Monika Rühl und Heinz Karrer im Gespräch

economiesuisse unterstützt institutionelles Abkommen

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse unterstützt den Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der Europäischen Union auf Basis des vorliegenden Entwurfs. Die noch unklaren Punkte sind möglichst rasch zu klären. Nach Unterzeichnung des Abkommens müssen alle offenen Dossiers deblockiert werden. Die Schweiz braucht eine Roadmap für die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs.

economiesuisse unterstützt das institutionelle Abkommen mit der Europäischen Union auf der Basis des vorliegenden Entwurfs, wie der Verband an seiner heutigen Jahresmedienkonferenz bekanntgab. Mit dem institutionellen Abkommen werden drei für die Wirtschaft wichtige Ziele erreicht: 

  • Der diskriminierungsfreie Zugang von Schweizer Unternehmen zum Europäischen Binnenmarkt wird gesichert. Der vorliegende Entwurf garantiert die bestehenden Marktzugangsabkommen mitsamt den bisherigen Abweichungen vom EU-Acquis. Beim Freizügigkeitsabkommen garantiert er darüber hinaus drei flankierende Massnahmen, welche das heutige EU-Recht nicht kennt. 
  • Die Option auf eine künftige Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit neuen Abkommen wird beibehalten. Der Entwurf sieht die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit weiteren Marktzugangsabkommen ausdrücklich vor. 
  • Die Rechtssicherheit wird verbessert. 

«Die Schweizer Wirtschaft hat ein vitales Interesse, den bilateralen Weg mit der EU fortzuführen», sagte Monika Rühl, Vorsitzende der Geschäftsleitung. «Dafür», ergänzte sie, «ist der Abschluss eines institutionellen Abkommens notwendig». Zudem erwartet economiesuisse vom Bundesrat während der Konsultationsphase die Klärung folgender Punkte: 

a) Es braucht eine Klarstellung, dass nur Marktzugangsregeln von der Pflicht zur dynamischen Übernahme durch die Schweiz betroffen sind – insbesondere auch in Bezug auf eine allfällige künftige Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie durch die Schweiz. 
b) Es muss geklärt werden, wie sich Grundsätze über staatliche Beihilfen auf das schweizerische Subventionsrecht und das föderale System der Schweiz auswirken, vor allem auch bezüglich einer allfälligen, noch zu verhandelnden künftigen Unterstellung eines modernisierten Freihandelsabkommens unter das institutionelle Abkommen. 
c) Es braucht eine Klarstellung, dass das System der Sozialpartnerschaft und der paritätischen Kontrollen durch die Schweizer Sozialpartner nicht eingeschränkt wird. 

«Der vorliegende Entwurf ist ein gutes Verhandlungsergebnis mit zahlreichen Vorteilen für unser Land. Für die Unternehmen würde Rechtssicherheit geschaffen und der Marktzugang gesichert», fasste Monika Rühl die Haltung des Verbands zusammen. 

Keine gleichwertigen Alternativen zum institutionellen Abkommen 

«Keines der alternativen Beziehungsmodelle zwischen der Schweiz und der EU erweist sich als gleichwertige Alternative zum bilateralen Weg», erklärte Präsident Heinz Karrer gegenüber den Medien. Entweder führen diese Alternativen zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit oder an Souveränität. economiesuisse fordert deshalb den Bundesrat auf, nach der Unterzeichnung des institutionellen Abkommens zusammen mit der EU-Kommission die Verhandlungen über alle noch offenen Dossiers anzugehen. In einer Roadmap im Sinne einer Absichtserklärung sollen die nächsten Schritte festgehalten werden, unter anderem zu folgenden Kooperationen: 

  • Abschluss des Stromabkommens 
  • Anpassung des Abkommens über die technischen Handelshemmnisse 
  • Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung und Fortsetzung der Anerkennungsverfahren im Finanzbereich 
  • Verzicht auf Massnahmen der EU gegen Schweizer Stahl- und Aluminiumexporte 
  • Anerkennung der Äquivalenz im Datenschutzbereich 
  • Vollassoziierung im Forschungsabkommen Horizon Europe 

«Es braucht», so Heinz Karrer, «ein klares Zeichen seitens der EU, dass der bewährte bilaterale Weg der Schweiz nach dem Abschluss des institutionellen Abkommens weitergeführt und um neue Abkommen ergänzt werden kann.» 

Schliesslich empfiehlt economiesuisse dem Bundesrat, eine Nichtdiskriminierungsklausel zwischen der EU und der Schweiz betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zu Grossbritannien zu vereinbaren. Im Hinblick auf künftige Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU ist es wichtig, dass diese nicht zum Nachteil für die Schweiz – und damit letztlich auch der EU – geregelt werden.

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