# 8 / 2017
16.11.2017

Bundesfinanzen: Jetzt Spielraum schaffen

Massnahmen Voranschlag 2018

Entlastungsmassnahmen

Schwerpunkt des Voranschlags sind die vom Bundesrat getroffenen Entlastungsmassnahmen. Sie sind die Folge von Mehrbelastungen, die das Parlament bei verschiedenen Vorlagen beschlossen hat. Die Massnahmen entlasten den Bundeshaushalt in den Jahren 2018 bis 2020 um rund 1 Milliarde Franken.

Teuerungskorrekturen

Die umfangreichste Massnahme umfasst eine nachträgliche Anpassung von Ausgaben an die schwache bzw. negative Teuerungsentwicklung der letzten Jahre. Die Teuerungskorrektur betrifft verschiedene Bereiche und beträgt rund 3 Prozent.

Im Fokus dieser Anpassung stehen Bereiche mit mehrjährigen Finanzrahmen. Die Ausgaben folgen hier grundsätzlich einem im Voraus festgelegten Pfad, dem auch Teuerungsannahmen unterlegt werden. Dies ist so bei der Landwirtschaft, der Internationalen Zusammenarbeit, der Bildung und Forschung und bei der Landesverteidigung. Die Ausgaben dieser Bereiche sind grossmehrheitlich nur schwach gebunden. Im Gegensatz dazu werden die Ausgaben in Aufgabengebieten mit weitgehend gebundenen Ausgaben laufend an die Teuerung angepasst (siehe Box).

Teuerung im Eigenbereich

Weiter kürzt der Bundesrat Ausgaben im Eigenbereich, d.h. bei der Bundesverwaltung. Die Kürzungen betragen 150 Millionen, was einer Teuerungskorrektur von 3 Prozent entspricht. Der Eigenbereich trägt somit verhältnismässig gleich hohe Korrekturen wie der Transferbereich. Betroffen sind die Sach- und Betriebsausgaben der Bundesverwaltung sowie die Investitionen. Eher geschont wird der Personalaufwand.

Gezielte Kürzungen in verschiedenen Aufgabengebieten

Die dritte Massnahme sind gezielte Kürzungen in Bereichen, in denen die Ausgaben in den letzten Jahren überdurchschnittlich stark gewachsen sind. Das trifft insbesondere für die Internationale Zusammenarbeit, den Verkehr (Einlagen in die Verkehrsfonds) und die Landesverteidigung zu. Auch bei den Bundesbauten und der ETH will der Bundesrat etwas weniger als geplant ausgegeben. Kleinere Kürzungen betreffen u.a. die Qualitätssicherung Milch, Skyguide oder die Altlastensanierung. Wird die für 2018 vom Bundesrat vorgeschlagene Aufstockung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (+295 Millionen) vom Parlament unterstützt, würden die Kürzungen im Verkehrsbereich erst ab 2019 umgesetzt.

Alle Massnahmen zusammen führen bei zwei Aufgabengebieten zu einem gegenüber dem Vorjahr nominellen, d.h. effektiven Rückgang der Ausgaben. Einerseits erhält die Landwirtschaft aufgrund der Teuerungskorrektur 3 Prozent weniger Mittel (-109 Mio.). Andererseits sollen die Ausgaben für die Internationale Zusammenarbeit um 1,8 Prozent (bzw. 66 Mio.) sinken. Die restlichen Aufgaben erhalten gleich viele (Bildung und Forschung) oder mehr Mittel als letztes Jahr (Soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung).

Teuerung: zu hohe Annahmen in der Vergangenheit

Eine vom Parlament überwiesene Motion (Motion Dittli 16.3705) fordert den Bundesrat auf, eine Teuerung nur dann auszugleichen, wenn sie tatsächlich anfällt. Bisher wurden die Teuerungsannahmen bei mehrjährigen Finanzbeschlüssen wie Zahlungsrahmen oder Verpflichtungskrediten unabhängig von der tatsächlichen Teuerung umgesetzt.

Die Teuerungsentwicklung war in den letzten Jahren schwach bis negativ. Für die Ausgabenentwicklung einzelner Bereiche wurden jedoch durchwegs positive Teuerungsannahmen getroffen. Als Folge der überschätzten Teuerung resultierte in den betroffenen Bereichen ein ungeplanter Ausgabenausbau. Auch 2018 wird in den Zahlungsrahmen mit einer vermutlich zu hohen Teuerung von 0,8 Prozent gerechnet. Basierend auf den aktuellen Prognosen wird die Teuerung lediglich 0,2 Prozent betragen.

Die Teuerungsannahmen des Bundes basieren mehrheitlich auf dem Landesindex der Konsumentenpreisen (LIK). Kumuliert dürfte die effektive LIK-Teuerung in den Jahren 2009 bis 2018 einen negativen Wert von -1,3 Prozent aufweisen. Im gleichen Zeitraum wurde für die Finanzplanung eine Teuerung von insgesamt 14 Prozent angenommen. Die zu hohe Teuerung wurde in der Vergangenheit verschiedentlich korrigiert. Nach der Teuerungskorrektur von 3 Prozent in 2018 besteht noch immer ein realer Ausgabenausbau von rund 2 Prozent, der nicht geplant war und einzig der zu hohen Teuerungsannahme geschuldet ist

Anders als viele Ausgaben reagieren die Einnahmen laufend auf die Teuerung. Die Einnahmeentwicklung folgt dem nominellen BIP, das seinerseits Abbild der realen Wirtschaftsentwicklung und der Teuerung ist. Bei einer tieferen Teuerung entwickeln sich die Einnahmen schwach; dies trifft insbesondere auf die volumenmässig bedeutende Mehrwertsteuer zu. Werden im Nachhinein die Ausgaben um die effektive Teuerung korrigiert, ist dies deshalb nicht nur richtig, um einen realen ungewollten Ausbau zu verhindern, sondern auch, um auf den teuerungsbedingten Rückgang der Einnahmen Rücksicht zu nehmen.

Grafik 5

Die Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse umfassen zur Hälfte Teuerungskorrekturen. Betroffen sind Bereiche ohne starke Ausgabenbindungen. Die meisten Aufgabenbereiche wachsen trotzdem oder bleiben in den Ausgaben stabil. Nominell rückläufig sind die Ausgaben für die Bereiche Internationale Zusammenarbeit und Landwirtschaft.