Frau bedient mit Maske einen Mann im Restaurant

economiesuisse erfreut über weitere Öffnungsschritte

Das nun verabschiedete Dreiphasen-Modell zahlt sich bereits aus: Mit dem Übergang zur zweiten Phase sollen die Restaurants geöffnet und die Homeoffice-Pflicht für jene Unternehmen aufgehoben werden, die regelmässig testen. Mit dem Modell legt der Bundesrat eine gute Basis für den weiteren Weg aus der Corona-Pandemie. Mit der fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung und den Testmöglichkeiten ist in den nächsten Wochen Ungleiches ungleich zu behandeln: Die verbleibenden Beschränkungen dürfen nicht mehr allen Bürgerinnen und Bürgern gleich auferlegt werden.

Heute hat der Bundesrat das bereits im April vorgestellte Dreiphasen-Modell für den Weg aus der Pandemie definitiv beschlossen. Aus Sicht von economiesuisse ist es sinnvoll, dass nun ein Leitfaden für die nächsten Öffnungsschritte besteht und dass diese Schritte an die Durchimpfung der Bevölkerung gekoppelt werden. Da sich die epidemiologische Lage verbessert hat und insbesondere das Gesundheitssystem nicht überlastet ist, können nun weitere Lockerungsschritte erfolgen.

Öffnung der Restaurants per Ende Mai realistisch

Mit der Durchimpfung der Risikogruppen und stabiler epidemiologischer Lage sollten die Innenräume von Restaurants und der Wellnessanlagen per Ende Mai wieder geöffnet werden können. Das ist sehr zu begrüssen. Der Wirtschaftsdachverband nimmt auch erfreut zur Kenntnis, dass Menschen in Unternehmen, die ihre Belegschaft regelmässig testen, an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. Die in Aussicht gestellten Öffnungsschritte per Ende Mai sind zudem für die Hochschulen wichtig, ist doch für viele Studierende der Präsenzunterricht für den Studienerfolg von grosser Bedeutung.

Darüber hinaus begrüsst economiesuisse, dass der Bundesrat heute eine störende Lücke bei der Bewilligung von Veranstaltungen für bis zu 100 Personen in Innenräumen und 300 Personen im Freien geschlossen hat. Wie bei Grossveranstaltungen ist auch hier auf die Umsetzung umfassender Schutzkonzepte zu achten, wobei die Vorgaben mit zunehmender Durchimpfung der Bevölkerung gelockert werden können. Wichtig ist zudem die Verlängerung der Kurzarbeit auf maximal 24 Monate. Sie verschafft betroffenen Unternehmen die nötige Zeit, bis zum bereits absehbaren konjunkturellen Aufschwung auf rein pandemiebedingte Entlassungen zu verzichten.

Erleichterungen für GGG-Personen

Über die kommenden Monate ist es nicht mehr opportun, der gesamten Bevölkerung die gleichen Beschränkungen aufzuerlegen. Einen ersten Schritt wurde nun gemacht, indem für Geimpfte keine Quarantäne mehr erforderlich ist. Diese Massnahme ist wichtig für den Tourismus und für Geschäftsreisende.

Es soll belohnt werden, wer einen Beitrag zu Pandemiebekämpfung leistet. Geimpfte, genesene und negativ getestete Personen (GGG-Gruppe) sollten deshalb bereits zu Beginn der Phase 2 Zugang zu Veranstaltungen erhalten und auch wieder ohne Beschränkungen reisen können. Um dies zu gewährleisten, ist die unverzügliche Einführung eines Covid-19-Zertifikats notwendig. Dieses muss seitens Behörden von einer transparenten Kommunikation begleitet werden, denn nur bei einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung kann es maximalen Nutzen stiften. Ebenso sollten diejenigen Kantone, die rasch impfen und die Massentestungen in den Betrieben und Schulen vorantreiben, auf ihrem Kantonsgebiet weitere Erleichterungen früher erlassen dürfen.