Vernehmlassungsantwort

Förderung der Beherbergungswirtschaft

Die Neu­regelun­gen bei der Schwei­zeri­schen Gesellschaft für Ho­telkredit (SGH) und der Förde­rung der Beherbergungs­wirt­schaft folgen drei Stossrich­tun­gen: Ers­tens sol­len die Aktivitä­ten der SGH nicht mehr nur auf klar defi­nier­te Betriebe wie bisher aus­gerich­tet sein, sondern es sol­len in ei­nem weite­ren Sinne «strukturier­te Beherbergungs­betriebe» un­ter­stützt wer­den können. Zweitens soll der fi­nanzi­el­le Spielraum der SGH «flexibilisiert» wer­den. Und drittens soll der (räumli­che) Förderperime­ter der SGH aus­gedehnt wer­den. Aus ge­samt­wirt­schaft­li­cher Perspektive ist es wichtig, dass sich Bran­chen nach­fra­georientiert weiter­entwickeln. Nicht mehr zeit­gemässe Struktu­ren müs­sen sich verändern können.