# 16 / 2019
18.11.2019

Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid

Kommentar und Position economiesuisse

Das starke Wachstum der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer ermöglicht bis auf Weiteres eine entspannte Finanzpolitik. Auf längere Sicht ist jedoch mit substanziellen Mindereinnahmen zu rechnen. Die Mindereinnahmen wären strukturell und müssten kompensiert werden. Gleichzeitig sind neue Projekte in der Pipeline, für die es nach heutiger Planung keine Finanzierung gibt. Angesichts dieser Perspektiven ist es wichtig, den finanziellen Spielraum beim Bund trotz aktuell noch guter Zahlen zu erhalten.

Basierend auf unserer Beurteilung machen wir folgende Empfehlungen für die parlamentarische Budgetberatung in der Wintersession 2019:

  • Umsetzung des Budgets 2020 gemäss Vorschlag Bundesrat und Erhalt des finanzpolitischen Spielraums zur Abfederung der längerfristigen Risiken.

Das Bundesbudget 2020 soll in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form vom Parlament beschlossen werden. Auf zusätzliche Ausgaben ist zu verzichten.

Eine vorausschauende Ausgabenpolitik, die Handlungsspielräume offenlässt, ist die beste Garantie für die Zukunft. Die aktuell gute Finanzlage des Bundes lässt es zu, nachhaltig zu agieren, ohne bestehende und geplante Aufgaben und Ausgaben zu tangieren.

  • Verzicht auf neue Ausgabenbindungen und die Schaffung neuer Fonds oder Zweckfinanzierungen.

Jegliche Zweckbindungen, ob für Einnahmen oder Ausgaben, sind grundsätzlich problematisch, weil sie die finanzpolitische Flexibilität einschränken. Um den finanziellen Spielraum für die Zukunft zu erhalten, sind keine neuen Ausgabenbindungen zu schaffen. Einnahmenseitig steht das politisch wichtige Projekt zur Sicherung der Altersvorsorge an. Dazu werden zusätzliche Mittel, auch in Form von Steuererhöhungen, unvermeidlich sein. Die politischen Prioritäten müssen hier liegen. Die Möglichkeiten für weitere einnahmenseitige Massnahmen sind deshalb beschränkt. Die Bevölkerung und die Wirtschaft können nicht beliebig und grenzenlos zusätzlich belastet werden.

Neue Fondslösungen müssen genau geprüft werden. economiesuisse steht neuen «Subventions- bzw. Honigtöpfen» sehr kritisch gegenüber. Der Nutzen ist oft fragwürdig, der Kampf um die Verteilung der Mittel ineffizient und es werden damit Ansprüche geschaffen, die nur schwer wieder aufzuheben sind. Zudem können neue Subventionen, wenn sie politisch gewünscht sind, aus dem Haushalt finanziert werden. Die Schaffung von neuen Fonds oder Zusatzfinanzierungen sind dafür nicht nötig.

  • Priorisierung der anstehenden politischen Projekte gemäss ihrem Beitrag zu Wachstum und Wohlstand.

Würden alle heute denk- und wünschbaren Vorhaben umgesetzt, wäre mit einer Mehrbelastung von mehreren Milliarden Franken zu rechnen. Dies übersteigt die Kapazitäten des Bundeshaushalts. Es braucht deshalb eine Priorisierung der Projekte oder Kompensationen an anderen Stellen. Die Möglichkeiten für Ausgabenkürzungen sind jedoch aufgrund der hohen gebundenen Ausgaben (zwei Drittel der Bundesausgaben) begrenzt. Fakt ist: Die Bundeseinnahmen sind über Jahre praktisch voll verplant. Will die Politik neue Aufgaben finanzieren, wird sie nicht darum herumkommen, bewusst Prioritäten zu setzen. Volkswirtschaftlich relevante Projekte müssen vorgezogen werden. Für die Wirtschaft zentral sind produktivitätssteigernde und wohlfahrtserhöhende Aufgaben wie Bildung und Forschung (unter anderem die Fortführung der Schweizer Beteiligung am EU-Forschungsrahmenprogramm) sowie der Erhalt der steuerlich attraktiven Rahmenbedingungen (z. B. Umbau der Verrechnungssteuer).