# 10 / 2018
12.11.2018

Bundesfinanzen 2019: Achtung Risiken

Kommentar und Position economiesuisse

Die vom Bundesrat präsentierten Zahlen lassen positive Stimmung aufkommen: 2019 wird es im Gegensatz zu den letzten Jahren eine lockere Budgetrunde geben. Entlastungsmassnahmen zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse sind nicht nötig. Im Gegenteil, es besteht sogar ein struktureller Überschuss von 1 Milliarde Franken. Ideen, wie dieser Spielraum verwendet werden könnte, wird es zuhauf geben. Dabei sollten jedoch folgende Risiken bzw. Unsicherheiten berücksichtigt werden:

Einerseits sind viele neue Projekte in der Pipeline, die in der Gesamtheit den absehbaren Spielraum der Bundesfinanzen übersteigen. Darunter Vorhaben, die für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz wichtig sind. Um den Wohlstand unseres Landes langfristig zu sichern, sind Projekte wie der Umbau der Verrechnungssteuer, der Abbau von Stempelabgaben oder die Fortführung der Schweizer Beteiligung am nächsten EU-Forschungsrahmenprogramm voranzutreiben.

Weiter sind die Prognosen zu den Verrechnungssteuern mit grossen Unsicherheiten behaftet. Die positiven Aussichten im Budget und Finanzplan stützen darauf ab, dass sich der Einnahmenzuwachs wie in den letzten Jahren fortsetzt. Eine längerfristige Betrachtung zeigt jedoch, dass die Verrechnungssteuern äusserst volatil sind und sich jederzeit unerwartete Schwankungen von bis zu 1 Milliarde Franken ergeben können. 1 Milliarde – genau so gross ist der Spielraum, um den es 2019 geht.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für stabile Bundesfinanzen ist jedoch das Gelingen der AHV- und Steuervorlage. Im Voranschlag und Finanzplan stehen vor allem die Kosten der Reform im Vordergrund. Ohne diese Vorlage hätten jedoch der Bundeshaushalt und damit auch die Steuerzahlenden ein massives Problem. Eine für den Bundeshaushalt elementare Einnahmengrundlage drohte wegzubrechen, ohne dass ein Ersatz absehbar wäre.

Schliesslich muss im Laufe des nächsten Jahres und spätestens für den Voranschlag 2020 das aktuell noch im Finanzplan enthaltene strukturelle Defizit von 400 Millionen Franken ausgeglichen werden.

Basierend auf dieser Gesamtbeurteilung empfiehlt economiesuisse, in der Budgetberatung wie folgt zu verfahren:

  • Das Bundesbudget 2019 soll in der vom Bundesrat beschlossenen Form umgesetzt werden. Es sollen keine neuen Ausgaben beschlossen und die vom Parlament im letzten Jahr beschlossenen Entlastungsmassnahmen müssen unverändert umgesetzt werden. Der bestehende finanzielle Spielraum soll für die Zukunft erhalten bleiben. Einerseits zur Bereinigung des strukturellen Defizits von 2020 und zur Umsetzung der anstehenden Projekte. Andererseits um den Bundeshaushalt im Falle von Schwankungen bei den Einnahmen der Verrechnungssteuer nicht zusätzlich mit Mehrausgaben zu belasten.
     
  • Die Umsetzung der AHV- und Steuervorlage ist für die gesunde finanzielle Entwicklung des Bundes elementar. Auch aus finanzpolitischer Perspektive ist deshalb alles daranzusetzen, dass die AHV- und Steuervorlage gelingt und bis 2020 umgesetzt wird. Ohne diese Vorlage würden sich die Perspektiven des Bundeshaushalts massiv verschlechtern.
     
  • Projekte in der Pipeline sollen strikt nach ihrem Beitrag zur nachhaltigen Steigerung von Wachstum und Wohlstand priorisiert werden. Eine «strategische» Finanzpolitik, die Budgetfreiräume gezielt für produktivitätssteigernde Aufgaben nutzt, ist konsequent voranzutreiben. Im Vordergrund stehen Aufgaben wie Bildung und Forschung sowie der Erhalt der steuerlich attraktiven Rahmenbedingungen.