Aktienrechtsrevision: Die Regulierungsschraube dreht sich munter weiter

Zum Aktienrecht gab es Ende vergangene Woche dicke Post vom Bundesrat: Die Vernehmlassungsvorlage zur Revision liegt nun auf dem Tisch. Die Vorschläge sehen nicht nur die Umsetzung der Minder-Initiative vor. Sie umfassen auch zahlreiche neue Themen wie die Erleichterung für Klagen von Aktionären gegen Verantwortliche von Publikumsgesellschaften, den Ausbau der Rechte von Minderheitsaktionären sowie detaillierte Vorgaben, wie sich ein Unternehmen zu organisieren hat.

Nachdem sich die Schweiz mit der Umsetzung der Minder-Initiative im Bereich der Vergütungen bereits eines der schärfsten Aktienrechte der Welt auferlegt hat, sehen die neuen Vorschläge nun einen noch weitergehenden, teils drastischen Ausbau der staatlichen Vorgaben für Unternehmen im Inland vor. In einzelnen Bereichen sollen sogar die seit Anfang Jahr auf Verordnungsstufe bestehenden Vorgaben von Minder noch verschärft werden.

Die Folgen solcher weitgehender, starrer Vorgaben für den Wirtschaftsstandort Schweiz sind nicht zu unterschätzen: Die sich ungehemmt drehende Regulierungs- wird zur Strangulierungsschraube. Unternehmen werden in ihrer Entwicklung gehemmt, Innovationen werden abgewürgt und der exzessive Ausbau von Rechten von Aktionären führt zu Verzerrungen im Machtgefüge, Missbrauch und Rechtsunsicherheit.

Die Schweiz muss sich bewusst werden, welche verheerenden Signale sie damit aussendet. Im scharfen internationalen Wettbewerb figuriert sie in den Rangordnungen der Topunternehmen für Firmenansiedlungen bereits nicht mehr auf den Spitzenplätzen. Dem gilt es entgegenzutreten. Statt sich immer weiter in die Organisation und den Geschäftsbetrieb der hiesigen Unternehmen einzumischen, müssen wieder optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Schweiz als attraktiven, zuverlässigen und vor allem rechtsbeständigen Firmenstandort zu positionieren.