Frau sortiert Ordner in Aktenschrank

Erhöhte Schwellenwerte für ordentliche Revision treten am 1. Januar 2012 in Kraft

Die Schwellenwerte für die zwingende Durchführung einer ordentlichen Revision werden auf den 1. Januar 2012 erhöht. Damit wird der erste Mosaikstein der Aktienrechtsrevision in Kraft gesetzt. economiesuisse begrüsst diesen Bundesratsentscheid.​

Gemäss geltendem Recht müssen Gesellschaften eine ordentliche Revision ihrer Jahresrechnung durchführen, wenn sie zwei Jahre in Folge zwei der drei nachstehenden Grössen überschreiten: a) Bilanzsumme von 10 Millionen Franken, b) Umsatz von 20 Millionen Franken, oder c) 50 Vollzeitstellen. Diese tiefen Schwellenwerte zwingen viele kleine und mittlere Unternehmen zu einer aufwendigen und kostspieligen ordentlichen Revision, auch wenn weder Aktionäre noch Gläubiger eine solch umfassende Rechnungsprüfung fordern. Ohne konkreten Nutzen fallen unnötige Kosten und Aufwendungen an.

economiesuisse hat sich für eine Erhöhung der Schwellenwerte zur Revisionspflicht stark gemacht. In der vergangenen Sommersession hat das Parlament die Schwellenwerte erhöht, neu gelten folgende Grössen: a) Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, b) Umsatz von 40 Millionen Franken, oder c) 250 Vollzeitstellen. Schliesslich haben sich National- und Ständerat in der Differenzbereinigung geeinigt, dass der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmt. Erfreulicherweise ist der Bundesrat bei der ursprünglichen Version des Nationalrats geblieben und hat das revidierte Gesetz nun auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Um eine Rückwirkung zu vermeiden, gelten die erhöhten Schwellenwerte erst ab dem ersten vollen Geschäftsjahr nach Inkrafttreten – sie gelten also frühestens für die Revision des Geschäftsjahres 2012.

Bei Tausenden von kleineren und mittleren Unternehmen können nun die Aktionäre als Eigentümer entscheiden, ob die Revisionsstelle die Jahresrechnung ordentlich prüfen soll, oder ob eine eingeschränkte Revision genügt. Dieser KMU-freundliche Bürokratieabbau stärkt die Wahlfreiheit der Aktionäre.