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In Kürze
Trans­pa­renz für ei­ne Ver­sach­li­chung der Umver­teilungs­diskussi­on
Mit der Studie „Wer fi­nanziert den Staat in der Schweiz?“ präsentiert economie­suisse den ers­ten Grund­stein für ei­ne ganzheitli­che und auf Fak­ten beruhen­de Analyse der staatli­chen Umver­teilungs­flüsse. Die Studie bestätigt, dass das schwei­zeri­sche Steuersys­tem aus­geprägt so­li­darisch ist. Von ei­ner Ent­so­li­darisierung kann kei­ne Rede sein. Ein konkurrenzfähiges, at­traktives Steuersys­tem kommt al­len zugu­te – sowohl der Wirt­schaft als auch der Bevölkerung.

Der Staat wird mehrheitlich von ei­ner Minderheit fi­nanziert. Die Un­ternehmen und die 20 Pro­zent bes­ser Si­tuier­ten fi­nanzie­ren den Staat zu rund 60 Pro­zent. Die üb­rigen 80 Pro­zent der Bevölkerung bezah­len etwas mehr als ein Drit­tel. Davon trägt der Mit­tel­stand die Hauptlast. Der Rest wird vom Aus­land und durch Neuver­schuldung zulas­ten künfti­ger Ge­ne­rationen fi­nanziert.

Die Un­ternehmen leis­ten nicht zuletzt in ih­rer Arbeitgeberrolle den gröss­ten Bei­trag zur Fi­nanzierung der öff­entli­chen Sozi­alversi­cherun­gen (AHV, IV, EO und ALV). Damit leis­ten sie ho­he So­li­daritätsbei­träge für die soziale Si­cherheit. Zusätzli­che Sozi­allas­ten wür­den dem Stand­ort Schweiz schaden. Es ist de­shalb war­nend dar­auf hinzuweisen, dass die Schweiz bezüglich der Sozi­allastquote in ei­nen kri­ti­schen Be­reich vor­ge­stos­sen ist.

Seit jeher wird in Politik und Gesellschaft die Fra­ge über das richtige Mass der Umver­teilung kontrovers diskutiert, oft mehr ideo­logisch als auf der Basis von Fak­ten. Allzu oft führt In­trans­pa­renz in politi­schen Debat­ten zu rei­nen Glaubenskriegen mit polarisieren­den Positionen. Die Studie „Wer fi­nanziert den Staat in der Schweiz?“ legt den Grund­stein für ei­ne Ver­sach­li­chung der politi­schen Diskussi­on. Die relevan­ten Zu­sammenhänge wer­den auf­gezeigt. Es wird klar, dass es kei­ne Alternative zu ei­ner an der in­ternatio­na­len Wettbewerbsfähigkeit orientier­ten Steuerpolitik gibt.

Die nach­haltige Fi­nanzierung ei­nes leis­tungs­fähigen Staates und sei­ner Sozial­werke beruht wesentlich auf der steuerli­chen Stand­ort­at­traktivität. Folgt man fal­schen steuerpoliti­schen Kon­zep­ten, wird ein Abwandern gu­ter Steu­erzah­ler riskiert. Mas­sive Einnah­meneinbus­sen sind die Folge. Der Mit­tel­stand und die un­te­ren Ein­kommen hät­ten die Kon­sequen­zen zu tra­gen. Leis­tungs­abbau und/oder Steu­er­erhöhun­gen sind die Stich­wor­te. De­shalb muss die Schweiz an ihrem bewähr­ten Steuerwettbewerbsmodell fest­hal­ten und mit Steu­er­re­formen im In­ter­esse der Wirt­schaft vorwärtsma­chen.




Hintergrund

Wohl­stand und So­li­darität dank at­traktivem Steuersys­tem
Inwieweit aus der be­trächtli­chen Umver­teilung So­li­darität zwi­schen ver­schiede­nen Ein­kommens- und Vermö­gens­schich­ten, Wirt­schaftssek­to­ren, Regionen und Ge­ne­rationen resultiert, lässt sich weg­en der fehlen­den Trans­pa­renz bei den Fi­nanzflüs­sen zwi­schen Staat und priva­ten Haushal­ten bzw. Steu­erzah­lern nur äusserst schwer mes­sen. Zudem sind die fi­nanzi­el­len Verflech­tun­gen weg­en des föder­a­len Staats­aufbaus und der von den öff­entli­chen Haushal­ten (Bund, Kantone und Gemein­den) getrenn­ten Rech­nung der Sozi­alversi­cherun­gen sehr viel­schichtig; es lässt sich kaum ein vollständiges Bild der aktuel­len Transfer­leis­tun­gen ermit­teln.

Es überrascht de­shalb nicht, dass die fehlen­de Ge­samt­schau für die staatli­chen Umver­teilungs­wirkun­gen das Terrain für ei­nen Diskurs öffnet, der die Fak­ten wissentlich ignoriert und damit bewusst oder unwiderspro­chen fi­nanzpoliti­sche My­then ze­mentiert. Dies gipfelt in Wort­schöpfun­gen wie „Steuer­ge­schenke für Rei­che“, „Tots­pa­ren“, „ruinö­ser Steuerwettbewerb“ oder „Umver­teilung von un­ten nach oben“.

Zielsetzung
economie­suisse will Fak­ten zu den Umver­teilungs­flüs­sen vorlegen. Es sol­len diejenigen Teile der Gesellschaft identifiziert wer­den, die steuerlich am stärks­ten be­las­tet wer­den, und diejenigen, die von den Staats­leis­tun­gen am stärks­ten pro­fitie­ren. Per Saldo sol­len quali­tative Aus­sa­gen zur Umver­teilung insge­s­amt gemacht wer­den. Dafür muss zuerst un­tersucht wer­den, wo­her die Steuern, die ob­ligatori­schen Abga­ben und die üb­rigen Einnah­men stammen, und dana­ch, wohin die­se Gel­der in Form von Aus­ga­ben und Leis­tun­gen flies­sen bzw. wer davon pro­fitiert. Ab­schliessend kann ei­ne nach sozioökonomi­schen Gruppen spezifi­sche Bilanz gezogen wer­den.

Die Studie „Wer fi­nanziert den Staat in der Schweiz?“ gibt Antwort auf die einnah­men­seitige Fra­ge. Sie liefert damit den ers­ten Grund­stein für ei­ne ganzheitli­che Be­trach­tung der staatli­chen Umver­teilungs­ma­schi­ne­rie. Den zwei­ten Grund­stein bildet in ei­ner späte­ren Phase die Analyse der leis­tungs­seitigen Fra­ge „Wer pro­fitiert vom Staat in der Schweiz?“. Auf die­ser Basis können die Resul­tate übersichtsartig nach Art, Qualität und Umfang der staatlich ver­ordne­ten So­li­darität in der Schweiz zu­sammengeführt wer­den. Erst dann sind fi­nanzpolitisch fundier­te Schlussfolgerun­gen zur Umver­teilungs­problematik umfassend möglich.

Zu­sammen­fassung der Resul­tate

Der Staat wird mehrheitlich von Un­ternehmen und ei­ner klei­nen Minderheit der Privat­personen fi­nanziert. Die Un­ternehmen (22 Pro­zent) und die 20 Pro­zent der Privat­personen des obe­ren Segments (35 Pro­zent) er­brin­gen zu­sammen 57 Pro­zent al­ler staats­quotenrelevan­ten Aus­ga­ben inkl. öff­ent­li­cher Sozi­alversi­cherun­gen. Der An­teil der üb­rigen 80 Pro­zent der Privat­personen im In­land be­trägt 36 Pro­zent. Davon tra­gen der Mit­tel­stand 31 und die un­te­ren 20 Pro­zent 5 Pro­zent. Der An­teil des Aus­lands liegt bei 2 Pro­zent und der Defizit­rest­an­teil von 5 Pro­zent wird durch Neuver­schuldung den künftigen Ge­ne­rationen be­las­tet. Beschränkt man die Optik auf die in­ländi­schen Steu­erzah­ler (Aus­schal­tung der Ver­schuldungs- und Aus­lands­an­teile), fi­nanzie­ren Un­ternehmen und die 20 Pro­zent Privat­personen des obe­ren Segments zu­sammen 60 Pro­zent al­ler staats­quotenrelevan­ten Aus­ga­ben. Der An­teil der üb­rigen 80 Pro­zent be­trägt 40 Pro­zent.

Das obe­re Segment der Privat­personen ist die wichtigste Fi­nanzierungs­quel­le der öff­entli­chen Haushalte. Sowohl beim Bund als auch bei Kantonen und Gemein­den leis­ten die obe­ren 20 Pro­zent der Privat­personen den gröss­ten fi­nanzi­el­len Bei­trag. Der An­teil be­trägt 38 Pro­zent. Auf Bundes­stufe liegt ihr wichti­ger Bei­trag – vorwiegend weg­en der sehr pro­gressiven DBST – bei 30 Pro­zent. Auch ihr Bei­trag über die MWST fällt weg­en des Mehrkon­sums ins Gewicht. Bei Kantonen und Gemein­den liegt der An­teil des obe­ren Segments sogar bei 41 Pro­zent. Das ist vor al­lem auf die Ein­kommens­steuern zurück-zufüh­ren, aber auch auf zahlrei­che kanto­nale Substanz- und Trans­akti­ons­steuern (z.B. Vermö­gens­steuer). Bei den Sozi­alversi­cherun­gen ist auch die Be­las­tung durch Lohnbei­träge spürbar.

Die Un­ternehmen sind der grösste Bei­tragszah­ler der öff­entli­chen Sozi­alversi­cherun­gen. Un­ternehmen fi­nanzie­ren die öff­entli­chen Sozi­alversi­cherun­gen insge­s­amt zu 31 Pro­zent. Sie sind damit die Gruppe, die den gröss­ten Bei­trag zur Fi­nanzierung des schwei­zeri­schen Sozi­al­staates ne­ben dem Mit­tel­stand leistet. Das vor al­lem auf­grund ih­rer Rolle als Arbeitgeber zur Fi­nanzierung der Lohnbei­träge. Zudem wer­den sie auch als Steu­erzah­ler zur Fi­nanzierung der Bun­des- und Kantons­an­teile für die Sozi­alversi­cherun­gen beigezogen. Dabei fällt vor al­lem die Be­las­tung durch die Gewinn­steuer ins Gewicht.

Der Mit­tel­stand liefert ei­nen Bei­trag zwi­schen ei­nem Drit­tel und ei­nem Vier­tel je nach Staats­stufe. Wäh­rend der Fi­nanzierungs­bei­trag des Mit­tel­stands (mittle­re 60 Pro­zent Privat­personen) bei den Kantons- und Gemeinde­einnah­men bei 33 Pro­zent liegt, sind es bei den öff­entli­chen Sozi­alversi­cherun­gen 31 Pro­zent und beim Bund 26 Pro­zent. Be­tragsmässig ist die Be­las­tung des Mit­tel­stands bei den kanto­na­len Ein­kommens­steuern und Gebüh­ren sowie bei den Lohnbei­trägen für die Sozi­alversi­cherun­gen am gröss­ten. Auch die Be­las­tung des Kon­sums durch die MWST fällt volumenmässig ins Gewicht.

Das un­te­re Segment der Privat­personen bleibt erwar­tungs­gemäss steuerlich eher ge­schont. Die 20 Pro­zent Privat­personen des un­te­ren Segments tra­gen je nach Staats­stufe ei­nen Bei­trag zwi­schen 4 und 6 Pro­zent zur Fi­nanzierung des Staates bei. Damit leistet das Segment nur ei­nen Zwanzigs­tel der Staats­einnah­men und bleibt damit weitgehend von der Fi­nanzierungs­last der Staats­ausga­ben befreit. Volumenmässig sind die un­te­ren 20 Pro­zent Privat­personen vor al­lem durch Gebüh­ren auf Kantons- und Gemein­de­stufe betroffen. Auch die MWST-Be­las­tung und die Lohnbei­träge, jedoch in be­schei­dene­rem Umfang, sind für die­se Gruppe fi­nanzi­ell spürbar.

Besonders aus­geprägte soziale So­li­darität bei den Sozi­alversi­cherun­gen. Un­ternehmen (31 Pro­zent) und die 20 Pro­zent Privat­personen des obe­ren Segments (27 Pro­zent) fi­nanzie­ren zu­sammen 58 Pro­zent al­ler öff­entli­chen Sozi­alversi­cherungs­einnah­men. Der An­teil der üb­rigen 80 Pro­zent der priva­ten Bei­tragszah­ler im In­land be­trägt 35 Pro­zent. Dabei tra­gen der Mit­tel­stand 31 und die un­te­ren 20 Pro­zent 4 Pro­zent bei. Wenn bei ein­zelnen Sozi­alversi­cherun­gen die Fi­nanzierungs­bei­träge und die bezogenen Leis­tun­gen gegenüberge­stellt wer­den, kommt das Aus­mass der sozia­len Umver­teilung voll zum Aus­druck. So bezieht bei­spielsweise bei der AHV das un­te­re Segment achtmal mehr, als es ein­gezahlt hat, viermal mehr als das obe­re Segment und verhältnismässig zweimal mehr als der Mit­tel­stand. Der Mit­tel­stand erhält von der AHV über an­derthalbmal mehr, als er einbezahlt hat, und verhältnismässig zweimal mehr als das obe­re Segment. Hingegen fliesst nur noch ein Drit­tel des AHV-Fi­nanzierungs­volumens an das obe­re Segment zurück. Bei der ALV und – jedoch in modera­te­rem Umfang – bei der IV ist das Bild der Ver­teilung ähnlich.

Die Sozi­alversi­cherun­gen bewirken auch ei­ne starke Zwangsso­li­darität nach an­de­ren Krite­ri­en. Die Sozial­werke sind nicht nur Aus­druck der sozia­len So­li­darität. Auch der in­ter­gene­ratio­nale As­pekt bei der AHV und die So­li­darität nach Erwerbs­gruppen bei der IV und der ALV sind von gros­ser Bedeu­tung. Damit in den bei­den letztge­nann­ten Sozi­alversi­cherun­gen ein nach­haltiges Gleichgewicht si­cherge­stellt wer­den kann, muss ein aus­gewogenes fi­nanzi­el­les Verhältnis zwi­schen ei­ner brei­ten, zah­len­den mehrheitli­chen Aktivbevölkerung und ei­ner sehr klei­nen Gruppe von IV bzw. ALV-Leis­tungs­bezügern (4 bis 6 Pro­zent der Bevölkerung) an­ge­strebt wer­den. An­ge­sichts der gegenwärtigen Aus­gabenüber­schüsse bzw. Fehlbe­träge ist das bis jetzt nicht gelun­gen. Bei der AHV zeigt die Moment­aufnah­me für das Jahr 2003 die umfassen­de Ge­ne­rationenso­li­darität zwi­schen Jung und Alt. Fraglich bleibt aber, ob die­se Zwangsso­li­darität zwi­schen den Ge­ne­rationen lang­fristig nach­haltig ist, will man Las­tenver­schiebun­gen auf künftige Ge­ne­rationen nicht aus­ser Acht las­sen. Studi­en zur Ge­ne­rati­ons­bilanzierung zei­gen, dass im Hin­blick auf die staatli­che Ver­schuldung ei­ne grosse Nach­haltigkeitslücke be­steht und künftige Ge­ne­rationen stärker als früher Geborene be­las­tet wer­den, wenn nicht rechtzeitig Gegenmassnah­men ergriffen wer­den.

Es gibt kei­ne un­soziale Steuer. Bei al­len be­trach­te­ten Steuern und Abga­ben wird mit stei­gendem Ein­kommen bzw. Vermögen ei­ne volumen- und verhältnismässig stärke­re Be­las­tung beobach­tet. Selbst bei Kon­s­um­steuern wie der MWST, die nicht den Ruf ei­ner besonders so­li­dari­schen Steuer hat, tra­gen die obe­ren Ein­kommens­schich­ten verhältnismässig wesentlich mehr zu den Einnah­men bei als die un­te­ren. So brin­gen z.B. die un­te­ren 20 Pro­zent etwa viermal we­ni­ger als die obe­ren 20 Pro­zent und verhältnismässig nur die Hälfte der mittle­ren 60 Pro­zent.

Ge­samtbe­ur­teilung
Auf Basis der Ergebnis­se und un­ter Berücksichtigung des fi­nanzpoliti­schen Ge­samtkon­textes las­sen sich folgen­de Schlüsse zie­hen: „Wer fi­nanziert den Staat in der Schweiz“ be­antwortet mit Bezug auf das ge­samte Schwei­zer Steuersys­tem aus­schliesslich die Fra­ge, wer den Staat in wel­chem Umfang fi­nanziert. Ei­ne Ge­samtbe­ur­teilung der Umver­teilung aus fi­nanzpoliti­scher Sicht wird erst möglich sein, wenn auch die Leis­tungs­seite, d.h. die Ver­teilung der Aus­ga­ben auf die ver­schiede­nen Empfän­ger und Empfänger­gruppen, vollständig analysiert und mit den hier vorliegen­den Ergebnis­sen in Ver­bindung ge­bracht wird.

Beachtli­che Zwangsso­li­darität bzw. Umver­teilung von oben nach un­ten. Das obe­re Segment der Privat­personen und die Un­ternehmen tra­gen zu­sammen rund 60 Pro­zent zu den Einnah­men des Staates bei. In diesem Sinn be­steht im schwei­zeri­schen föder­a­len Steuersys­tem ei­ne aus­geprägt so­li­dari­sche Komponente von den obe­ren zu den un­te­ren Ein­kommens- und Vermö­gens­gruppen sowie von der Wirt­schaft zu den priva­ten Haushal­ten. So wer­den z.B. bei der direk­ten Bundes­steuer die natürli­chen Personen mit stei­gendem Ein­kommen verhältnismässig zu ihrem Ein­kommen im­mer mehr be­las­tet (sie­he Ab­bildung un­ten). Damit zahlt das obe­re Segment sowohl ab­solut als auch verhältnismässig deutlich mehr als der Mit­tel­stand und das un­te­re Segment. Sei­ner­seits zahlt der Mit­tel­stand auch ab­solut und verhältnismässig deutlich mehr als das un­te­re Segment. Ein ähnli­ches Bild ergibt sich auch bei den kanto­na­len Ein­kommens- und Vermö­gens­steuern. Mit Bezug auf das Steuersys­tem erweist sich damit die im­mer wieder ver­breite­te The­se der „Umver­teilung von un­ten nach oben“ bzw. der „Ent­so­li­darisierung“ als nicht stichhaltig – sie muss kon­sequent kri­tisch hin­terfragt wer­den.

Mit­tel­stand und un­te­res Segment pro­fitie­ren von ei­nem at­traktiven Steuersys­tem. Ein Steuersys­tem, das für fi­nanzkräftige­re Privat­personen und in­ternatio­nal mobile­re Pro­dukti­ons­fak­to­ren (Un­ternehmen und Arbeits­kräfte) at­traktiv ist, steht nicht im Wider­spruch zum So­li­daritätsge­danken. Im Gegen­teil: Steu­er­re­formen, die der Schweiz bzw. den Kantonen erlau­ben, im in­ternatio­na­len Steuerwettbewerb an der Spit­ze zu blei­ben, brin­gen ei­nen direk­ten Nut­zen für die üb­rigen Teile der Gesellschaft. Ei­ner­seits wird damit der Löwen­an­teil der notwendigen Mit­tel zur Fi­nanzierung des Sozi­al­staates, von dem vorwiegend die un­te­ren Segmente pro­fitie­ren, si­cherge­stellt. An­derer­seits wird der Mit­tel­stand von umfang­rei­chen Fi­nanzierungs­aufga­ben ent­las­tet, wenn man davon aus­geht, dass mobile, steuerlich in­ter­essante Steu­erzah­ler nicht zwin­gend in der Schweiz blei­ben müs­sen, sondern auch abwandern können, so­fern die steuerli­chen Bedingun­gen nicht mehr at­traktiv sind.

So­li­darität als robus­ter Zu­stand des schwei­zeri­schen Steuerwettbewerbssystems. Die aus­geprägt so­li­dari­sche Aus­ge­stal­tung des schwei­zeri­schen Steuersystems ist kei­ne Moment­aufnah­me, sondern widerspiegelt ei­ne sich über lange Zeit herausgebilde­te Ei­genschaft des schwei­zeri­schen Steuerwettbewerbsmodells. Ei­ner­seits sind die Staats­einnah­men – und die direk­ten Steuern al­len voran – seit Jahrzehn­ten nur ge­stiegen, und dies deutlich mehr als das Wirt­schaftswachs­tum (sie­he Ab­bildung oben). Es konnte zah­lenmässig kein „ruinö­ser Steuerwettbewerb“ bzw. „ra­ce to the bottom“ festge­stellt wer­den. An­derer­seits hat auch der in­terkanto­nale Steuerwettbewerb nicht zu ei­ner „Ent­so­li­darisierung“ geführt. Die Fi­nanzierungs­verhältnis­se des Staates sind über die Jah­re kon­stant ge­blie­ben. Bei der DBST ist z.B. der sehr ho­he Fi­nanzierungs­bei­trag (fast 70 Pro­zent) der 10 Pro­zent der Privat­personen mit obe­ren Ein­kommen nicht gerin­ger als vor fünfzehn Jah­ren. Im Gegen­teil ist er leicht an­ge­stiegen. Es ist zu erwar­ten, dass der im Rah­men die­ser Studie deutlich gemach­te Befund ei­ner aus­gepräg­ten So­li­darität im Steuersys­tem un­ter Einbezug ei­ner Aus­gaben­analyse noch verstärkt wird. Im Sinne ei­ner sachge­rech­ten Ge­samtbilanz der Umver­teilun­gen ist die­ser Schritt zu un­ternehmen.

Weite­re Merkmale der Zwangsso­li­darität nicht aus­ser Acht las­sen. Die Umver­teilung in der Schweiz darf nicht auf soziale As­pekte zwi­schen Ein­kommens- und Vermö­genssegmen­ten reduziert wer­den. An­de­re Umver­teilungs­as­pekte wer­den in der Fi­nanzpolitik künftig auch ei­ne grosse Rolle spie­len. So wird z.B. über den Neuen Fi­nanz­ausgleich ei­ne noch stärke­re regio­nale So­li­darität vor­angetrie­ben. Nach wie vor ist offen, wie die in­ter­gene­ratio­nale Zwangsso­li­darität über die AHV lang­fristig auf ei­ne nach­haltig gesun­de Basis ge­stellt wer­den kann. Auch zwi­schen den Erwerbs­gruppen stellt sich die Fra­ge, wie ein aus­gewogenes fi­nanzi­el­les Verhältnis zwi­schen ei­ner brei­ten, zah­len­den mehrheitli­chen Aktivbevölkerung und ei­ner re­lativ klei­nen Gruppe von Leis­tungs­bezügern (z.B. ALV und IV) herge­stellt wer­den kann. Schliesslich stel­len sich auch auf an­de­ren Gebie­ten Fra­gen nach dem optima­len, nach­haltig tragba­ren Umver­teilungs­volumen bzw. nach dem effizien­ten Ein­satz wie z.B. im Gesundheits­wesen zwi­schen Gesun­den und Kranken oder in der Ent­wicklungs­hilfe in Bezug auf das Mass an So­li­darität mit dem Aus­land.




Zahlen und Fakten




Position

Er­pro­bte Erfolgsfak­to­ren nicht aufs Spiel set­zen
Die Ergiebigkeit des Steuersystems ist erheblich von ei­ner Minderheit abhängig, die in der Regel mobiler ist als der Durch­schnitt. De­shalb ist dar­auf steuerpolitisch besonders Rücksicht zu nehmen. An­ge­sichts des “Klumpen­risikos“ und mit Blick auf ei­ne nach­haltige Fi­nanzierung des Staates ist davor zu war­nen, fal­schen steuerpoliti­schen Rezep­ten zu folgen. Wenn gu­te Steu­erzah­ler als Folge ei­ner unüber­leg­ten Steuerpolitik, wel­che die steuerli­che Stand­ort­at­traktivität un­termi­niert, abwandern, führt dies unmit­telbar zu be­trächtli­chen Einnah­menverlus­ten bei den öff­entli­chen Fi­nan­zen. Die­se müss­ten durch ei­ne Steu­er­erhöhung an an­de­rer Stel­le kom­pensiert wer­den. An­dernfalls droht ein Leis­tungs­abbau, von dem vor al­lem das un­te­re Segment der Privat­personen betroffen wäre. So­fern Leis­tun­gen auf­recht­erhal­ten blei­ben sol­len, würde der Mit­tel­stand die Kon­sequen­zen über mas­siv höhe­re Steuern tra­gen müs­sen. Die Abwande­rung von gu­ten Steu­erzah­lern gefährdet nicht nur die Fi­nanzierung des Sozi­al­staates. Letztlich würde die Ge­samt­wirt­schaft verlie­ren, weil der Wirt­schafts­stand­ort Schweiz At­traktivität einzubüs­sen hätte. Das bliebe auch für den Schwei­zer Arbeits­markt nicht ohne Folgen.

Für die nach­haltige und ergiebige Fi­nanzierung ei­nes leis­tungs­fähigen Staates und sei­ner Sozial­werke – und damit für die Si­cherung der politisch erwüns­ch­ten So­li­darität – gilt es, im Rah­men des in­ternatio­na­len Steuerwettbewerbs um steuerlich in­ter­essante Un­ternehmen und Personen nach wie vor in der Spitzen­gruppe zu blei­ben bzw. die­se Spitzenpositi­on aus­zubauen und er­pro­bte Erfolgsfak­to­ren wie das in­terkanto­nale Steuerwettbewerbsmodell nicht aufs Spiel zu set­zen. Steuer­at­traktivität zahlt sich für alle aus. Letztlich beruht der Wohl­stand der Schweiz auf dem Wirken von innovativen Un­ternehmen und leis­tungs-be­rei­ten Privat­personen. Nur wenn die­se Kräfte sich dank gu­ter Rah­menbedingun­gen frei ent­fal­ten können und nicht ge­hemmt wer­den, kommt das der ge­sam­ten Wirt­schaft zugu­te. Nur dann kann ei­ne So­li­darität ent­stehen und der Sozi­al­staat fi­nanziert wer­den. Die Schweiz muss daher an ihrem Steuerwettbewerbsmodell fest­hal­ten und Steu­er­re­formen kon­sequent weiterverfolgen.

Umfassende­re Be­ur­teilung des Leis­tungs­fähigkeits­prinzips
Der Verfassungs­grund­satz der Be­steuerung nach der wirt­schaftli­chen Leis­tungs­fähigkeit ist in Zukunft vermehrt nach fi­nanz­wis­senschaftli­chen und ökonomi­schen Krite­ri­en zu be­ur­teilen. Rein juristi­sche Analysen können fi­nanz­wirt­schaftlich komple­xen Fra­ge­stellun­gen nicht in al­len As­pek­ten ge­recht wer­den. Es ist fraglich, ob der be­stehen­de Verfassungs­artikel diesem im An­spruch genügt. Gegebe­nen­falls wäre die be­tref­fen­de Be­stimmung dahingehend zu präzisie­ren, dass As­pekte wie die wirt­schaftli­chen Aus­wirkun­gen, die Stand­ort­at­traktivität der Schweiz im in­ternatio­na­len Steuerwettbewerb und die kumulier­te Umver­teilungs­wirkung des Steuer- und Fi­nanzsystems in ih­rer Ge­samt­heit bei der Aus­legung gebüh­r­end zu berücksichtigen sind.




Ansprechperson

Christoph Schaltegger, Leiter Finanzen & Steuern

 

Eva Matter, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Finanzen & Steuern