Weltkarte mit Menschen, die vorbeigehen

Unternehmens-Verantwortungs-Initiative schadet ihrem eigenen Ziel

Die «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» nimmt ein wichtiges Anliegen auf, setzt jedoch auf die völlig falschen Instrumente. Um den Schutz von Menschenrechten und Umwelt weltweit zu verbessern, braucht es mehr Zusammenarbeit und weniger Konfrontation. Die Initiative erreicht das Gegenteil, indem sie die vielfältigen Herausforderungen auf rein juristische Fragen reduziert: Schadenersatzklagen und juristische Auseinandersetzungen zwischen Anwälten schaffen keine nachhaltigen Verbesserungen für die Betroffenen vor Ort.

economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die «Unternehmens-Verantwortungs-Initiative» ohne Gegenvorschlag ablehnt. Denn die Volksinitiative schiesst nicht nur über das Ziel hinaus, sondern steht auch quer zu internationalen Entwicklungen. Sie setzt auf die falschen Instrumente und führt zu einem Rückschritt im etablierten Dialog zwischen Unternehmen und NGOs. Die Auswirkungen auf Rechtssystem, Politik, Wirtschaftsstandort und international tätige Unternehmen jeder Grösse sind weitreichend und einschneidend.

UNTERNEHMEN STEHEN ZU IHRER VERANTWORTUNG

So verfehlt die Instrumente der Volksinitiative auch sind, das Grundanliegen der Initianten teilt auch die Wirtschaft. International tätige Unternehmen müssen Verantwortung tragen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Sie nehmen diese Aufgabe aus Eigeninteresse auch sehr ernst. Doch die Herausforderungen in Entwicklungs- und Schwellenländern sind vielfältig. Wenn man die Diskussion auf rein rechtliche Fragen reduziert und dabei die sozialen, ökologischen, ökonomischen, entwicklungspolitischen und kulturellen Aspekte ausblendet, wird man der Sachlage nicht gerecht. Denn Verbesserungen für Mensch und Umwelt lassen sich nicht per Gesetz verordnen. Sie sind in vielen Fällen das Ergebnis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit vor Ort – von Direktbetroffenen, Unternehmen, staatlichen Akteuren und immer öfters NGOs. Zusätzliche, weltweit einmalige Haftungsregeln, wie von der Initiative gefordert, führen zu einer automatischen Haftung der Unternehmen ohne eigenes Verschulden. Sie beeinträchtigen die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Schweizer Unternehmen werden mit der «Unternehmensverantwortungs-Initiative» für Verfehlungen im Ausland einklagbar, auch wenn diese durch unabhängige Lieferanten in der globalen Lieferkette verursacht wurden.

KONSTRUKTIVE LÖSUNGEN STATT KONFLIKTE

Diese Verrechtlichung mit Beweislastumkehr zwingt Unternehmen zu neuen Risikoanalysen und verunmöglicht auch praktisch die Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. So schadet die Initiative dem eigentlichen Ziel mehr als sie nützt, weil sie Investitionen, Entwicklung und Fortschritt im Weg steht. Dieser Konfrontationskurs, der auf Klagen und Gerichtsprozesse setzt, widerspricht auch den Entwicklungen in UNO und OECD, die auf die Karte der Zusammenarbeit und Mediation setzen. Auch in der Schweiz besteht eine funktionierende, international abgestimmte Plattform (Nationaler Kontaktpunkt) zur Förderung des Dialogs zwischen Stakeholdern. Teil davon ist ein etablierter Streitschlichtungsmechanismus, der im Falle von Verletzungen von Menschenrechts- oder Umweltstandards vermittelt und nach konstruktiven Lösungen für die Zukunft sucht. Das ist der bessere Weg für nachhaltige Fortschritte beim Schutz von Menschenrechten und Umwelt.

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