Kein Generalverdacht für unsere Unternehmen

Ein wahres Wundermittel soll sie sein, die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative, über die wir am 29. November abstimmen werden. Sie verspricht, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu unterbinden – weltweit und ganz ohne schädliche Nebenwirkungen. Bei solchen Verheissungen ist ein Blick hinter die Glaubenssätze der Initianten lehrreich.

Warum lehnen Bundesrat, Parlament, alle grossen Wirtschaftsverbände und unzählige Unternehmerinnen und Unternehmer diese Initiative ab? Weil sie nicht hält, was sie verspricht. Vielmehr setzt sie auf ein gefährliches und unerprobtes Rezept für reinstes Juristenfutter. Findige Anwälte werden die Gewinner sein, alle anderen bloss Verlierer – in der Schweiz und gerade auch im Ausland.

Das Schweizer Recht ist vom sogenannten Verschuldensprinzip geprägt. Damit ich für den Schaden eines anderen geradestehen muss, muss man mir belegen können, dass ich diesen Schaden absichtlich oder fahrlässig herbeigeführt habe. Ausnahmen sieht das Gesetz vor: Wer zum Beispiel Sprengstoff produziert oder damit handelt, haftet für den Schaden der entsteht, wenn in seiner Fabrik oder im Lager etwas schiefgeht. Vollkommen unabhängig davon, ob den Produzenten ein Verschulden trifft oder nicht. Er kann sich nur dann entlasten, wenn er beweist, dass grobes Verschulden eines Dritten oder höhere Gewalt den Schaden verursacht haben. Weil Sprengstoff extrem gefährlich ist, macht diese nachvollziehbare und angemessene Bestimmung durchaus Sinn. Die Folgen vor Gericht sind klar: Wenn ein Schaden passiert, muss der Hersteller dafür aufkommen, weil der Entlastungsbeweis faktisch nicht gelingen wird.

Der Kern der Initiative ist eine einzigartige Haftungsnorm.

Wenn wir über die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative abstimmen, stimmen wir nicht darüber ab, ob wir Menschenrechte und Umwelt schützen wollen. Wir stimmen darüber ab, ob wir unsere Unternehmen im internationalen Umfeld alle wie Sprengstoffproduzenten behandeln wollen. Denn der Kern dieser Initiative ist eine Haftungsnorm, die international einzigartig ist und die besagt, dass grosse wie auch kleine Unternehmen – der Verfassungstext sieht bei der Haftung keine Differenzierung vor – ohne Verschulden haften. Sie haften ohne Verschulden für das Verhalten von Dritten, Tochtergesellschaften im Ausland, aber auch wichtigen Kunden und Zulieferern. Und zwar so, wie wenn sie selbst tätig gewesen wären. Dies völlig ungeachtet davon, ob man ihnen einen Vorwurf machen kann oder nicht. Sie haften einfach, weil sie das Pech haben, aus der Schweiz heraus tätig zu sein.

Diese Haftung für Vorgänge im Ausland würde darüber hinaus vor Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt. Das heisst, ein wichtiger Zulieferer eines Unternehmens könnte sich ans Recht vor Ort halten, das «kontrollierende» Unternehmen in der Schweiz würde dennoch haften. Eine Haftung für Dritte würde nur dann entfallen, wenn das Unternehmen hieb- und stichfest beweisen könnte, dass es in seiner gesamten Wertschöpfungskette alle nur erdenkliche Sorgfalt wahrgenommen hat, um Verstösse gegen Menschenrechte oder Umweltverschmutzung zu verhindern. Es müsste also vor dem Schweizer Richter belegen, dass es Zehntausende von Zulieferern konstant überwacht und nötigenfalls eingegriffen hat. Dies ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie eine solche einmalige Haftungsbestimmung von findigen Konkurrenten und Anwaltskanzleien sehr schnell entdeckt und missbraucht würde, um unsere Unternehmen mit Drohungen und Klagen unter Druck zu setzen. Denn vor einem Gericht müsste das Unternehmen zuerst sein Nichtverschulden beweisen, nicht etwa der Kläger seinen Schaden, wie das immer wieder behauptet wird. 

Ein NEIN zur Initiative ist die richtige Antwort, um gegen schwarze Schafe vorzugehen.

Wir entscheiden also an der Urne, ob in unserer Verfassung ein Generalverdacht gegen Schweizer Unternehmen verankert werden soll. Ein Generalverdacht, wonach unsere Unternehmen international eine Gefahr darstellen und sie von Gesetzes wegen ein Verschulden trifft. Ein Verdacht, der den Maschinenbauer, den Kaffeeimporteur oder den Textilhersteller wie Sprengstoffproduzenten behandelt haben will. Haben das die Schweizer Unternehmen verdient? Unsere Unternehmen, die hier und im Ausland Arbeitsplätze schaffen, die zu Fortschritt und Wohlstand bei uns und im Ausland beitragen und die unter teils herausfordernden Bedingungen tätig sind? Wollen wir unsere Unternehmen wirklich zum Sündenbock machen für all das, was auf unserer Welt falsch läuft?

Die Antwort muss lauten: «NEIN», da ein in der Verfassung verankerter Generalverdacht gegen unsere Unternehmen völlig über das Ziel hinausschiesst. Ein NEIN zur Initiative bedeutet gleichzeitig ein JA zum griffigen und international abgestimmten Gegenvorschlag des Parlaments. Ein NEIN zur Initiative ist die richtige Antwort, wenn es darum geht, gegen schwarze Schafe vorzugehen. Informieren Sie sich jetzt auf leere-versprechen-nein.ch über die schädliche Unternehmens-Verantwortungs-Initiative.