# 9 / 2016
30.09.2016

Unternehmenssteuerreform III – Werkzeugkasten für die Kantone

Die Unternehmenssteuerreform III setzt die Leitplanken, damit die Kantone die heute international umstrittenen Steuerprivilegien abschaffen können, ohne dabei ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort auf Spiel zu setzen. Die Steuerreform ist aus ausgewogener Kompromiss zwischen Bund, Kantonen, Parteien und Wirtschaft, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern und Stabilität zu gewährleisten. Kantone und KMU werden gestärkt.

Das Wichtigste in Kürze

Die Schweizer Unternehmensbesteuerung ist attraktiv und für den Staat ergiebig. Internationale Entwicklungen erfordern jedoch Anpassungen. Diese vorzunehmen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Schweizer Unternehmensbesteuerung attraktiv und ergiebig bleibt, ist das Ziel der Unternehmenssteuerreform III (USR III).

Die Reform stellt den Kantonen einen Werkzeugkasten zur Verfügung. Die Kantone können die heutigen Sonderregeln durch neue, international unbestrittene Instrumente ersetzen. So ist die Förderung von Forschung & Entwicklung (F&E) im Ausland weit verbreitet. Ergänzend oder alternativ können die Kantone ihre Gewinnsteuersätze auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken. Der Bund unterstützt sie dabei finanziell. Welche Strategie sinnvoll ist, bestimmt jeder Kanton gemäss der eigenen Ausgangslage.

Die SP Schweiz hat gegen die USR III das Referendum beschlossen, womit das Stimmvolk über die Zukunft des Steuerstandorts Schweiz entscheiden wird.

Vom Erfolg der USR III hängt es ab, ob die Schweiz auch in Zukunft zu den weltweit führenden Unternehmensstandorten zählt. Mit dieser Frage verbunden sind Zehntausende Arbeitsplätze und Milliarden Franken an Steuereinnahmen. Für die kantonalen Finanzdirektoren ist klar: «Nichtstun ist keine Option und käme die Schweiz teurer zu stehen.»

Position economiesuisse

  • Bundesrat, Parlament und Kantone haben einen ausgewogenen und fairen Kompromiss gefunden. Die Steuerreform stärkt den Standort Schweiz und die Kantone. Das sichert Arbeitsplätze, Lehrstellen und Steuereinnahmen für alle.
  • In Zukunft ist es nicht mehr möglich, ausländische Gewinne tiefer zu versteuern als inländische. Handelt die Schweiz jetzt nicht, ist der Standort steuerlich nicht mehr attraktiv.
  • Patentbox, F&E-Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer ersetzen bisherige Sonderregeln und erlauben es den Kantonen, gezielt in Bereichen mit hoher Wertschöpfung attraktiv zu bleiben.
  • Der Bund profitiert stark von einem steuerlich attraktiven Unternehmensstandort. Darum ist es sachgerecht, dass er einen finanziellen Beitrag an die Reform leistet.
  • Die Gegner haben keine Alternative. Scheitert die Reform, stehen die Kantone ohne steuerpolitische Instrumente und ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund da. Die heutigen Sonderregeln müssten aber trotzdem abgeschafft werden. Das führt zu massiven Steuerausfällen und dem Verlust von Arbeitsplätzen.
  • Die USR III schafft keine neuen Privilegien, sondern verhindert eine massive steuerliche Verschlechterung mit gravierenden volkswirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz.