# 8 / 2016
26.07.2016

Ja zur Ressourceneffizienz – Nein zur Volksinitiative «Grüne Wirtschaft»

Auswirkungen auf die international vernetzte Schweiz

Eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten jenseits der Grenzen

Die Schweizer Wirtschaft ist äusserst stark in die internationale Wirtschaft eingebunden. Oft finden in der heutigen globalisierten Wirtschaft die verschiedenen Phasen des Lebenszyklus eines Produkts (S.1827) in unterschiedlichen Ländern statt (Produktion, Transport, Nutzung, Entsorgung). Aufgrund dieser internationalen Vernetzung der Wertschöpfungsketten ist ein international koordiniertes Vorgehen zur Reduktion der Umweltbelastung zwingend. Dieser Umstand begrenzt die Handlungsmöglichkeiten der Schweiz von vornherein, wenn die Schweiz auch in Zukunft in die internationale Wirtschaft eingebunden sein will.

Alleingänge führen zu Wettbewerbsnachteilen

Noch schärfere, allein auf die Schweiz bezogene Umweltvorschriften hätten für Schweizer Hersteller und Händler erhebliche Wettbewerbsnachteile zur Folge. Zahlreiche neue Handelshemmnisse würden geschaffen. Importierte Produkte würden vergleichsweise noch günstiger. Exportwaren entsprechend teurer. Die zusätzliche Preisdifferenz zu den umliegenden Ländern würde den Einkaufstourismus ankurbeln und das Bild einer Hochpreisinsel zementieren. Zudem sind Schweizer Unternehmen mehrfach in die globalen Wertschöpfungsketten eingebunden. Je mehr Sonderregelungen sie befolgen müssen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Schweizer Unternehmen aus dem globalen Prozess ausgeschlossen werden und dass internationale Unternehmen ihre Standorte verlagern, weil die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandorts sinkt. Auch ohne zusätzliche Regulierung wenden viele Unternehmen etablierte Nachhaltigkeitsstandards an und bemühen sich in der Praxis um deren Einhaltung entlang der ganzen Wertschöpfungskette ihrer Produkte. 

Unvereinbar mit internationalen Abkommen

Die Schweiz profitiert enorm vom internationalen Handel. Zur Festigung ihrer Beziehungen mit dem Ausland und für den internationalen Handel von Produkten und Dienstleistungen ist sie daher Verpflichtungen eingegangen in der WTO, gegenüber der EU und mit Drittstaaten im Rahmen von Freihandelsabkommen bzw. bilateralen Verträgen. Diese Abkommen könnten mit Massnahmen kollidieren, die der Bundesrat zur Erreichung des radikalen Ziels der Initiative ergreifen müsste (S.1898). Die Schweiz sollte nicht riskieren, vom internationalen Handel ausgeschlossen zu werden.

So würde beispielsweise ein Importverbot von Produkten, bei welchen die Prozesse und Produktionsmethoden am Produkt nicht nachweisbar sind, gegen das Nichtdiskriminierungsgebot des GATT verstossen. Ebenfalls einzuhalten ist das Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, welches mit Art. 13 ein Verbot der Einführung mengenmässiger Beschränkungen und Massnahmen gleicher Wirkung enthält. Würde der Bundesrat die Verwendung von Materialien oder Produkte für bestimmte Zwecke einschränken, Wirtschaftsteilnehmer zur Angabe gewisser Informationen verpflichten oder Anforderungen an das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten stellen, könnte dadurch der Handel eingeschränkt werden, womit ein Verstoss gegen das Abkommen riskiert würde. Zu beachten ist bei den Anforderungen an das Inverkehrbringen von Produkten ebenfalls das Abkommen der Schweiz mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (gegenseitige Anerkennung der Zulassung von Produkten) und das Agrarabkommen. Neue Anforderungen in Bezug auf das Inverkehrbringen von Rohstoffen und Produkten müssten vor dem Hintergrund der Abkommen mit der EU bürokratisch von Fall zu Fall beurteilt werden (S.1898-1899). 

Weiter ist das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Abkommen) einzuhalten. Dieses besagt, dass sich eine Massnahme möglichst nach internationalen Standards richten muss. Andernfalls kann sie als unverhältnismässig und somit als handelsdiskriminierend gelten. Entwürfe von technischen Vorschriften müssen im Rahmen dieses Abkommens den anderen WTO-Mitgliedstaaten noch vor deren Genehmigung zur Stellungnahme unterbreitet werden. Technische Regulierungen der Schweiz müssen also auf einem internationalen Standard basieren, falls ein solcher verfügbar ist (S.1898). 

Drastische umweltpolitische Massnahmen greifen somit schädlich in das komplexe System internationaler Handelsbeziehungen ein und können gegen internationale Abkommen verstossen. Mit Sicherheit führen solche Massnahmen aber zu Bürokratie, Rechtsunsicherheit und hohen Kosten. 

Vergessen geht zudem, dass Produkte von Schweizer Unternehmen bereits heute hohen Umweltstandards unterliegen. Würden diese Unternehmen ihren Firmensitz verlegen oder Produktionsstätten auslagern, würde die Umwelt verlieren.