Schweiz bleibt ohne Präventionsgesetz

Nachdem der Ständerat den Antrag der Einigungskonferenz abgelehnt hat, ist nach 1984 auch der zweite Anlauf für ein Präventionsgesetz gescheitert. economiesuisse hat sich für ein schlankes Rahmengesetz ausgesprochen, weil es einen effizienteren Mitteleinsatz erlaubt hätte. Nun werden die Bundesgelder wie bisher ohne kohärente Strategie und Zielsetzungen ausgegeben. Zudem müssen Volkskrankheiten wie Krebs oder Diabetes weiterhin ohne gesetzliche Grundlage bekämpft werden.

Vom nun gescheiterten Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung versprach man sich eine bessere Koordination und Effizienz von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen. Der Bundesrat wollte damit eine Gesetzeslücke schliessen, denn heute und in nächster Zukunft existieren – mit Ausnahme des Rheumagesetzes – nur bei übertragbaren Krankheiten die entsprechenden Gesetzestexte. Deshalb wollte der Bund neu auch für stark verbreitete oder bösartige Krankheiten eine gesetzliche Grundlage haben. Aus Sicht von economiesuisse braucht es für ein wettbewerbsorientiertes und leistungsfähiges Gesundheitssystem eine gute Präventionspolitik. Dabei ist eine Koordination der Präventionsmassnahmen wichtig, weil heute viele Akteure mit unterschiedlichen staatlichen Finanzierungsquellen aktiv sind, ohne eine kohärente Politik zu betreiben. economiesuisse fordert daher, dass die Koordination auch ohne Präventionsgesetz verbessert wird.

Breiter Widerstand wurde provoziert
Der Bundesrat hat mit seiner 2010 publizierten Botschaft zum Präventionsgesetz unnötig viel Widerstand geweckt. Das im neuen Gesetz vorgesehene öffentliche Präventionsinstitut galt als Verstaatlichungsversuch und wurde von der gesamten Wirtschaft strikte abgelehnt. Der allzu grosszügige Finanzierungsrahmen liess generell eine Ausdehnung der bundesstaatlichen Präventionsaktivitäten, insbesondere auch auf die Kantone, befürchten. Schliesslich sahen viele die vorgesehene Gesundheitsfolgenabschätzung für sämtliche grösseren Bundesprojekte als Menetekel für den Gesundheitsstaat. Die so provozierte Skepsis konnte auch der stark verbesserte und ordnungspolitisch vertretbare Schlussentwurf nicht mehr abschütteln.

Wie weiter?
Im Vordergrund der Präventionspolitik müssen Subsidiarität und Eigenverantwortung stehen. Staatliche Monopole, wie sie in der Botschaft vorgesehen waren, hat das Parlament zu Recht abgewiesen. Gezielte und massgeschneiderte Prävention und Gesundheitsförderung dagegen wirken sich gesamtwirtschaftlich positiv aus. Investitionen in diesen Bereichen können Krankheitsfälle und Pflegebedürftigkeit vermeiden beziehungsweise hinauszögern. Neben massvollen und zielgruppenspezifischen Präventionsprogrammen ist die Selbstverantwortung jedes Einzelnen für ein gesundheitsförderndes Verhalten mittels gezielten Anreizen zu stärken. Mit höherem Gesundheitsbewusstsein und entsprechendem individuellem Verhalten können unnötiges Leid vermieden und Gesundheitskosten gespart werden. Auch ohne Präventionsgesetz ist die Prävention Teil einer guten Gesundheitspolitik.