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Home > Themen > Finanzen > Aufgabenüberprüfung

In Kürze
Nach­haltige Aus­gaben­entwicklung gefordert
Um die Aus­gaben­entwicklung des Bun­des auf ei­ne lang­fristig tragbare und mit Blick auf kommen­de Ge­ne­rationen nach­haltige Grundla­ge zu stel­len, braucht es mehr als budgetäre Sanierungs­programme. Struktur­re­formen in den zen­tra­len, besonders kosten­in­ten­siven und dynamisch wach­sen­den Auf­gabenberei­chen sind notwendig, um be­stehen­de fi­nanzpoliti­sche Un­gleichgewich­te, die ei­ne nach­haltige Haushalt­entwicklung ver­unmögli­chen, zu behe­ben. Vor al­lem dem Be­reich der Sozial­werke kommt für die dau­erhafte Sanierung der öff­entli­chen Haushalte ei­ne Schlüsselrolle zu.



Hintergrund

Wichtiges Re­form­projekt des Bun­des
Die Auf­gabenüber­prüfung ist ein Re­form­projekt des Bun­des, das zur dau­erhaf­ten Ent­las­tung und strukturel­len Optimierung des Bundeshaushalts bei­tra­gen soll. Im Vor­dergrund stehen gemäss Bundesrat folgen­de zwei Ziele:

  • Ausgabenwachstum begrenzen und Staatsquote stabilisieren
  • Ausgaben und Aufgaben des Bundes stärker auf Wachstum und Wohlstand ausrichten

Der Ent­scheid zu ei­ner umfassen­den Auf­gabenüber­prüfung fällte der Bundesrat im August 2005. Im April 2006 legte er ein Zielwachs­tum für den Bundeshaushalt in der Pe­riode von 2008 bis 2015 von jährlich 3 Pro­zent fest. Im Juli de­s­sel­ben Jah­res wurde das Ge­samtziel auf die 18 Auf­gabenberei­che auf­ge­teilt. Die Vor­gabe sah dabei ur­sprüngl­ich Ent­las­tun­gen von 8 Mrd. Franken vor. Die Departe­mente wa­ren an­schliessend dazu auf­geru­fen, Vorschläge zu Auf­gabenverzich­ten, Aus­gabenreduktionen und Re­formen aus­zuarbei­ten. Im April 2008 wurde die Ge­samtzielvor­gabe auf 5,3 Mrd. Franken reduziert. Davon müs­sen 2,3 Mrd. bis 2015 und weite­re 3 Mrd. bis 2020 er­bracht wer­den. Die Redukti­on wurde mit Besonderhei­ten im Be­reich der sozia­len Wohlfahrt be­gründet (Umsetzung 5. IV-Revisi­on, IV-Zu­satzfi­nanzierung, 6. IV-Revisi­on, erwartetes AHV-Fi­nanzierungs­defizit erst nach 2015).

Vor­gehen in meh­re­ren Stu­fen
Im Febru­ar 2009 ent­schied der Bundesrat, auf die Ver­ab­schiedung ei­nes umfassen­den Akti­ons­plans zu verzich­ten und stattdes­sen auf ein Vor­gehen in meh­re­ren Re­formge­schwindigkei­ten zu set­zen. Damit werde die Flexibilität ge­schaffen, die für ein optimales Zu­sammen­spiel zwi­schen den Massnah­men zur Konjunktur­stabilisierung und der lang­fristig orientier­ten Auf­gabenüber­prüfung nötig sei, so die Mei­nung des Bundesrats. Im Febru­ar 2010 wur­den die kurz­fristigen Massnah­men bis 2013 konkretisiert. Die Auf­gabenüber­prüfung ist Teil des Kon­so­lidierungs­programmes 2011-2013 des Bundesra­tes und sieht Massnah­men im Umfang von 280 bis 530 Mio. Franken pro Jahr vor.

Im Rah­men des Kon­so­lidierungs­programmes 2011-2013 wird der Bundesrat Mitte April gleichzeitig ei­nen Umsetzungs­plan zur Auf­gabenüber­prüfung veröff­entli­chen.




Zahlen und Fakten




Position

Position economiesuisse

-          Die Auf­gabenüber­prüfung ist notwendi­ger denn je. An­ge­sichts der Über­schüsse im or­dentli­chen Haushalt wurde das Pro­jekt auf die lange Bank ge­scho­ben. Es hätte zeitge­recht strukturel­le Ent­las­tun­gen ge­bracht, stattdes­sen ist nun ein weite­res Kon­so­lidierungs­programm erforderlich. Die massgebli­chen Aus­gaben­treiber, vor al­lem der Be­reich der sozia­len Wohlfahrt, sind seit langem bekannt. Die bisher präsentier­ten Ent­las­tun­gen in den Jah­ren 2011 bis 2013 wer­den aber nicht aus­rei­chen, um den Bundeshaushalt auf ei­ne nach­haltige Basis zu brin­gen. Es sind de­shalb weite­re Massnah­men in Form von Auf­gabenverzich­ten und Aus­gabenkorrektu­ren notwendig.




Ansprechperson

Christoph Schaltegger, Leiter Finanz- und Steuerpolitik, Mitglied der Geschäftsleitung

 

Frank Marty, stv. Leiter Finanz- und Steuerpolitik