Drapeaux américain et suisse

Beschlossene Strafzölle auf Stahl und Aluminium: Folgen für die Schweizer Exportwirtschaft

US-Präsident Donald Trump hat gestern den Erlass zur Einführung von Strafzöllen auf Stahl und Aluminium unterschrieben. Nur 2,7 Prozent unserer weltweiten Stahl- und Aluminiumexporte gehen in die USA.

Nun ist es klar: Die Strafzölle werden per 23. März dieses Jahres eingeführt. Gleichzeitig wurde verkündet, dass Kanada und Mexiko davon ausgenommen sind – ebenso «Verbündete». Somit ist gegenwärtig unklar, welche Importe ab dem 23. März tatsächlich mit Strafzöllen belegt werden. Bei Stahl werden diese 25 Prozent, bei Aluminium 10 Prozent betragen.

Schweizer Unternehmen exportierten im Jahr 2017 über 18'000 Tonnen Stahl und Aluminium in die USA. Das Exportvolumen beim Stahl betrug 57 Millionen und beim Aluminium 30 Millionen Schweizer Franken. Dies entspricht 2,7 Prozent der weltweiten Aluminium- und Stahlexporte der Schweiz. Da der Erlass auch Ausnahmen vorsieht, wird in den kommenden Tagen deren Anwendung auf die Schweizer Stahl- und Aluminiumexporte zu prüfen sein. Auch wenn einzelne Unternehmen von diesem Entscheid betroffen sein werden, ist der gesamtwirtschaftliche, direkte Effekt relativ gering. Erfahrungsgemäss wirken sich Strafzölle aber negativ aus. So haben Strafzölle von US-Präsident Bush im Jahr 2002 gemäss Studien zu einem Verlust von rund 200'000 Arbeitsplätzen und Einbussen bei der Lohnsumme von 4 Milliarden US-Dollar geführt.

Hohe administrative Kosten

Nicht zu unterschätzen sind dagegen die administrativen Kosten als Folge von staatlichen Interventionen in die Handelsflüsse. Da gezielt einzelne Produktegruppen nach deren Herstellungsort mit höheren Zöllen belegt werden, braucht es stringente Ursprungsnachweise und Kontrollverfahren. Dies führt zu administrativen Kosten für Produzenten und Kunden und verteuert globale Wertschöpfungsketten.

Handelskrieg würde Weltwirtschaft bremsen

Der weitaus grössere Schaden würde durch eine Eskalation von Gegenmassnahmen entstehen. Die EU hat unmittelbar nach dem Erlass einen «Sonderstatus» verlangt. Dies ist ein Hinweis, dass die Wirtschaftsdiplomatie eine solche Eskalation zu verhindern versucht. Diese würde das Klima der Weltwirtschaft schwer treffen und hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Entwicklung des Welthandels. Die Schweizer Exportwirtschaft wäre davon ebenfalls betroffen. Auch China hat gezielte und angemessene Massnahmen angekündigt.

Folgen für den US-Produktionsstandort

Die USA sind der grösste Stahlimporteur der Welt. Strafzölle auf die Importe von Basismaterialien verteuern die inländische Industrieproduktion. Dadurch büsst die US-Industrie an internationaler Wettbewerbsfähigkeit ein – beispielsweise gegenüber Importen von Industriegütern, deren Material aus Stahl oder Aluminium keinen Strafzöllen unterliegen. Ebenso beeinträchtigt die Verteuerung der inländischen Industrieproduktion die Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten. Tritt nun eine solche Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit ein, senkt dies mittelfristig die inländische Produktion von Industriegütern in den USA.

Sollten Strafzölle die Entwicklung der verarbeitenden Industrie in den USA dämpfen und gleichzeitig die politischen Risiken erhöhen, so wäre auch mit negativen Effekten auf Direktinvestitionen von bestimmen Schweizer Industrieunternehmen in den USA zu rechnen.

WTO-Klage als mögliches Instrument

Die Welthandelsorganisation WTO sieht die Möglichkeit von Schlichtungsverfahren vor. Der US-Präsident begründet die Strafzölle mit «nationalen Sicherheitsinteressen». Da die US-Rüstungsindustrie nur rund drei Prozent der US-Stahlproduktion nachfragt, dürfte gegen diese Rechtfertigung bei der WTO geklagt werden. Andererseits betonen aber die USA, dass Dumping bei importiertem Stahl und Aluminium die Überlebensfähigkeit der eigenen Stahl- und Aluminiumherstellung gefährde.

Fazit für die Schweiz

Die Einführung von Strafzöllen auf Stahl und Aluminium betrifft mehrere Schweizer Firmen. Da es sich hierbei um ein vergleichsweises kleines Handelsvolumen handelt und der Erlass der US-Administration Ausnahmen zulässt, werden die Auswirkungen begrenzt sein. Gravierender gestaltet sich dagegen die Situation bei einer Eskalation von Gegenmassnahmen von anderen Handelspartnern. Eine solche Entwicklung hätte  negative Folgen für Schweizer Exporte und Direktinvestitionen