Liberalisierungsbilanz unbefriedigendDie Liberalisierung der Energiemärkte ist seit Anfang der 1990-er Jahre ein Dauerthema. Allerdings konzentriert sich die Diskussion auf den Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt. Beides sind Versorgungsbereiche, in denen traditionellerweise die öffentliche Hand Eigentümerin war und noch immer ist. Die nach wie vor grössten Märkte für flüssige Brennstoffe (25,4% des Endverbrauchs) und der flüssigen Treibstoffe (31,1% des Enverbrauchs) waren von je her dem internationalen Wettbewerb geöffnet und sind deshalb von dieser Diskussion nicht tangiert.
Die Öffnung der Strommärkte wurde in diversen Regionen der Welt vorangetrieben. Für die Schweiz sind die Liberalisierungsanstrenungen der Europäischen Union massgebend. Der EU-Binnenmarkt für Elektrizität steht vor der dritten Regulierungsrunde. Mit dem ersten Paket wurde 1996 das Prinzips des Netzzugangs für Dritte eingeführt. Von dieser Öffnung konnten in erster Linie industrielle Grossverbraucher profitieren. 2003 trat das zweite Liberalisierungspaket in Kraft. Nebst der weiteren Öffnung für kommerzielle Verbraucher wurden Regeln für den grenzüberschreitenden Stromhandel eingeführt, um den Wettbewerb in Ländern mit einem einzigen oder einem dominierenden Anbieter anzukurbeln. Nach wie vor ist die Liberalisierungsbilanz unbefriedigend - insbesondere aus Sicht der EU-Kommission. Diesen Defiziten soll nun mittels neuer Vorschriften begegnet werden. Allerdings ist es fraglich, ob dies gelingen wird. Das wichtigste Problem ist der Mangel an Konkurrenz und die abnehmende Liquidität des Energieangebots. Über Letzteres entscheidet vielmehr die nationale Politik mit politischen Rahmenbedingungen, die den Bau neuer Kraftwerke beeinflussen.
Beträchtliche Verluste durch Lahmlegung
In der Schweiz ist der erste Anlauf zur Liberalisierung, das Elektrizitätsmarktgesetz EMG, 2002 an der Urne gescheitert. Seither wurde mit dem Stromversorgungsgesetz StromVG ein neuer Anlauf in Angriff genommen. Im Zuge der parlamentarischen Beratungen ist ein kompliziertes Gesetzeswerk entstanden, das kaum zu überzeugen vermag. Das ursprüngliche Hauptziel der Marktöffnung wurde weitgehend in den Hintergrund gedrängt. Rücksichtnahmen zu Gunsten der Gewinner der EMG-Abstimmung dürften zur Folge haben, dass die Marktöffnung sehr zögerlich erfolgen wird. Die Möglichkeit, mittels Referendum über die zweite Marktöffnungsstufe nach fünf Jahren zu entscheiden, dürfte erst recht dazu führen, dass der Prozess ins Stocken gerät.
Im Gesetzesentwurf überwiegen dirigistische Massnahmen, die der Strukturerhaltung dienen, den Netzzugang erschweren und den Netzpreis verteuern. Unternehmerische Anstrengungen der Netzbetreiber zur Effizienzsteigerung werden nicht durch Anreize belohnt, da primär ein Anspruch auf Kostenabwälzung geschaffen werden soll. Statt der erwünschten Dynamisierung des Stromsektors droht das Gegenteil. Nicht von ungefähr erachtet selbst die vom Bund eingesetzte interdepartementale «Arbeitsgruppe Wachstum» die durch die Vorlage verursachten wirtschaftlichen Verluste als beträchtlich. Auch die OECD beurteilt diese Reformvorhaben als ungenügend.