Wichtige Entlastungen für Unternehmen geplant

Erfreulich: Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur administrativen Entlastung der Schweizer Unternehmen beschlossen. Einige der geplanten Regulierungsanpassungen sind für die Wirtschaft von grosser Bedeutung und führen endlich zu signifikanten Kosteneinsparungen bei den betroffenen Firmen. In Anbetracht der grossen Belastung durch den starken Franken ist dies ein wichtiger Schritt zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft.

An seiner Sitzung vom Mittwoch hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen beschlossen. Damit reagiert er auf die enorme Belastung, welche die Wirtschaft aufgrund des starken Frankens zu tragen hat. Unter den geplanten Massnahmen finden sich glücklicherweise etliche, die kostenseitig tatsächlich relevant sind.

So ist die Umsetzung der vollelektronischen Mehrwertsteuerabrechnung geplant. Auch wenn diese mit Verspätung eingeführt wird, bedeutet sie für alle von der Mehrwertsteuer betroffenen Unternehmen eine klare Vereinfachung der entsprechenden Administration. Vielversprechend ist auch die Absicht, Bund und Kantone beim Bezug der Unternehmenssteuer zu koordinieren, sodass die Kosten für Unternehmen, die in mehreren Kantonen tätig sind, sinken.

Hervorzuheben sind die Bemühungen in Bezug auf den elektronischen Austausch mit den Behörden. Es ist eine traurige Tatsache, dass die Schweiz europaweit zu den Ländern mit dem tiefsten Anteil an nutzerorientierten E-Government-Angeboten gehört. Der nun geplante Aufbau eines föderalen «One-Stop-Shops» für Unternehmen oder die Einführung eines Systems zur elektronischen Patentanmeldung sind längst fällige Schritte. Weitere Anstrengungen sind jedoch notwendig, wobei es auch an der Politik liegt, die nötigen Mittel zum weiteren Ausbau von E-Government zur Verfügung zu stellen.

Vereinfachungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Ein grosser Teil der geplanten Entlastungsmassnahmen kommt den von der Frankenstärke besonders betroffenen, international orientierten Unternehmen zugute. So ist es zu begrüssen, dass die Eidgenössische Zollverwaltung die sistierten IT-Massnahmen des «Projekts Zollveranlagungsprozess (ZVP)» im neuen Projekt «Redesign Fracht» als vorrangig anerkannt hat (u.a. elektronische Übermittlung der Begleitdokumente, Abschaffung von Veranlagungsverfügungen in Papierform usw.) und die Wirtschaft in das Projekt miteinbezieht. Die Abschaffung der Verpflichtung, den Grenzübertritt vorgängig verbindlich anzugeben, erlaubt wiederum eine flexible Wahl der Grenzübergangsstelle, senkt Wartezeiten am Zoll und spart somit Kosten. 

Trotz der eingeleiteten Entlastungsmassnahmen bleibt der Kostendruck auf die Unternehmen aufgrund der angespannten Währungssituation hoch. Weitere Anstrengungen seitens der Politik sind daher notwendig, um Schaden vom Wirtschaftsstandort Schweiz abzuhalten. economiesuisse hat beispielsweise im vergangenen Mai ein Paket von 40 Einzelmassnahmen publiziert. Diese mögen für sich allein genommen nicht weltbewegend sein, sind aber politisch relativ einfach umsetzbar und können in der Summe die Unternehmen ebenfalls erheblich entlasten.