Symbolbild: Wasserkraftwerk Eglisau

Fehlende Modernisierung der Wasserzinsen belastet Wasserkraft

economiesuisse ist enttäuscht über die ausbleibende Modernisierung der Wasserzinsen und fordert das Parlament zu Korrekturen auf, um die zeitgemässe Flexibilisierung im Gesetz zu verankern und die Wasserzinsen zu senken. Die heutige Regelung ist veraltet und schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft.

Der Bundesrat hat es verpasst, den Übergang zu einem zeitgemässen Wasserzins in die Wege zu leiten. Der Entscheid der Landesregierung, an der starren Regelung festzuhalten, ist ein enttäuschendes Signal für die Branche und die Wasserkraft als zukunftsweisender Energieträger.

Zeitgemässer Wasserzins

economiesuisse wird sich zusammen mit einer breiten Allianz im Parlament für Korrekturen einsetzen, um die Wasserkraft kurz- und langfristig spürbar zu entlasten. Im Vordergrund steht die Ablösung der geltenden, über 100 Jahre alten Regelung, die nicht mehr in das heutige Marktumfeld passt. Form und Höhe des aktuellen Wasserzinses sind ein bedeutender Kostenfaktor für Stromproduzenten und Konsumenten (Unternehmen wie Personen) und stehen auch dem Erhalt und der Modernisierung der systemrelevanten Schweizer Wasserkraft im Weg. Eine Flexibilisierung mit einem fixen und variablen Teil tut darum Not und würde eine faire Lösung für Produzenten und Konsumenten einerseits und Standortkantone und -gemeinden andererseits schaffen.

Drei zentrale Forderungen

economiesuisse wird sich im Parlament für drei zentrale Forderungen einsetzen, um einem zeitgemässen Wasserzins doch noch zum Durchbruch zu verhelfen:

Eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und variablen, marktabhängigen Teil. Diese Flexibilisierung ist als Grundsatz per 1.1.2020 gesetzlich zu verankern.

Eine langfristige Lösung der Wasserzinsfrage muss mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes und dem künftigen Marktdesign einhergehen.

Als Übergangslösung ab 2020 braucht es eine deutliche Entlastung der Wasserkraftproduktion. Die vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage ursprünglich vorgesehenen 80 CHF/kWB stellen aus Sicht von economiesuisse die Obergrenze dar.