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Bilaterale II: Dossier Betrugsbekämpfung: Signifikante Verbesserung der Zusammenarbeit mit der EU

Das am 25. Mai 2004 paraphierte Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Betrugsbekämpfung schafft die rechtliche Grundlage für eine signifikante Verbesserung bei der Bekämpfung der Abgabenhinterziehung, des Subventionsbetrugs und der Unregelmässigkeiten im öffentlichen Beschaffungswesen. Die Schweiz ergreift zugunsten von Behörden in der EU die gleichen Rechtsinstrumente, die in schweizerischen Verfahren zulässig sind. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmung von Dokumenten werden neu im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe unter den gleichen Voraussetzungen vollzogen wie in schweizerisch-internen Verfahren. Für den Finanzplatz bleibt das Bankkundengeheimnis gewahrt. Damit wurde ein wesentliches Verhandlungsziel erreicht.