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Wirtschaft fordert kantonale Freiräume

Heute hat der Vorstand von economiesuisse die Eckwerte der Position zur Steuervorlage 17 (SV17) beschlossen. Der Wirtschaftsdachverband akzeptiert Einschränkungen bei den steuerlichen Ersatzmassnahmen. Allfällige Kompensationen bei der Dividendenbesteuerung sowie Begleitmassnahmen (z.B. Familienzulagen) müssen von den Kantonen beschlossen werden. Eine Anhebung der Dividendenbesteuerung im Rahmen der Bundesvorlage lehnt economiesuisse ab.

Schweizer Firmen leiden unter der steuerpolitischen Unsicherheit. Zurzeit herrscht ein Investitionsstau. Mit dem 2018 beginnenden Informationsaustausch wird der internationale Druck akut. Firmen brauchen dringend eine sichere steuerliche Grundlage. Nur so können sie wieder in der Schweiz investieren, Arbeitsplätze schaffen und sich weiterhin massgeblich an der Finanzierung unseres Staats beteiligen.

Angesichts dieser Ausgangslage begrüsst economiesuisse das zügige Vorgehen des Bundesrats. Im Interesse einer raschen Konsensfindung akzeptiert economiesuisse folgende Anpassungen:

  • Patentbox: Verzicht auf reine Software
  • F&E-Abzug: Beschränkung auf Personalaufwand
  • Verzicht auf zinsbereinigte Gewinnsteuer beim Bund
  • Verschärfung der Entlastungsbegrenzung auf 70 Prozent
  • Berücksichtigung der Städte und Gemeinden

Im Weiteren setzt sich economiesuisse für kantonale Freiräume ein. Der Wirtschaftsdachverband unterstützt die Forderung der Kantone, Städte und Gemeinden, dass sich der Bund angemessen an den finanziellen Lasten beteiligt. Zudem sollen Kantone freiwillig einen Abzug für sichere Finanzierung vorsehen können.

Die Vorlage enthält auf Bundesebene keine steuerlichen Entlastungen. Für Anpassungen an der Dividendenbesteuerung besteht deshalb kein Anlass. Sämtliche neuen Massnahmen liegen vollständig im Ermessen der Kantone. Das ist richtig, denn kantonale Unterschiede verlangen flexible Ansätze. economiesuisse fordert deshalb eine föderalistische Lösung bei der Dividendenbesteuerung sowie allfälligen Begleitmassnahmen im Rahmen der Bundesvorlage und lehnt eine Mindestbesteuerung der Dividenden in den Kantonen ab. Jeder Kanton muss frei sein, eine ausgewogene und kantonal mehrheitsfähige Umsetzung zu gestalten. Die Kantone sind aufgefordert, ihre Pläne frühzeitig offenzulegen.

economiesuisse wird die Vernehmlassungsantwort zur Steuervorlage 17 Anfang Dezember einreichen.