# 02 / 2019
17.01.2019

AHV-Steuervorlage – ein Schritt vorwärts bei zwei dringlichen Problemen

Erfolgreicher Steuerstandort – Status quo ist nicht haltbar

Finanzielle und volkswirtschaftliche Bedeutung

Firmen, die einen Grossteil ihres Gewinns im Ausland erwirtschaften, unterstehen heute einer Sonderbesteuerung. Ausländische Gewinne werden so tiefer besteuert als inländische. Davon profitieren Konzernhauptsitze ausländischer Firmen, aber auch wichtige international tätige Schweizer Unternehmen. Sie sind für die Schweizer Volkswirtschaft und den Fiskus bedeutend. Hier die Zahlen:

  • Rund 24’000 Gesellschaften unterstehen der Sonderbesteuerung
     
  • Sie beschäftigen direkt rund 150’000 Angestellte. Ihre Beschäftigungswirkung ist aber grösser, da mit jedem direkten Angestellten schätzungsweise 1,6 Arbeitsplätze ausserhalb dieser Gesellschaften verknüpft sind. So profitieren etwa viele KMU als Dienstleister und Zulieferer von der Nachfrage spezialbesteuerter Firmen.
     
  • Sie tätigen fast 50 Prozent der gesamten privaten Investitionen in Forschung- und Entwicklung (etwa 6 Milliarden Franken) und bieten damit zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze für das Zeitalter der Digitalisierung.
     
  • Firmen mit Sonderbesteuerung bezahlen die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes.
     
  • Sonderbesteuerte Firmen liefern insgesamt bei Bund und Kantonen rund 7 Milliarden Franken Gewinnsteuern ab. Durch weitere Steuerbeiträge (Kapitalsteuer, Immobilien- und Grundstückgewinnsteuern, Mehrwertsteuer), erhebliche Sozialversicherungsabgaben und die Einkommensteuer der Beschäftigten leisten diese Gesellschaften weitere Milliardenbeträge an den Staat.


Das steuerliche Umfeld für international tätige Firmen hat sich drastisch
verändert.
Ausländische Staaten akzeptieren heute nicht mehr, wenn bei ihnen Firmen aktiv sind, die in der Schweiz eine steuerliche Sonderbehandlung geniessen. Dass ausländische Gewinne tiefer besteuert werden als inländische widerspricht den neuen internationalen Standards. Als wichtige Gegenmassnahme haben die G-20 und die OECD einen verpflichtenden automatischen Informationsaustausch auch im Bereich der Unternehmenssteuern eingeführt (Informationsaustausch von Steuervorbescheiden, Austausch länderbezogener Berichte). Ausländische Steuerbehörden sind damit über die steuerliche Behandlung von in der Schweiz ansässigen Firmen informiert. Unternehmen, die die Schweizer Sonderregeln weiterhin anwenden, müssen im Ausland mit Sanktionen und Doppelbesteuerungen rechnen. Faktisch wird die Nutzung der Sonderbesteuerung damit verunmöglicht. Doppelbesteuerungen sind bereits heute ein zunehmendes Problem (siehe Grafik 1). Sollten die G20/OECD oder die EU die Schweiz offiziell auf eine Liste von Staaten mit schädlichen Steuerpraktiken setzen, würden Doppelbesteuerungen gravierend ansteigen. Ohne Anpassungen verliert der Standort Schweiz deshalb die steuerliche Attraktivität für internationale Firmen.

Grafik 1

Wird ein Unternehmen doppelt in der Schweiz und im Ausland besteuert, kann ein Verständigungsverfahren zwischen den beiden Staaten eingeleitet werden. Die Zahl ungelöster Verfahren steigt stetig an: eine zunehmende Belastung für international tätige Unternehmen.