Place économique

Die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nicht aufs Spiel setzen

Der Bundesrat hat heute die Eckwerte der Steuervorlage 17 präsentiert. economiesuisse erwartet eine ausgewogene Reform, die sämtlichen Zielen gerecht wird. Kantonale Unterschiede erfordern hierzu flexible Lösungen – auch bei den Begleitmassnahmen.

In der Schweiz tätige Unternehmen benötigen die Gewissheit, dass ihre Besteuerung international akzeptiert wird. Eine Weiterentwicklung des Steuersystems, welche die Ablösung der heutigen Steuerregimes beinhaltet, ist deshalb zwingend notwendig. Angesichts von Verschärfungen im internationalen Steuerwettbewerb, drohender unilateraler Sanktionen, aber auch mit Blick auf den Informationsaustausch in Steuersachen ab 2018 muss der Systemwechsel rasch erfolgen. economiesuisse begrüsst, dass die neue Steuervorlage vom Bundesrat zügig angegangen wird.

Auch mit der Steuervorlage 17 darf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts nicht aufs Spiel gesetzt werden. Von steuerlich attraktiven Rahmenbedingungen hängen in der Schweiz Zehntausende Arbeitsplätze und ein Steuersubstrat in Milliardenhöhe ab. economiesuisse erwartet, dass nebst den Zielen der internationalen Akzeptanz und der finanziellen Ergiebigkeit insbesondere auch die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit durch die Steuervorlage 17 gesichert wird.

Gezielte Instrumente und Flexibilität bei kantonaler Ausgestaltung erforderlich

Durch den Einsatz gezielt wirksamer Steuerinstrumente kann die Wettbewerbsfähigkeit am besten und für die öffentlichen Haushalte am günstigsten erreicht werden. Dabei ist das internationale Umfeld zu beachten. Es ist wichtig, dass Instrumente, die in anderen Ländern angewendet werden (Patentbox mit Software, Zinsbereinigte Gewinnsteuer), auch den Kantonen zur Verfügung stehen.

Die Kantone benötigen genügend Spielräume, um gemäss ihrer Wirtschaftsstruktur angemessene Reformen mehrheitsfähig gestalten zu können. economiesuisse unterstützt deshalb flexible und weitgehend freiwillige Lösungen bei den Steuerinstrumenten, fordert aber die gleichen kantonalen Freiräume bei der Gegenfinanzierung oder allfälligen sozialen Begleitmassnahmen. Ansonsten drohen in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen zwingenden neuen Belastungen einerseits und optionalen Entlastungen andererseits, was die Bundesvorlage ebenso wie die kantonalen Vorlagen politisch gefährden könnte. Als Mass für die Dividendenbesteuerung muss die Rechtsformneutralität gelten. Einzig dieser Grundsatz erlaubt es, den unterschiedlichen kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Rückfragen:

Dr. Frank Marty

Telefon: +41 44 421 35 84, +41 77 407 69 25

E-Mail: [email protected]