# 12 / 2016
15.11.2016

Bundesfinanzen 2017 bis 2020: Herausforderungen unverändert hoch

In der Budgetdebatte der eidgenössischen Räte steht das vom Bundesrat vorgeschlagene Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 im Vordergrund. Um die Ausgaben des Bundes schuldenbremskonform zu gestalten, sind Abstriche in verschiedenen Bereichen notwendig. Ausserdem müssen die hohen Mehrausgaben für den Asylbereich entweder anderswo kompensiert oder als ausserordentlicher Zahlungsbedarf deklariert werden. Eine grosse finanzpolitische Herausforderung stellt auch die Altersvorsorgereform 2020 dar.

Das Wichtigste in Kürze

Die Finanzpolitik bleibt unverändert eine der grössten Herausforderungen der laufenden 50. Legislatur des Bundes. In der kommenden Wintersession muss das Parlament den Voranschlag (Budget) für das kommende Haushaltsjahr 2017 beschliessen. Themen in diesem Zusammenhang sind das Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 und die Frage, ob ein Teil der erwarteten hohen Mehrausgaben im Asylbereich im ausserordentlichen Haushalt verbucht werden soll. Das Stabilisierungsprogramm wird gegenwärtig im Parlament beraten. Es wird wohl nur mit Abstrichen umgesetzt werden. Auch beim beantragten ausserordentlichen Zahlungsbedarf zeichnet sich Zurückhaltung ab. Die Verabschiedung eines schuldenbremskonformen Budgets wird unter diesen Bedingungen schwieriger als auch schon.

Mindestens bis zum Ende der Legislatur bleibt der Bundeshaushalt unausgeglichen. Die Fehlbeträge erreichen nach dem heutigen Stand die Marke von 2 Milliarden Franken. Allein bei der Reform der Altersvorsorge 2020 können dem Bund dauerhafte Mehrbelastungen von bis zu 1 Milliarde Franken entstehen. Fehlbeträge in dieser Grössenordnung sind gemäss Schuldenbremse nicht erlaubt. Sie müssen bereinigt werden – notfalls mit einem weiteren Stabilisierungsprogramm.

Position economiesuisse

  • Der Voranschlag 2017 ist im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Schuldenbremse in der Wintersession zu beschliessen.
  • Auch das Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019 ist rasch zu beschliessen. Weitere für den Haushaltsausgleich ab 2018 erforderliche Massnahmen sind zu unterstützen.
  • Bis zur Stabilisierung des Haushalts sollte auf Mehrbelastungen für den Bund durch neue Aufgaben und Aufgabenintensivierungen konsequent verzichtet werden.
  • Bei der Reform «Altersvorsorge 2020» sind Lösungen zu wählen, die keinen Ausbau der AHV und andere massive Zusatzbelastungen für den Bund beinhalten.
  • Um finanzpolitischen Spielraum zurückzugewinnen, müssen neue Ausgabenbindungen in Zukunft vermieden werden. Bestehende Ausgabenbindungen sind zu überprüfen und – wo immer möglich – abzuschwächen oder aufzuheben.
  • Die Schuldenbremse ist unverändert beizubehalten. Anpassungen lehnt die Wirtschaft ab.