Vernehmlassungsantwort

IV: Von befristeten Mehreinnahmen zur nachhaltigen Sanierung

Die Invalidenversicherung (IV) ist seit Jahren defizitär. Ihr Schuldenberg wächst und wächst: Mittlerweile beträgt er mehr als 13 Milliarden Franken und nimmt täglich um weitere 4 Millionen Franken zu. Dies ist eine enorme Belastung für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), welche die entstehenden Löcher aus ihrem Vermögen stopfen muss. Im Rahmen der fälligen Sanierung soll der Mehrwertsteuersatz von 2011 bis 2017 befristet für sieben Jahre um 0,4 Prozent angehoben werden. Diese Zusatzfinanzierung beseitigt das Defizit der IV und schafft die Grundlage für die notwendigen ausgabenseitigen Reformen, die im Rahmen der 6. IV-Revision angegangen werden. Gleichzeitig werden die Kassen von IV und AHV getrennt: Die IV erhält einen eigenständigen Ausgleichsfonds. Dies entlastet die AHV. Die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) verlangt eine Verfassungsänderung. Die obligatorische Abstimmung von Volk und Ständen findet am 27. September 2009 statt.