Strafrecht: Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ist unnötig

economiesuisse lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist von sieben auf zehn Jahre ab. Die geltenden Verjährungsregeln im Strafrecht sind erst seit gut fünf Jahren in Kraft. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Gesetze eine gewisse Rechtsbeständigkeit haben und nicht ohne Not dauernd abgeändert werden. Dies war bisher eine Stärke des Schweizer Rechts. Leider ist der Bundesrat – einmal mehr – bereit, eine solche zu opfern.
Am Mittwoch hat der Bundesrat eine Botschaft verabschiedet, die für schwere Vergehen eine Verlängerung der Verjährungsfrist von sieben auf zehn Jahre vorschlägt. Damit will der Bundesrat den Strafbehörden insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Möglichkeit geben, Delikte wirksamer zu bekämpfen. Die Vorlage des Bundesrats geht auf zwei parlamentarische Vorstösse zurück. Diese forderten, die Verjährungsfristen im Strafrecht bei Wirtschaftsdelikten zu verlängern.

Rechtssicherheit und -beständigkeit sind gefährdet
economiesuisse lehnt die Vorlage des Bundesrats dezidiert ab. Mit der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzesbuches – der erst seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist – wurde eine grundsätzlich neue, vereinfachte Verjährungsregelung geschaffen. Die Institute des Ruhens und der Unterbrechung wurden abgeschafft, dafür wurden im Gegenzug die Verjährungsfristen um die Hälfte verringert. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Gesetze eine gewisse Rechtsbeständigkeit haben und nicht ohne Not dauernd abgeändert werden. Dies war bisher eine der Stärken des Schweizer Rechts. Der Bundesrat ist leider einmal mehr bereit, eine solche aufzugeben.

Eine effektive Strafverfolgung ist einer erneuten Revision klar vorzuziehen
Eine Not, die Fristen der Verfolgungsverjährung bei schwerwiegenden Vergehen von heute sieben auf neu zehn Jahre zu verlängern, ist für die Wirtschaft nicht ersichtlich. Die effektiven Probleme im Zusammenhang mit der Verfolgungsverjährung bestehen vielmehr in der fehlenden Kapazität und Effizienz der Strafverfolgungsbehörden. Aus Gründen des Rechtsfriedens sollten in allen Rechtsgebieten Verfahren rasch an die Hand genommen und abgeschlossen werden. Daher stellt sich die Frage der Verjährung gar nicht. economiesuisse hat sich immer für rasche, wirksame und faire Verfahren eingesetzt. Im Sinne einer effektiven Regulierung ist bei der Strafverfolgung der Hebel anzusetzen und nicht bei der erneuten Revision des materiellen Rechts. economiesuisse wird sich dafür einsetzen, dass das Parlament die bundesrätliche Vorlage zurückweist.