungen

Die parlamentarische Initiative befindet sich in der Umsetzungsphase. In der Herbstsession berät der Ständerat den Gesetzesentwurf als Erstrat. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben empfiehlt ihrem Rat, den von ihr ausgearbeiteten Gesetzesentwurf anzunehmen.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten. Er befürwortet zwar wie die Kommission eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, argumentiert jedoch, Schuldzinsen, die Gewinnungskosten wirtschaftlicher Tätigkeiten darstellten, sollten abzugsfähig sein. Er beantragt deshalb wie die Kommissionsminderheit, einen Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zuzulassen.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat möchte den Eigenmietwert am Hauptwohnsitz abschaffen. Bei Zweitliegenschaften soll dieser aber wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften oder Kapitalerträge aus Beteiligungen. Trotzdem wollte die zuständige Kommission den Abzug von Schuldzinsen vollständig streichen. Der Ständerat hat dies richtigerweise korrigiert. Neu sollen Schuldzinsen im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehbar bleiben. economiesuisse begrüsst diesen Entscheid: Schuldzinsen sollen zum Abzug gebracht werden, soweit damit verbundene Vermögenserträge voll steuerbar sind. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.

WIRTSCHAFTSVERBÄNDE UNTERSTÜZEN AUSGEWOGENE AHV-REFORM

Die AHV muss dringend reformiert werden. Seit 2014 sind die Einnahmen und Ausgaben nicht mehr ausgewogen. Die Situation wird sich mit der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge ab dem Jahr 2020 weiter verschärfen. Die Reform AHV21 konzentriert sich auf die wesentlichen Elemente zum Erhalt des Leistungsniveaus und der Sicherung der Finanzierung bis 2030: das Rentenreferenzalter der Frauen soll demjenigen der Männer angeglichen und die Mehrwertsteuer moderat erhöht werden.

Gemeinsame Position der Wirtschaftsverbände

economiesuisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband und der Schweizerische Gewerbeverband unterstützen das Ziel, die AHV kurzfristig zu stabilisieren, um in einem nächsten Schritt eine umfassendere Reform anzugehen. Allerdings muss auch in diesem ersten Schritt ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen strukturellen und finanziellen Massnahmen gefunden werden. Konkret: der Zusatzfinanzierung über eine Steuererhöhung muss eine Nettoentlastung der AHV durch die Erhöhung des Rentenreferenzalters (inkl. Begleitmassnahmen) gleichen Umfangs gegenüberstehen.

Die Wirtschaftsverbände empfehlen, die Vorlage gemäss den Beschlüssen des Ständerats anzunehmen. Die Kleine Kammer hat ein ausgewogenes Gesamtpaket vorgeschlagen, der Nationalrat hat sich in der letzten Session jedoch wieder von diesem Ziel entfernt. Mit dem Einbezug der Nationalbank-Negativzinsen hat er die Vorlage zusätzlich um ein sachfremdes Element angereichert, das die Wirtschaft dezidiert ablehnt.

Ausgleichsmassnahmen sind berechtigt, dürfen aber das Gleichgewicht der Reform nicht gefährden

Die Angleichung des Rentenreferenzalters der Frauen ist ein wichtiger Baustein, um die AHV kurzfristig zu stabilisieren. Damit wird die AHV per 2030 um gut 1,4 Milliarden Franken entlastet. Der Umfang der Ausgleichsmassnahmen für die betroffene Übergangsgeneration darf unter keinen Umständen das Gleichgewicht der Reform gefährden und soll daher den finanziellen Rahmen von maximal rund 400 Millionen  Franken pro Jahr nicht überschreiten.

Moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer wird von der Wirtschaft mitgetragen

Im Sinne der Logik, wonach sich strukturelle und finanzielle Massnahmen die Waage halten müssen, kann die vom Ständerat beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 0,3 Prozentpunkte mitgetragen werden.

Keine gute Idee: Nationalbank verpolitisieren

Die vom Nationalrat vorgeschlagene Finanzierung der AHV durch die SNB-Gewinne lehnen die Wirtschaftsverbände dezidiert ab. Erstens ist die AHV auf eine stetige und verlässliche Finanzierung angewiesen. Negativzinsen sind jedoch eine temporäre geldpolitische Massnahme der Schweizer Nationalbank, um die Preisstabilität des Schweizer Frankens zu gewähren. Sobald es die Umstände zulassen, werden sie aufgehoben. Folglich eignen sich die Einnahmen aus den Negativzinsen nicht für eine nachhaltige Finanzierung der AHV. Zweitens käme deren Verwendung für die AHV einem Eingriff in die Unabhängigkeit der SNB gleich. Das wäre gefährlich für unser Land – profitieren wir doch alle von der Stabilität des Schweizer Frankens.

Stand der Beratungen

Die Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung und wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten.

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Sommersession 2021 als Zweitrat beraten. Einig war er sich mit dem Ständerat bei der Angleichung des Rentenreferenzalters auf 65 Jahre. Differenzen zwischen den Räten bestehen hingegen bei den Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration der Frauen und dem Umfang der Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. In beiden Punkten hat der Nationalrat die Beschlüsse des Ständerats umfangmässig ausgeweitet.

Der Ständerat hat die Vorlage in der Frühjahrssession 2021 in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Kleine Kammer hat sich für die Erhöhung des Rentenreferenzalters mit moderaten Abfederungsmassnahmen und für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte ausgesprochen.

Beurteilung der Beratungen

Nachdem sich beide Räte bereits in erster Lesung für eine Angleichung des Rentenreferenzalters der Frauen auf 65 Jahre ausgesprochen hatten, diskutierte der Ständerat den Umfang der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration. Der Rat will die Rentenzuschläge massiv erhöhen, den Kreis der zuschlagsberechtigten Übergangsgeneration auf neun Jahrgänge ausweiten und die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte anheben. Damit verabschiedet sich die Kleine Kammer von ihrer moderaten und vernünftigen Haltung und bringt strukturelle und finanzielle Massnahmen der AHV-Reform in ein Ungleichgewicht. Immerhin fand das Ansinnen, Nationalbankgelder für die AHV einzusetzen, keine Mehrheit. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Die Grosse Kammer sollte korrigierend eingreifen, um das eigentliche Ziel der Vorlage – die kurzfristige Stabilisierung der AHV – nicht durch zu hohe Ausgaben zu gefährden.

Bilaterales Verhältnis Schweiz-EU normalisieren

Nach dem Scheitern des institutionellen Rahmenabkommens zeigen sich bereits erste Auswirkungen einer Erosion der bilateralen Verträge: Im Juni verweigerte die EU-Kommission der Medtech-Branche den hindernisfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt und vor Kurzem ist die Schweiz zum nicht assoziierten Drittstaat im Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» herabgestuft worden. Für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz lassen diese Entwicklungen nichts Gutes erahnen. Ein langfristiges und stabiles Verhältnis zum mit Abstand grössten Absatzmarkt der Schweizer Wirtschaft, der Europäischen Union, ist von grösster Bedeutung für den Wohlstand unseres Landes.

Mit der Freigabe des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Kohäsionsbeitrag) soll das angespannte Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU deblockiert werden. Das Parlament hatte den Kohäsionsbeitrag zwar schon im Dezember 2019 beschlossen, die Freigabe aber seither blockiert.

Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament, den Beitrag freizugeben.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen.

Rasche Freigabe des Kohäsionsbeitrags ohne Verknüpfung mit anderen Dossiers

Noch Ende 2019 war es der Ständerat, der die Freigabe des Kohäsionsbeitrags nur unter der Bedingung erteilen wollte, dass die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz ergreift. Mit dem Abbruch der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU hat sich die Ausgangslage hierzu aber fundamental geändert. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats unterstützt nun richtigerweise die zügige Freigabe des Kohäsionsbeitrags ohne politische Verknüpfung. Auch die Schwesterkommission des Nationalrats will den Kohäsionsbeitrag deblockieren. Sie verlangt vom Bundesrat jedoch, Verpflichtungen auf der Grundlage des Kohäsionsbeitrags erst einzugehen, nachdem dieser die Finanzierungsbotschaft zur Teilnahme der Schweiz an Erasmus+ vorgelegt hat. Das kann die Wirtschaft nicht unterstützen. Auf solche Verknüpfungen muss verzichtet werden, um insbesondere die rasche Vollassoziierung der Schweiz an «Horizon Europe» nicht zu gefährden.

Forschungsplatz stützen

Die Deblockierung in diesem Geschäft ist für Wissenschaft und Wirtschaft in der Schweiz von zentraler Bedeutung. Je länger die vollständige Assoziierung an «Horizon Europe» aussteht, desto grösser sind die Nachteile für den Schweizer Forschungsplatz. Solange die Schweiz als Drittstaat behandelt wird, können hiesige Forschende weder die Koordination von Verbundprojekten übernehmen noch an allen Programmteilen teilnehmen. Die EU wird Verhandlungen über den vollen Zugang zum Forschungsrahmenprogramm «Horizon Europe» für Schweizer Forschungseinrichtungen und Unternehmen erst aufnehmen, wenn die Schweiz den Kohäsionsbeitrag auslöst. Insgesamt sollte mit dem Kohäsionsbeitrag das bilaterale Verhältnis mit der EU normalisiert werden.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2021 berät der Ständerat die Vorlage als Erstrat. Die vorberatende Aussenpolitische Kommission empfiehlt ihrem Rat deutlich – mit 11 zu 2 Stimmen –, den Kohäsionsbeitrag freizugeben.

Beurteilung der Beratungen

Die Schweizer Wirtschaft nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die beiden Kammern des Parlaments den bereits 2019 beschlossenen zweiten Kohäsionsbeitrag in der Höhe von 1,3 Milliarden Schweizer Franken zum Schluss der Herbstsession freigegeben haben. Lesen Sie hier die ausführliche Beurteilung von economiesuisse.

MEHRWERTSTEUER-EINHEITSSATZ – WANN, WENN NICHT JETZT?

In der Herbstsession diskutiert der Ständerat die Motion Caroni für einen Einheitssatz mit möglichst wenigen Ausnahmen. Auch der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung, anerkennt die wichtige Entlastung der Unternehmen und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Impuls; er beantragt dann allerdings mit Verweis auf vergangene politische Fehlversuche sowie die zeitliche Nähe zur Covid-19-Krise, die Motion abzulehnen. Die Beurteilung der Wirtschaft fällt anders aus. Ein substanzieller Abbau der Bürokratiekosten und die administrative Entlastung der Unternehmen ist so notwendig wie eh und je. Die unter Fachleuten unbestritten wichtige Reform darf nicht länger aufgeschoben werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Motion anzunehmen.

Immense Kosten für die Unternehmen

Die Mehrwertsteuer ist anerkanntermassen einer der grössten administrativen Kostenfaktoren für die Schweizer Firmen (siehe SECO Bürokratiemonitor 2018). Diese Situation hat massgeblich mit den zahlreichen Brüchen zu tun, die das Mehrwertsteuersystem durchziehen. Schweizer Unternehmen könnten durch eine Vereinfachung substanziell entlastet werden. Umgekehrt steigen die Kosten, wenn sich die systemischen Bruchlinien weiter vertiefen und zahlenmässig noch zunehmen. Aktuelle Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer verstärken leider die zweite, negative Tendenz. Das Problem für die Schweizer Unternehmen kann nicht dadurch gelöst werden, dass für immer zahlreichere Konsumbereiche, Firmen- und Branchensegmente Ausnahmen und Privilegien geschaffen werden. Jedes Privileg stellt einen Nachteil und eine Zusatzbelastung für andere dar.

Selbstveranlagung am Limit

Die technische Komplexität der Mehrwertsteuer hat einen Punkt erreicht, an dem die Veranlagung für das Gross der Unternehmen nicht mehr selbst handhabbar ist. Meist wird externe Unterstützung benötigt, um die Mehrwertsteuer korrekt nach Gesetz und Behördenpraxis abzurechnen. Für die Mehrwertsteuer als Selbstveranlagungssteuer ist das verheerend. Es sind die Unternehmen (private wie staatliche), die die Mehrwertsteuer für den Staat erheben. Sehen sie sich dazu zusehends ausserstande, ist dies zum einen ein staatspolitisches Problem. Zum andern ist es auch volkswirtschaftlich nicht akzeptabel, wenn Unternehmen, allein um ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, Kosten in Kauf nehmen müssen, die jährlich mittlerweile eine Milliarde Franken übersteigen dürften. Wenn die Erfüllung einer Steuerpflicht von den Steuerpflichtigen Mittel in volkswirtschaftlich relevanter Höhe abverlangen – Mittel, die besser in die Firmenentwicklung, in die Innovation und den Erhalt von Arbeitsplätzen geleitet würden –, ist dies Ausdruck einer enormen verschwenderischen Ineffizienz, die stossend ist.

Einheitssatz ist die einzig faire Lösung

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchersteuer. Sie soll laut Gesetz nach dem Grundsatz der Wettbewerbsneutralität erhoben werden. Heute wird diese Neutralität durch Ausnahmen von der Steuerpflicht sowie durch den reduzierten Steuersatz (2,5 Prozent) und den Sondersatz (3,7 Prozent) relativiert. Die Wege zu einer einfach(er) handzuhabenden Mehrwertsteuer sind bekannt. Sie betreffen an erster Stelle die Vereinheitlichung der Steuersätze und den Abbau möglichst vieler Steuerausnahmen. Eine Gesetzgebung, die diese Richtung verfolgt, würde nicht nur die Wirtschaft und die öffentliche Verwaltung von administrativem Aufwand entlasten, sondern auch andere Steuerpflichtige wie Vereine und gemeinnützige Organisationen. Der Bundesrat wie auch die Wirtschaft haben sich stets für eine solche Reform ausgesprochen.

Eine faire, unverzerrte Mehrwertsteuer belastet alle Unternehmen und alle Leistungen grundsätzlich gleich. Auch aus Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten ist dies die einzig faire Lösung. Ein Vorgehen mit unterschiedlichen Steuersätzen und zahllosen Ausnahmen kann der heutigen Breite und Vielfalt des Konsums nicht gerecht werden. Ein solches System ist zwangsweise zufällig, widersprüchlich und letztlich unverständlich. Oder wie rechtfertigt es sich, dass Wasser, das als Frischwasser ins Haus gelangt, zum reduzierten Satz besteuert wird, als Abwasser, wenn es das Haus wieder verlässt, jedoch zum Normalsatz? Warum ist das Startgeld für den Berglauf von der Steuer ausgenommen, auf jeder Bergführerrechnung stehen jedoch 7,7 Prozent? Warum werden Strom und der Velohelm hoch besteuert, Kaviar und Filet jedoch tief?

Die Motion Caroni ist auch deshalb zu befürworten, weil sie dem Bundesrat für die konkrete Ausgestaltung (notwendige Ausnahmen, aufkommensneutraler Steuersatz, allfälliges soziales Korrektiv) den nötigen Spielraum belässt, um eine politisch ausgewogene Lösung zu finden. Nicht zuletzt könnte eine grundlegende Reform auch das Problem der Subventionsempfänger lösen – etwa Kantone und Gemeinden, aber auch privatwirtschaftliche und gemeinnützige Organisationen –, bei denen heute Subventionen von weit über einer Milliarde Franken durch die Mehrwertsteuer direkt wieder abfliessen.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession berät der Ständerat die Motion als Erstrat. Die Kleine Kammer hatte den Vorstoss in der Sommersession 2021 der zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben zur Vorprüfung zugewiesen. Diese empfiehlt ihrem Rat nun, die Motion abzulehnen.

Beurteilung der Beratungen

Der Ständerat hat die Motion leider abgelehnt. Das Anliegen ist damit vorläufig vom Tisch, was die Wirtschaft sehr bedauert. Die positiven Effekte eines vereinfachten Mehrwertsteuersystems auf den Wirtschaftsstandort Schweiz sind dermassen gewichtig, dass dieser Entscheid nicht nachvollziehbar ist. Die Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems ist zwar politisch anspruchsvoll, die Motion hätte dem Bundesrat jedoch den nötigen Spielraum für die Ausarbeitung einer ausgewogenen Lösung gelassen.