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Hohe Mehrbelastung für den Bund durch AHV-Reform

Das heute vom Bundesrat beschlossene Budget 2018 zeigt: Aufgrund der Altersvorsorgereform 2020 und der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) wachsen die Ausgaben überdurchschnittlich stark an. Der Armee werden 2018 aufgrund der hohen Priorität im Parlament ebenfalls mehr finanzielle Mittel zugewiesen. Um die Vorgaben der Schuldenbremse dennoch einhalten zu können, drosselt der Bundesrat das Ausgabenwachstum in verschiedenen anderen Bereichen.

Der Bundesrat hat einen ausgeglichenen Budgetvorschlag für 2018 genehmigt. Der ursprüngliche Finanzplan für 2018 war noch nicht schuldenbremskonform. In Anbetracht der angespannten Finanzlage im Bundeshaushalt hat der Bundesrat heute jedoch einen realistischen Voranschlag vorgelegt, mit welchem die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Dies ist entscheidend für die Wirtschaft.

Ausgeglichene Bundesfinanzen erwartet

Gemäss Voranschlag 2018 wird bei gleich hohen Einnahmen wie Ausgaben (je 71,9 Milliarden Franken) ein ausgeglichenes Ergebnis erwartet. Im Vergleich zum Voranschlag 2017 wachsen die Einnahmen um 1,9 Milliarden Franken. Das entspricht einer Zunahme von 2,4 Prozent (exkl. haushaltsneutrale Transaktionen). Dies geht insbesondere auf ein erwartetes dynamischeres Wachstum der Gewinnsteuer zurück. Diese optimistische Einnahmeschätzung bedingt jedoch die Sicherung der steuerlichen Standortattraktivität durch ein Gelingen der Steuervorlage 17. Aufseiten der Ausgaben beträgt das Wachstum gegenüber dem Budget 2017 rund 1,7 Milliarden Franken bzw. 2,6 Prozent (ohne haushaltsneutrale Sondereffekte). Der Bundeshaushalt wächst damit erneut schneller als die Wirtschaft. Die Zunahme der Ausgaben geht hauptsächlich auf die 2018 wirksamen Vorlagen zurück (Altersvorsorgereform 2020, NAF und Aufstockung der Armee).

AHV-Reform erfordert grösste Ausgabenkorrekturen

Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Rahmen der Altersvorsorgereform 2020 muss der Bund im nächsten Jahr 500 Millionen Franken mehr eigene Mittel in die AHV einlegen. Dies wurde entgegen dem Vorschlag des Bundesrates beschlossen. Diese Mehrausgaben für die AHV nehmen jedes Jahr weiter zu und gehen auf Kosten von anderen Aufgaben. 2018 machen sie bereits die Hälfte der Ausgabenkorrekturen aus, die der Bund im Rahmen des Voranschlags 2018 vornehmen muss. Weitere 700 Millionen Franken gelangen durch die Umlagerung von Mitteln aus der IV in die AHV (0,3 Mehrwertsteuerprozente). Die neuen Beiträge für die AHV muss das Schweizer Stimmvolk an der eidgenössischen Abstimmung vom 24. September 2017 aber erst noch beschliessen.

Im Weiteren wächst der Bereich Verkehr 2018 aufgrund der Einführung des NAF überdurchschnittlich stark (+0,9 Milliarden, +9,8 Prozent). Bei der Landesverteidigung ist infolge der Priorisierung durch Bundesrat und Parlament ein Aufgabenwachstum von 2,8 Prozent vorgesehen.

Teuerungskorrektur bringt bereits grosse Entlastung

Entlastend für den Haushalt wirken die Korrekturen der in der Vergangenheit überhöhten Teuerungsanpassungen (520 Millionen Franken). Dennoch müssen die beträchtlichen Mehrausgaben durch Ausgabenanpassungen in anderen Bereichen freigeschaufelt werden. Der Bundesrat nimmt deshalb einen Verwaltungsabbau (150 Millionen) und gezielte Kürzungen in bisher stark wachsenden Bereichen vor. So erhalten die Beziehungen zum Ausland (-2,0 Prozent) sowie die Landwirtschaft und Ernährung (-3,0 Prozent) 2018 weniger Mittel. Der Bereich Bildung und Forschung erhält aufgrund der hohen Wachstumsraten in den letzten Jahren gleich viel wie 2017.

Aussichten bis 2021

Gemäss Aussichten bis 2021 wird es in den nächsten Jahren generell darum gehen, finanzpolitischen Spielraum zurückzugewinnen. Dafür müssen bestehende Ausgabenbindungen überprüft und reduziert bzw. aufgehoben werden (siehe Webnews «Mehr finanzpolitische Freiheit durch weniger fixe Ausgaben»). Der Bundesrat hat dazu bereits im Frühling 2017 die Erarbeitung von möglichen strukturellen Reformen in Auftrag gegeben.

Die Wirtschaft geht davon aus, dass das Parlament seine finanzpolitische Verantwortung wahrnimmt und den Voranschlag 2018 im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Schuldenbremse in der Wintersession beschliesst. Bereits heute ist Zurückhaltung in den laufenden Beratungen erforderlich, um den Bundeshaushalt nicht durch neue oder höhere Ausgaben weiter zu belasten.