# 16 / 2019
18.11.2019

Bundesbudget 2020: Auch mit der Umsetzung der AHV-Steuervorlage solid

Direkte Bundessteuer und Verrechnungssteuer treiben Einnahmewachstum

Insgesamt belaufen sich die Einnahmen des Bundes auf 75,1 Milliarden Franken. Im Vergleich zum Budget 2019 ergibt das ein Wachstum von 2,9 Prozent bzw. 2,1 Milliarden Franken. Damit nehmen die Einnahmen schneller zu als das als Referenz geltende nominelle Wirtschaftswachstum (2,3 Prozent).

Die Gesamteinnahmen sind auch 2020 stark geprägt vom Wachstum der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer. Beide Steuern haben in den vergangenen Jahren zu markant höheren Einnahmen geführt. Für den Voranschlag 2020 wurden deshalb die Prognosen nach oben angepasst.

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes. Am stärksten wachsen jedoch die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer.

  • Das Wachstum der Verrechnungssteuer übertrifft 2020 erneut die 10-Prozent-Marke. Neben der allgemein guten wirtschaftlichen Lage hängt der aktuelle Wachstumstrend vermutlich stark mit dem Zusammentreffen verschiedener vorübergehender Faktoren der letzten Jahre zusammen (tiefe Rückerstattungen aufgrund Negativzinsen, Mittelabflüsse und Sockelsteuereinnahmen als Folge der US-Steuerreform, Umsetzung der STAF-Vorlage).
  • Bei der direkten Bundessteuer verzeichnet die Einkommenssteuer (natürliche Personen) ein besonders dynamisches Wachstum (+3,8 Prozent). Grund dafür ist das steigende Haushaltseinkommen infolge guter Wirtschaftsentwicklung in den letzten Jahren. Bei der Gewinnsteuer (juristische Personen) nähert sich das Wachstum der Einnahmen nach ein paar starken Jahren wieder der nominellen Entwicklung der Wirtschaft an.
  • Das relativ schwache Wachstum bei der Mehrwertsteuer geht auf eine Verzögerung bei den Abrechnungen infolge IT-Umstellung zurück. Ohne diesen Sonderfaktor entspricht das Wachstum demjenigen des BIP (+2,3 Prozent) und damit den Erwartungen, dass sich die Mehrwertsteuereinnahmen im Gleichschritt mit dem Wirtschaftswachstum entwickeln.
  • Weil 2020 mehrere Darlehen, die der Bund vergeben hat, zurückerstattet werden, beläuft sich das Wachstum bei den nichtfiskalischen Einnahmen auf 1,8 Prozent.
  • Da die Stempelabgaben 2019 gemäss aktuellen Schätzungen die budgetierten Einnahmen voraussichtlich nicht erreichen, wird im Voranschlagsjahr mit deutlich tieferen Einnahmen gerechnet.
  • Bei den Verbrauchssteuern sind die sinkenden Tabak-, Spirituosen- und Mineralölsteuern verantwortlich für den Einnahmerückgang.

In den Finanzplanjahren nehmen die Einnahmen zunächst dank der unverändert starken Entwicklung der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer weiter zu. Die Abschaffung der Heiratsstrafe und der Industriezölle dämpft das Einnahmenwachstum anschliessend ab 2022. Die beiden Reformen führen insgesamt zu Mindereinnahmen von 1,7 Milliarden Franken. Aufgrund jüngster politischer Entscheide ist allerdings noch nicht absehbar, ob die Heiratsstrafe effektiv in den nächsten Jahren abgeschafft wird. Im Gespräch ist eine Übergangslösung, die den Bund mindestens eine Milliarde Franken kosten würde.

Um die Benachteiligung von Ehe- gegenüber Konkubinatspaaren gezielt aufzuheben, hat der Bundesrat das Modell einer «alternativen Steuerberechnung» vorgeschlagen. Damit wäre mit Einnahmenausfällen von 1.2 Milliarden Franken zu rechnen.

Die Schuldenbremse hemmt die Investitionstätigkeit nicht

Dank der Einführung der Schuldenbremse 2003 konnten die Schulden des Bundes trotz Finanz- und Wirtschaftskrise stabilisiert und sogar abgebaut werden. Nach dem Höchststand von über 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 betragen die Bruttoschulden des Bundes per 2020 noch rund 94 Milliarden Franken. Die Schuldenquote ist gesunken und wird 2020 bei 13 Prozent des nominellen BIPs liegen. Diese positive Entwicklung ist massgeblich der Schuldenbremse zu verdanken. Die Schuldenbremse zwingt dazu, in guten Zeiten Überschüsse zu generieren, die in schwierigen Zeiten für die Sicherstellung der grundlegenden staatlichen Leistungen verwendet werden können. Ebenfalls wichtig für den Schuldenabbau war die starke Einnahmenentwicklung. Insbesondere sprudelnde Verrechnungssteuereinnahmen haben zu unerwarteten Überschüssen geführt, die für die Schuldentilgung verwendet werden konnten. Der Schuldenabbau entlastet den Bundeshaushalt nachhaltig. Je weniger Schulden, desto weniger muss der Bund ausgeben für Zinsen – unabhängig vom Zinsniveau.

Der Schuldenabbau durch die unerwartet hohen Überschüsse wurde in den letzten Jahren immer wieder kritisiert. Von verschiedenen Seiten wird eine Anpassung der Schuldenbremse gefordert. Für eine Lockerung wird unter anderem das Argument vorgebracht, dass die Schuldenbremse Investitionen verhindere, weil die Regeln zu streng sind und Überschüsse zum Abbau von Schulden statt für Investitionen verwendet würden. Dass dies für die Schweiz nicht zutrifft, zeigt die Investitionsrechnung des Bundes.

Der Bund investiert kontinuierlich und auf hohem Niveau. Wo Investitionsspitzen entstehen, werden im Rahmen der Schuldenbremse Sonderlösungen geschaffen. Dies ist vor allem im Verkehrsbereich mit den drei Fonds Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (FinöV), Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) geschehen. Die Einzahlungen, die der Bund in diese Fonds tätigt, unterliegen der Schuldenbremse. Die Auszahlungen aber werden ausserhalb getätigt, was punktuell hohe Ausgaben ermöglicht, ohne dass übrige, ordentliche Ausgaben verdrängt werden.

Im Jahr 2020 werden rund 15 Prozent der Gesamtausgaben in Form von Investitionen ausgegeben. In den Finanzplanjahren wachsen die Investitionsausgaben im Gleichschritt mit den Gesamtausgaben (2,4 Prozent). Über die Hälfte der Investitionen geht in den Verkehrsbereich (höhere Einlagen in BIF und NAF). Wesentliche Investitionen werden ausserdem im Klima- und Energiebereich getätigt (Förderung erneuerbare Energien, Sanierung Gebäudehüllen). Aber auch die Investitionen für wachstumsfördernde Bereiche wie Bildung und Forschung haben in den letzten Jahren stetig zugenommen.