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Kapitaleinlageprinzip: Keine Mindereinnahmen ersichtlich

Die Staatsrechnung 2012 bestätigt: Die Steuerausfälle, die nach der Unternehmenssteuerreform II aufgrund des Kapitaleinlageprinzips befürchtet wurden, sind nicht eingetreten. Positive Effekte haben allfällige Mindereinnahmen kompensiert. ​

​​Anfang 2011 wurde als letzter Teil der Unternehmenssteuerreform II das sogenannte Kapitaleinlageprinzip (KEP) eingeführt. Damit wurden eine im Grundsatz falsche Steuer und eine Investitionshürde beseitigt. Nach Einführung des Kapitaleinlageprinzips wurden hohe Steuerausfälle befürchtet. Bei der Verrechnungssteuer wurden die Mindereinnahmen auf einmalig 1,2 Milliarden Franken (umstellungsbedingt) sowie auf jährlich weitere 200 bis 300 Millionen Franken geschätzt. Ein Blick auf die Zahlen zeigt aber ein anderes Bild. So ergab sich für 2011 bei der Verrechnungssteuer kein Defizit. Im Gegenteil, es resultierte ein Überschuss von 1,2 Milliarden Franken. Auch laut der neu veröffentlichten Staatsrechnung 2012 liegen die Einnahmen über dem budgetierten Wert. Die Planzahlen wurden also mehr als erfüllt.

Bei der Einkommenssteuer wurden die Mindereinnahmen für den Bund auf 100 Millionen Franken geschätzt. Zum Vergleich: Die jährlichen Mindereinnahmen aus der letzten Familiensteuerreform und aus dem Ausgleich der kalten Progression betragen zusammen ein Zehnfaches dieses Betrags, nämlich rund eine Milliarde Franken. Diese sollten sich in der Rechnung 2012 ein erstes Mal auswirken. Dass die theoretisch berechneten Mindereinnahmen aus dem KEP sich bei der Einkommenssteuer des Bundes kaum bemerkbar machen, zeigt wiederum die Staatsrechnung: 2012 schloss sie deutlich über dem Budget ab (+200 Mio. Franken).


Damit bestätigt sich, dass die befürchteten massiven Steuerausfälle nicht eingetreten sind. Oder aber in so geringem Masse, dass sie sich in den Zahlen kaum niederschlagen. Zudem hat seit 2008, massgeblich aufgrund des KEP, eine namhafte Zahl grosser internationaler Gesellschaften ihren Hauptsitz in die Schweiz verlegt. Mit dem Zuzug dieser Firmen ist neues Steuersubstrat verbunden. Die Frage von Teilen der Politik, ob theoretisch ermittelte Mindereinnahmen des KEP kompensiert werden sollen, erübrigt sich damit vollends. Was es jetzt braucht, ist ein klares Zeichen zugunsten des Standorts. Die Schweiz will für internationale Gesellschaften attraktiv sein, und sie tut etwas dafür. 


Der Steuerstandort Schweiz ist derzeit enorm gefordert. Die steuerliche Attraktivität der Schweiz ist in zentralen Bereichen in Gefahr und Lösungen erfordern entschiedene Schritte. Für Scheinprobleme wie die Debatte um das KEP ist derzeit kein Platz. Ein klares Bekenntnis zu einem starken und verlässlichen Wirtschaftsstandort Schweiz ist hingegen dringend nötig.