Geschäftsmann umrahmt digitales Copyright Gehirn mit seinen Händen

Parlament für eine Modernisierung des Schweizer Patentrechts

Das Schweizer Patent ist eine Erfolgsgeschichte. Mittels einer umfassenden Prüfung bei der Eintragung und einem vereinfachten Anmeldeverfahren will es das Parlament im internationalen Vergleich zusätzlich aufwerten. Gestern hat sich der Nationalrat als Zweitrat für eine entsprechende Motion ausgesprochen und diese an den Bundesrat überwiesen.

Ständerat Hefti regte im Frühjahr 2019 mit seiner Motion Nr. 19.3228 «Für ein zeitgemässes Schweizer Patent» eine Modernisierung des Patentrechts an. Die Teilrevision sieht eine für die Benutzer attraktivere Patentprüfung vor, die den internationalen Standards entspricht sowie ein effizientes und kostengünstiges Einspruchs- und Beschwerdeverfahren ermöglicht. Der Nationalrat folgte an der gestrigen Sitzung dem Ständerat und spricht sich damit, im Einverständnis mit dem Bundesrat, für eine Modernisierung des Patentrechts aus.

Attraktive und international abgestimmte Patentprüfung

Die Erteilung von Schweizer Patenten erfolgt bisher ohne inhaltliche Prüfung der Anmeldungen. Ob ein solches rechtmässig besteht, bleibt somit juristisch offen. Dies im Gegensatz zum Ausland, wo eine inhaltliche Prüfung die Regel ist. Zukünftig soll nun auch für ein Schweizer Patent die Erteilung nur dann erfolgen, wenn das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) festgestellt hat, dass der Gegenstand des beantragten Patents neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Dadurch wird das hiesige Patent aufgewertet und das Schweizer System an internationale Vorgaben angepasst. Ein Anwendungsfall beträfe beispielsweise die von der OECD definierten Anforderungen für die Verwendung einer «Patentbox».

Inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster als Alternative

Ebenfalls sieht das Parlament ein vereinfachtes Anmeldeverfahren (sog. «inhaltlich ungeprüftes Gebrauchsmuster») vor. Nutzer, die wie heute keine umfassende Prüfung ihrer Erfindung wünschen, würden zukünftig von einem neu einzuführenden und kostengünstigeren Gebrauchsmuster profitieren. Dieses soll die Kosten des heutigen, inhaltlich ungeprüften Schweizer Patents nicht überschreiten.

Begleitung der Debatte

Durch die Einführung der umfassenden Patentprüfung wird eine punktuelle Revision des aktuellen Patentgesetzes unausweichlich. Diese darf aber nicht auf das ganze Patentrecht übergreifen. Die konkrete Ausgestaltung wird noch zu diskutieren sein. economiesuisse begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrats. Der Verband wird die weitere Entwicklung über seine Expertengruppe für Geistiges Eigentum (EGIP) begleiten.