# 2 / 2017
13.03.2017

So wird die Spitalfinanzierung ein Vollerfolg

Fehlendes Puzzleteil: Einheitliche Finanzierung

Die Reform der Spitalfinanzierung ist erst dann komplett, wenn die Leistungen der Spitäler in Zukunft einheitlich finanziertwerden. Heute ist dies leider nicht der Fall. Ein Spital erbringt sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen – diese werden aber ungleich finanziert. Heute geht eine Behandlung in einem Spitalambulatorium vollumfänglich zulasten der Krankenversicherer. Wird die gleiche Behandlung dagegen stationär im Spital durchgeführt, so muss der Kanton gut die Hälfte der Kosten übernehmen. Diese Regelung schafft Fehlanreize. Will man das verhindern, so ist eine einheitliche Finanzierung dieser beiden Bereiche zwingend nötig. Spitäler können nämlich die Patienten bei gewissen Eingriffen sowohl stationär als auch ambulant behandeln. Wenn nun dieser Entscheid durch die Art der Finanzierung beeinflusst wird, riskiert man medizinisch falsche Zuteilungen. Die Kantone oder die Krankenversicherer könnten durch ihre unterschiedliche Kostenbeteiligung gewillt sein, ambulante bzw. stationäre Behandlungen zu bevorzugen.

Ein weiterer grosser Nachteil der dualen Finanzierung ist die erhöhte Bürokratie. Heute muss ein Spital für die gleiche Leistung zwei Rechnungen schreiben, die dann auch von zwei Stellen geprüft wird. Mit der einheitlichen Finanzierung genügt eine Rechnung, die von einer Instanz geprüft wird. Die heutige, duale Finanzierung belastet auch die Prämien unnötig stark. Nicht nur durch die Fehlanreize, sondern auch durch den medizinischen Fortschritt, der zu mehr ambulanten Eingriffen führt. Das ist zwar volkswirtschaftlich erwünscht, aber es belastet die Prämien überdurchschnittlich. Denn im geltenden System kommt diese verlagerungsbedingte, finanzielle Umverteilung vollständig den Kantonen zugute. Die Krankenversicherer werden dadurch mehrbelastet, was zu Prämiensteigerungen führt.

Kein Wunder ist die einheitliche Finanzierung seit Langem auf der politischen Agenda. Bereits im Jahr 2000 hat die Ständeratskommission in ihrer ersten Lesung zur Teilrevision Spitalfinanzierung beantragt, dass der Bundesrat innert fünf Jahren eine Revisionsvorlage für eine monistische Finanzierung der Spitalleistungen unterbreiten soll. Diese Teilrevision ist bekanntlich gescheitert. Selbst eine Motion der ständerätlichen Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit brachte wenig. Der Bundesrat wurde zwar beauftragt, dem Parlament eine Vorlage für eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen vorzulegen. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Ein Knackpunkt einer einheitlichen Finanzierung sind die Kantone. Sie möchten ihre direkte Finanzierung nicht abgeben, denn sie befürchten weniger Einfluss und weniger Kontrolle über die Spitalleistungen. Tatsächlich ist die Aufgabenteilung im künftigen System noch offen. Die Wirtschaft befürchtet, dass einerseits die Krankenversicherer viel mehr Einfluss auf die Leistungserbringung bekommen werden und andererseits die Kantone ihre heutige Steuerungsfunktion behalten würden. Diese doppelte Einflussnahme würde das System übersteuern und es würde ineffizient.

Eine zweite, allerdings leichtere Hürde ist die effektive Ausgestaltung einer einheitlichen Finanzierung. Im Vordergrund steht ein Vorgehen in drei Schritten:

  1. Der Kanton finanziert künftig einen zu definierenden Anteil an den gesamten Leistungskosten anstelle der heutigen (mindestens) 55 Prozent der stationären Behandlungskosten.
     
  2. Der Kanton speist den entsprechenden Betrag ins Krankenversicherungssystem ein.
     
  3. Die Kantonsgelder werden den Versicherten in den entsprechenden Kantonen zugeschrieben. Dies kann beispielsweise über die gemeinsame Einrichtung KVG erfolgen.

Für den Kanton und für die Versicherungen wäre diese Lösung aufwandsneutral. Konkret wird die Verteilung der Gelder so ausgestaltet, dass jeder Steuerfranken im jeweiligen Kanton verbleibt und zur Deckung von Krankenversicherungsleistungen eingesetzt wird. Darüber hinaus entfällt die administrativ völlig unnötige doppelte Rechnungsstellung und -prüfung. Auch der Kanton profitiert von weniger Verwaltungsaufwand und kann darüber hinaus, dank der besseren Anreize, von einer effizienteren Leistungserbringung seines Gesundheitswesens profitieren.