Gegenvorschlag mit «Geld-zurück-Garantie»

Lohnexzesse schwächen den Zusammenhalt des Landes und schaden der Wirtschaft. Dies gilt ebenso für goldene Fallschirme oder Konkurrenzverbote. Um exorbitante Entschädigungen in Zukunft nicht nur verhindern, sondern auch nachträglich zurückfordern zu können, bietet der indirekte Gegenvorschlag zur Minder-Initiative ein griffiges Instrument.

Ist ein Kunde mit einem Produkt nicht zufrieden, ist es für viele Unternehmen heute eine Selbstverständlichkeit, den gesamten Betrag anstandslos zurückzuerstatten. Erstaunlicherweise suchen wir diese einfache und bewährte «Geld-zurück-Garantie» im Initiativtext von Thomas Minder aber vergeblich. Im indirekten Gegenvorschlag hat das Parlament dieses Prinzip jedoch bewusst aufgenommen und die Schwelle für Rückforderungsklagen bei überrissenen Salären substanziell gesenkt. Auch sieht er ein Vergütungsreglement vor, das von den Aktionären aktiv mitgestaltet werden kann. Diese können so unangemessenen Entschädigungen und teuren Konkurrenzverboten von Beginn weg einen Riegel schieben. 

Die konkrete Umsetzung der Minder-Initiative dürfte hingegen noch Jahre dauern, wie die Beispiele Ausschaffungsinitiative und Zweitwohnungsinitiative zeigen – und der Ausgang bleibt ungewiss. Nur ein Nein zur Minder-Initiative am 3. März sichert den Aktionären rasch eine «Geld-zurück-Garantie» für ihre Unternehmensführung – vor, während und nach deren offizieller Amtszeit. ​​​