Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz: unbefriedigende Lösung

Der Nationalrat hat die Detailberatung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG) abgeschlossen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die erforderliche weitere Verbesserung des Gesetzes gegenüber dem Kommissionsresultat blieb aus. Es krankt immer noch daran, dass das Heil in der planwirtschaftlichen Steuerung gesucht wird, die Gremien gross und von regionalen Interessen geprägt sind und die Wirtschaft als massgebliche Abnehmerin der Absolventinnen und Absolventen kein Stimmrecht besitzt.
Das HFKG liefert keine Antwort auf die Herausforderungen der Schweizer Hochschulen, die im internationalen Wettbewerb bestehen müssen. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass der regionale Ausgleich und nicht der Wettbewerb als Ordnungsprinzip dominieren wird, was eine Nivellierung nach unten zur Folge haben wird. Auch die ETH gerät in den Einflussbereich der Kantone und muss um ihre privilegierte Stellung fürchten. Durch die vorgesehene Planungskaskade droht eine Planungsfalle. Die Autonomie der Hochschulen bleibt auf der Strecke.

Der Nationalrat hat es abgelehnt, das Gesetz zu entschlacken und die Dominanz der regionalen Interessen zu reduzieren. Die Governance ist nach wie vor kompliziert, schwerfällig und rechtsstaatlich problematisch. Das HFKG interpretiert den Verfassungsartikel weiter als nötig. Auch hält der Nationalrat daran fest, dass ein gigantischer Planungsapparat aufgezogen wird, der grosse Kosten und Lähmungen zur Folge haben kann, die in keinem Verhältnis zu einem möglichen Nutzen stehen. Der ordnungspolitisch überaus fragwürdige Prozess ist sachlich erst noch unnötig.

Flickwerk mit Schadenspotenzial
Der Ständerat und die Kommission des Nationalrats hatten einige klare Verbesserungen am Gesetz vorgenommen: Einerseits wurde das Akkreditierungsverfahren verbessert und die planwirtschaftliche Stossrichtung etwas abgeschwächt, andererseits die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen als wesentliche Aufgabe der Hochschulen anerkannt und Vertreter der Arbeitswelt in die Gremien aufgenommen. Der Nationalrat hat es nun aber verpasst, die weiteren erforderlichen Schritte vorzunehmen.

Die Wirtschaft hätte es aufgrund der grossen Bedeutung für den Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz sehr begrüsst, wenn das Gesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen worden wäre. Was nun nach den Beratungen des Nationalrats bleibt, ist ein Flickwerk zwischen Planungsapparat und liberalen Grundsätzen – mit erheblichem Schadenspotenzial für die Qualität der Schweizer Hochschulen.