# 06 / 2018
26.04.2018

Fair-Food-Initiative: Nein zur teuren Bevormundung

Ein nicht umsetzbares Bürokratiemonster

Spätestens drei Jahre nach Annahme der Initiative dürften nur noch Lebensmittel, die dem Ansinnen der Initianten entsprechen, in der Schweiz auf den Markt kommen. Die Schweiz müsste also sicherstellen, dass importierte Lebens- und Futtermittel den neuen Standards entsprechen. Mit den neuen Standards besteht das grundsätzliche Problem, dass viele Fragen aufgeworfen werden: Was sind faire Arbeitsbedingungen? Schweizer Löhne und Arbeitszeiten oder allfällige internationale Standards? Was bedeutet Tierfreundlichkeit bei Kängurus? Können bei Kängurus überhaupt Schweizer Standards angewendet werden? Was bedeutet ressourcenschonend? Ist die Produktion von Avocado per se nicht ressourcenschonend und darf nicht importiert werden? Oder dürfen nur die ressourcenschonendst produzierten Avocados eingeführt werden? Ab wann gilt die Avocado dann aber als ressourcenschonend produziert?

Die Initiative kann deshalb nur mit einem riesigen administrativen Aufwand umgesetzt werden. Lebensmittel, die in die Schweiz eingeführt werden, müssten zusätzliche Deklarationen aufweisen, die ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der Initiative belegen. Diese Dokumente müssten Schweizer Zollbeamte an der Grenze detailliert kontrollieren. Dies alleine würde zu administrativem Mehraufwand für die Unternehmen führen und einen massiven Ausbau an Personal beim Bund bedingen. Die Zollbehörden könnten sich dabei nicht auf eine reine Dokumentenkontrolle beschränken. Denn eine Überprüfung basierend auf Selbstdeklaration könnte nicht garantieren, dass tatsächlich die vorgegebenen Standards eingehalten werden. Schweizer Beamte müssten im Ausland sogar vor Ort kontrollieren, ob die deklarierten Produktionsstandards tatsächlich eingehalten werden. Doch damit schweizerische Zulassungsbehörden überhaupt erst im Ausland kontrollieren könnten, ohne die territoriale Integrität vor Ort zu verletzen, müsste die Schweiz Verträge mit den betroffenen Ländern abschliessen. Die Kontrollbehörden müssten zunächst ein Kontaktnetz aufbauen, denn im Gegensatz zu den Akteuren entlang der Wertschöpfungskette kennt der Staat die Lieferanten nicht. Bei stärker verarbeiteten Schweizer Lebensmitteln wird der Aufwand enorm. Bei einer Tiefkühl-Lasagne müsste die gesamte Lieferkette überprüft werden: der Bauer, der den Weizen anpflanzt, die Mühle, die das Mehl mahlt, die unterschiedlichen Produzenten des Basilikums, des Salzes, der Hersteller des Tomatenmarks usw. Bei über 20 Inhaltsstoffen ist dies ein immenser Aufwand.

Anstelle des Staates könnte auch ein privater Zertifizierungsapparat die Kontrollen übernehmen. Akkreditierte Stellen würden die Einhaltung von Vorgaben prüfen und die Lebensmittel zertifizieren. Doch während heute private Labels mit ihrer Reputation geradestehen, müsste der Staat diese Zertifizierungsstellen überprüfen und kontrollieren.

Egal ob staatliche Zulassungsbehörde oder private Zertifizierer, die Kontrolle und Sicherstellung aller Vorgaben vom Tierschutz bis zu Umweltschutz und Arbeitsbedingungen ist nicht zu bewerkstelligen. Allein 2016 importierte die Schweiz Lebensmittel im Umfang von rund vier Millionen Tonnen. Dies entspricht rund 50 Prozent aller Lebensmittel. Der Bundesrat rechnet damit, dass eine Annahme der Initiative die Wareneinfuhren aus dem Ausland in die Schweiz zum Erliegen brächte. Somit wäre auch die Versorgung der Schweiz mit Grundnahrungsmittel gefährdet. Zusätzlich würde das neu einzuführende Bürokratiemonster jährlich Milliarden von Steuergeldern verschlingen. Der Steuerzahler würde aus finanzieller Sicht doppelt bluten. Einerseits durch eine grössere Steuerbelastung, andererseits auch durch höhere Lebensmittelpreise.