Tannen werfen einen Schatten in den Schnee im Morgenlicht

Licht und Schatten in der Klimapolitik

Die Umweltkommission des Nationalrats unterstützt wichtige Anliegen der Wirtschaft bei der Revision zum CO2-Gesetz. Sie empfiehlt, dass zukünftig auch KMU am Modell der Zielvereinbarungen teilnehmen können. Zudem sieht sie von der Einführung einer Klimaverträglichkeitsprüfung bei Anlagen und Infrastrukturen ab. Die Einführung der Flugticketabgabe sowie der geplante Klimafonds sind hingegen nicht zielführend.

Seit Langem betont die Wirtschaft, dass sie mit den richtigen Rahmenbedingungen ihre CO2-Einsparungen nochmals um 50 bis 100 Prozent steigern kann. Ein zentrales Element dabei ist, das bewährte und erfolgreiche Instrument der Zielvereinbarungen zu verbessern. Alle Unternehmen – auch KMU – sollen die Möglichkeit haben, sich an einem Energieeffizienzprogramm zu beteiligen. Die Steigerung der Energieeffizienz mit wirtschaftlichen Mitteln ist für Unternehmen die ideale Kombination von Klimaaktion und Steigerung der Wertschöpfung. Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) hat erfreulicherweise nun die Eintrittsschwellen gestrichen und damit den Weg für weitere Beiträge der Unternehmen zum Klimaschutz geebnet. 

Streichung der Klimaverträglichkeitsprüfung

Erfreulich ist ausserdem, dass die UREK-N die zu weit gehenden Bestimmungen für eine Klimaverträglichkeitsprüfung wieder streichen will. Die Umweltkommission des Ständerats hat diese unausgegorene Idee überraschend eingebracht und dabei übersehen, dass diese Bestimmung weitreichende und unerwünschte Auswirkungen hätte. Die Folgen wären hohe Planungsunsicherheiten und massgebliche Kosten in der Schweiz bei Bau, Ausbau und Betrieb von Strassen, wichtigen Industriebetrieben, Flughäfen sowie weiteren Anlagen und Infrastrukturen. 

Flugticketabgabe und neue Subventionstöpfe sind nicht zielführend

Die nun auch von der UREK-N beschlossene Flugticketabgabe lehnt economiesuisse hingegen klar ab. Sie ist klimapolitisch nicht zielführend und schadet dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Mit dem Anschluss an das europäische Emissionshandelssystem und dem anstehenden globalen Abkommen CORSIA wurden bereits bessere Lösungen gefunden. Wie die Flugticketabgabe ist auch die Schaffung eines unbefristeten Klimafonds ein vom Ständerat eingefügtes neues Element im CO2-Gesetz, das nun auch von der UREK-N unterstützt wurde.

economiesuisse steht «Subventionstöpfen» generell sehr kritisch gegenüber – beim Klimafonds ist besonders problematisch, dass dieser unbefristet sein soll. Die Verteilung der Subventionsgelder entspricht zudem einer Zweckentfremdung, ist zu unklar definiert und klimapolitisch nicht zielführend. 

Die UREK-N wird die Detailberatung des CO2-Gesetzes voraussichtlich im Februar abschliessen. Die Beratung im Plenum erfolgt danach in der Frühjahrssession.