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Zürcher Regierung will Steuern auf Privatkliniken und missachtet Volksentscheid

Vor nur vier Jahren hat das Zürcher Stimmvolk die Variante Stützungsfonds im Spitalgesetz mit über 52 Prozent abgelehnt. Nun bringt der Regierungsrat eine Vorlage, die erneut zusatzversicherte Patienten zur Kasse bitten will. Die willkürlich ausgestaltete Steuer ist ein gezielter Angriff auf die Privatkliniken.

Mit einer Art Strafsteuer auf den Erträgen aus der Behandlung von Zusatzversicherten will die Zürcher Kantonsregierung die eigenen Finanzen sanieren. Von der stark progressiv ausgestalteten neuen Steuer profitieren die öffentlichen Spitäler. Sie sind von dieser Geldabschöpfung befreit, solange sie einen Zusatzversicherungsanteil von weniger als 20 Prozent ausweisen. Ganz anders sieht es für die privaten Spitäler aus: Privatkliniken mit über 35 Prozent Zusatzversicherten zahlen einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent des Ertrags als Zusatzsteuer. Denn die ordentliche Unternehmenssteuer besteht natürlich weiterhin.

Dieser Vorschlag der Zürcher Regierung erstaunt, denn erst 2012 hat das Stimmvolk eine analoge Belastung des Zusatzversicherungsgeschäfts abgelehnt. Zudem tut sich die öffentliche Hand mittel- und langfristig keinen Gefallen, denn die Vorlage ist auf mehreren Ebenen ein klassischer Bumerang:

  • Der Entscheid gegen das Stimmvolk ist staatspolitisch bedenklich. Die Glaubwürdigkeit der Regierung wird darunter leiden.
  • Die Ausgestaltung der Steuer trifft einseitig die Privatkliniken. Das ist willkürlich und erhöht die Rechtsunsicherheit. Es schwächt die private Initiative im Gesundheitswesen und damit die Innovation im System.  
  • Das Krankenversicherungsgesetz sieht einen regulierten Leistungswettbewerb zwischen den Spitälern vor. Die Abschöpfung von privat erarbeiteten Erträgen aus rein fiskalischen Gründen ist nicht vorgesehen, denn sie hemmt die Leistungsbereitschaft der Akteure und wird mittelfristig den Prämiendruck verstärken.
  • Die ungleichen Spiesse zwischen öffentlichen und privaten Spitälern verzerren den Leistungswettbewerb. Folge davon sind falsche Investitionsentscheide, die letztlich die Grundversicherung verteuern. Zudem müssen die öffentlichen Spitäler mehr investieren, wenn es die Privatkliniken nicht mehr tun. Diese Investitionen wird die öffentliche Hand zusammen mit dem Prämienzahler berappen müssen.
  • Die neue Spitalsteuer bestraft wirtschaftlich operierende Kliniken. Aber gerade auf solche Leistungserbringer ist das Gesundheitswesen dringend angewiesen, will es auch in Zukunft finanzierbar bleiben.
  • Das fein austarierte Schweizer Gesundheitswesen wird mit dieser Vorlage aus dem Lot gebracht. Als Folge davon wird es mehr Staatsmedizin geben. Diese ist entweder teurer oder wird durch Rationierung zahlbar gemacht. 

Es wäre ein schlechtes Signal für die Schweiz, wenn Zürich diese neue Steuer tatsächlich einführen würde. Die Wirtschaft setzt nun auf den Zürcher Kantonsrat. Nach gründlicher Analyse wird er erkennen, dass es mit einem solchen Modell letztlich nur Verlierer gibt. Er ist deshalb gut beraten, die Absichten des Regierungsrats zu korrigieren und diesen untauglichen Bestandteil des kantonalen Finanzpakets zu streichen.