Mann schwingt EU und Schweizer Fahne

Routinetreffen mit kleinen Wolken

Am 7. Dezember traf sich der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Freihandelsabkommen 1972 zu seinem jährlichen Treffen. Neben dem Austausch technischer Informationen wurden auch aktuelle Probleme wie von der Schweizer Wirtschaft kritisierte Handelshemmnisse Italiens diskutiert. Die EU bringt regelmässig Fragen der Förderung schweizerischer Randregionen und kantonale Steuerregimes zur Sprache, die nach Schweizer Lesart nicht Teil dieses Abkommens bilden.

Das Freihandelsabkommen von 1972 bildet die Basis der bilateralen Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Die intensive Partnerschaft äussert sich in Schweizer Exporten in die EU im Wert von 119 Milliarden Franken jährlich und Importen aus der EU in die Schweiz von 142 Milliarden Franken (2010). Auch wenn ihre Bedeutung leicht abgenommen hat, ist die EU mit einem Importanteil von 77 Prozent und als Abnehmer von 59 Prozent der Schweizer Exporte noch immer der wichtigste Handelspartner. Umgekehrt ist die Schweiz mit etwa acht Prozent der Exporte und einem für die EU positiven Handelsüberschuss im Bereich Güter und Dienstleistungen von rund 43 Milliarden Franken einer der drei wichtigsten Handelspartner der EU.

  

Mit diesen Zahlen vor Augen, können die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU als ausgezeichnet bezeichnet werden. Dennoch ergeben sich aufgrund der Einführung neuer Gesetzgebung immer wieder Handelshemmnisse, die den freien Güterverkehr beeinträchtigen und am gemischten Ausschuss zur Sprache gebracht werden. Dieses Jahr hat economiesuisse die Schweizer Delegation gebeten, gegenüber der Kommission verschiedene von Italien eingeführte Handelshemmnisse zum Nachteil von Schweizer Produkten und Unternehmen zu monieren, so zusätzliche Kontrollen für aus der Schweiz eingeführte Halbfertigprodukte aus Metall, den Ausschluss von Solarpanelen aus Schweizer Produktion von italienischen Energiesubventionen sowie die Pflicht italienischer Unternehmen, dem Staat gegenüber detaillierte Angaben über Schweizer Unternehmen zu machen, mit welchen sie in Geschäftsbeziehungen stehen.

Auch der Verordnungsentwurf der EU, auf ausgewählte Einfuhrgüter aus Drittstaaten wie der Schweiz das Ursprungsland zwingenderweise anzugeben, würde zu einer erheblichen Verteuerung gewisser Schweizer Produkte und damit zu einem Wettbewerbsnachteil führen.

Andererseits kritisiert die EU am gemischten Ausschuss regelmässig gewisse kantonale Steuerregimes, die gemäss der EU-Kommission staatliche Beihilfen darstellten und somit gegen das Freihandelsabkommen verstiessen. Ausserdem stösst sich die Kommission an gewissen steuerlichen Anreizen im Rahmen der Schweizer Regionalpolitik zur Förderung strukturschwacher Regionen. Letztlich möchte die EU die Schweiz dazu bringen, ihren Verhaltenskodex über die Unternehmensbesteuerung zu übernehmen. Auch die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte waren Gegenstand der Sitzung.