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Nachhaltige Finanzpolitik 
 
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In Kürze

Nach­haltigkeit ist ein zen­trales Kriterium ei­ner erfolg­rei­chen Fi­nanzpolitik. Nur mit ei­ner stabilen Schuldenquote las­sen sich die staatli­chen Leis­tun­gen lang­fristig fi­nanzie­ren und der Spielraum für Inves­titionen in die Zukunft erhal­ten. Ei­ne nach­haltige Fi­nanzpolitik ist ein wichti­ger Stand­ortfak­tor und Grundla­ge für Wirt­schaftswachs­tum und Wohl­stand, auch für die künftigen Ge­ne­rationen.

Fi­nanzpolitisch steht die Schweiz heu­te bes­ser da als noch vor we­nigen Jah­ren. Die Ver­schuldungs­quote konnte bis En­de 2009 reduziert wer­den. Die Schulden des Bun­des wur­den von 130 auf 111 Mrd. Franken abge­baut. Auch die meis­ten Kantone sind in den vergan­genen Jah­ren zur Aus­gabendisziplin zurückgekehrt und ha­ben Über­schüsse er­wirt­schaftet. In der aktuel­len Fi­nanz- und Wirt­schafts­krise steht die Schweiz bezüglich Defizit und Zunah­me der Ver­schuldung im Ver­gleich zum Aus­land gut da. Dieses Ergebnis ist jedoch kein Zufall. Auf Bundes­ebe­ne ist die­se Ent­wicklung der Einführung der Schuldenbrem­se im Jahr 2003 und den damit ver­bun­denen Ent­las­tungs­programmen EP 03 und EP 04 zu ver­danken. Auch die gu­te Konjunktur bis Mitte 2008 hat dazu beige­tra­gen. Viele Kantone ha­ben in den letz­ten Jah­ren eben­falls Budgetregeln und Schuldenbrem­sen ein­geführt, die sich bisher bewährt ha­ben.

Be­reits kurz und mit­tel­fristig ist jedoch auch in der Schweiz ein gros­ser Handlungs­bedarf erkennbar:

  • Bis 2013 se­hen die Planun­gen des Bun­des jährli­che Defizite zwi­schen 2,4 und 4,2 Mrd. vor. Die Vor­ga­ben der Schuldenbrem­se wer­den damit un­abhängig vom un­ter­stell­ten Wirt­schaftssze­nario verfehlt. Wie vom Bundesrat be­reits angekündigt, braucht es de­shalb ein umfassen­des Kon­so­lidierungs­programm. Dane­ben muss das Re­form­projekt der Auf­gabenüber­prüfung endlich umgesetzt wer­den.

  • Der gu­te Rech­nungs­abschluss 2009 mit ei­nem Über­schuss von 2,7 Mrd. Franken verschleiert, dass aus­s­erhalb des Kern­haushalts des Bun­des die Aus­ga­ben der staatli­chen Sozi­alversi­cherun­gen, namentlich der Arbeits­losenversi­cherung (ALV) markant ge­stiegen sind. Mit der Kurz­arbeit und den gesetzli­chen Leis­tun­gen konnte die Krise abgefedert wer­den. Die Schulden der ALV, an die der Bund Dar­lehen leistet, dürf­ten bis En­de 2010 aber auf über 10 Mrd. Franken wach­sen.

  • Der Trend, wonach die Sozi­al­ausga­ben die üb­rigen Auf­gabenberei­che im Budget im­mer mehr ver­drän­gen, ist un­gebro­chen; er ver­unmöglicht auch ei­ne Priorisierung der Staats­aufga­ben. Dadurch wird zum Bei­spiel die fi­nanzi­el­le Basis für stra­tegisch wichtige Inves­titionen in Bildung und Verkehr länger­fristig gefährdet.

Die Einhal­tung der Schuldenbrem­se, des wichtigs­ten In­struments des Bun­des für ei­ne nach­haltige Fi­nanzpolitik, ist si­cherzu­stel­len. Die staatli­chen Sozi­alversi­cherun­gen sind auf ei­nen nach­haltigen Wachstumspfad zu füh­ren. De­shalb ist die am or­dentli­chen Haushalt be­reits bewähr­te Schuldenbrem­se auf die Sozi­alversi­cherun­gen mit ei­ner Nach­haltigkeitsregel zu über­tra­gen.




Hintergrund

Die fi­nanzpoliti­schen Rah­menbedingun­gen der Schweiz ha­ben sich in der jüngs­ten Vergan­genheit ver­bes­sert. Die Nach­haltigkeit der öff­entli­chen Fi­nan­zen ist damit aber noch nicht ge­si­chert. Ne­ben nach wie vor be­stehen­den Altlas­ten stehen weite­re fi­nanzpoliti­sche Herausforde­run­gen an, namentlich auf­grund der länger­fristigen Fi­nanzierung und Si­cherung der Sozial­werke. Der im Mai 2008 publizier­te Bericht des Bun­des «Lang­frist­perspektiven der öff­entli­chen Fi­nan­zen in der Schweiz» (Nach­haltigkeitsbericht) hat die Aus­wirkun­gen der vor­aus­sichtli­chen demografi­schen Zu­satzbe­las­tun­gen für die öff­entli­chen Fi­nan­zen quantifiziert. Ein Weg, wie die­se bedeu­ten­de Be­las­tung fi­nanzi­ell tragbar und gesellschaftlich sozi­alver­träglich zu meistern ist, wurde bis jetzt noch nicht auf­gezeigt. Klar scheint, dass die fi­nanzi­el­len Pro­bleme für die öff­entli­chen Fi­nan­zen umso bes­ser bewältigt wer­den können, je eher Re­formmassnah­men diskutiert und ver­bindlich festgelegt wer­den.

Die Schuldenbrem­se ist heu­te das zen­trale In­strument zur Haushaltsführung des Bun­des. Sie schreibt vor, dass über ei­nen Konjunkturzyklus hinweg die Aus­ga­ben des Bun­des nicht grös­ser sein dürfen als die vorhan­denen Einnah­men. Ziel der Aus­gabenregel ist die Si­cher­stellung ei­nes aus­ge­gli­chenen Bundeshaushalts und die Vermeidung neuer Bundes­schulden. Das Ziel der Schuldenstabilisierung kann durch die Schuldenbrem­se in ih­rer aktuel­len Form jedoch nicht erreicht wer­den. Neue Bundes­schulden können auch un­ter der Schuldenbrem­se und der auf Anfang 2010 ein­geführ­ten Ergänzungs­regel durch Aus­gabenüber­schüsse bei den Sozi­alversi­cherun­gen ent­stehen.

Ei­ne Lösung für das Pro­blem be­steht in der Einführung ei­ner neuen Fiskalregel für die Sozial­werke. Das vorliegen­de Kon­zept schlägt ei­ne Nach­haltigkeitsregel vor, wel­che die fi­nanzi­el­len Fehl­entwicklun­gen der Sozial­werke frühzeitig steuern soll. Der Pro­zess der Massnah­mene­r­arbei­tung soll stattfin­den, bevor strukturel­le Un­gleichgewich­te ein krisenhaftes Aus­mass errei­chen. Wirkungs­verzögerun­gen zwi­schen dem Erkennen des fi­nanzi­el­len Un­gleichgewichts und dem Inkraftset­zen der Lösun­gen sol­len mi­nimiert wer­den. Die Nach­haltigkeitsregel ergänzt die be­stehen­de Schuldenbrem­se und die Geplante Ergänzungs­regel im Fi­nanzhaushaltsgesetz und löst die Diskussi­on für die konkre­te Umsetzung in den Spezialerlas­sen aus. Sie un­ter­stützt die vom Bundesrat an­ge­strebte Lang­fris­toptik der Fi­nanzpolitik und leistet ei­nen Bei­trag zur nach­haltigen Si­cherung der Sozial­werke.

Die Nach­haltigkeitsregel und ihre Wirkung
Die hier vor­ge­schla­gene Nach­haltigkeitsregel ist ein fi­nanzpoliti­sches Kon­zept, das die Vermeidung ei­nes erneu­ten unkontrollier­ten Schuldenwachstums zum Ziel hat. Gleichzeitig will sie die nach­haltige Fi­nanzierung der öff­entli­chen Haushalte und der Sozi­alversi­cherun­gen si­chern. Die Regel baut auf den be­stehen­den Elemen­ten der bundesrätli­chen Fi­nanzpolitik auf und ergänzt die­se, um be­stehen­de Schwach­stel­len zu be­seitigen (sie­he Sche­ma oben).

Ei­ne wirksame Nach­haltigkeitsregel sollte folgen­de Elemente umfas­sen:

  • eine Grundregel bzw. Zielsetzung: z.B. eine ausgeglichene Rechnung über einen Konjunkturzyklus;

  • eine Steuerungsregel, welche die Mindestanforderungen definiert: z.B. eine Mindestgrenze für den Fondsbestand eines Sozialwerks; 

  • eine Sanktionsregel, d.h. Sanktionsmassnahmen, die nach einer Übergangsfrist eingeleitet werden, wenn die Steuerungsregel Handlungsbedarf anzeigt.

Die Nach­haltigkeitsregel orientiert sich an Grundsät­zen, die unbestrit­ten sind und be­reits heu­te in der Verfassung bzw. in den ein­zelnen Aus­führungs­geset­zen ver­ankert sind: Die Grund­regel – die Erhal­tung des fi­nanzi­el­len Gleichgewichts – ist sowohl in der Verfassung als auch in den betroffenen ein­schlägigen Spezi­algeset­zen gut ver­ankert. Steuerungs­regeln sind in den Ein­zelgeset­zen in An­sät­zen be­reits vorhan­den, können aber noch ergänzt und konkretisiert wer­den. Bisher kaum oder nur in An­sät­zen vorhan­den sind wirksame Sank­ti­ons­regeln. Sie sind unabdingbar, soll die Nach­haltigkeitsregel ihre volle Wirkung ent­fal­ten können. Im Rah­men der Weiter­entwicklung der Spezi­algeset­ze sind sie massge­schnei­dert auf die jeweilige Si­tuati­on im demokrati­schen Diskurs zu er­arbei­ten.

Mit der Nach­haltigkeitsregel muss sich die Politik be­reits heu­te auf Sofortmassnah­men und Spielregeln einigen, um in Zukunft auf­tre­ten­de fi­nanzi­el­le Un­gleichgewich­te in den Griff zu bekommen. Ent­schei­dend für die Sofortmassnah­men ist die Orientierung an den be­reits vorhan­denen Mit­teln. Somit wird der Geist der Schuldenbrem­se auf die ein­zelnen Sozialversi­cherun­gen über­tra­gen. Damit ent­steht der Druck auf die Politik, dass sie ei­nen ver­bindli­chen Handlungs­plan fest­legt, bevor die Un­gleichgewich­te zu­nehmen und der Handlungs­spielraum gering ist. Der Hauptvor­teil dieses Vor­gehens liegt dar­in, dass die Massnah­men nur dann in Kraft tre­ten, wenn die fi­nanzi­el­le La­ge dies notwendig macht. Dadurch, dass sich die Politik be­reits heu­te mit der Fra­ge aus­ein­anderset­zen und ver­bindli­che Massnah­men fest­legen muss, wie fi­nanzi­el­le Un­gleichgewich­te gelöst wer­den sol­len, kann, wenn nötig, rasch gehandelt und dadurch ei­ne krisen­ähnli­che Akzentuierung der Pro­bleme verhindert wer­den. Gleichzeitig blei­ben Spielraum und Flexibilität gewahrt, weil die Einführung der Sofortmassnah­men durch an­de­re Massnah­men ersetzt und den dann gegebe­nen wirt­schaftli­chen und gesellschaftli­chen Rah­menbedingun­gen angepasst wer­den kann (sie­he Sche­ma un­ten).

Die Nach­haltigkeitsregel wird an der Vorrang­stellung der Sozi­al­ausga­ben im Bundes­haushalt nichts ändern. Indem sie aber Bundes­rat und Parla­ment dazu ver­pf­lich­tet, für ei­ne gleich­ge­wichtige Ent­wicklung der Einnah­men und Aus­ga­ben der ein­zelnen Sozial­werke zu sorgen, übt sie indirekt auch ei­ne aus­glei­chen­de Wirkung auf den Bundes­haushalt aus. Wird ein über­schiessen­des, zu ei­ner Ver­schuldung füh­r­en­des Aus­gabenwachs­tum gebremst, wird gleichzeitig auch der Bundeshaushalt ent­las­tet. Die Nach­haltigkeitsregel setzt damit an der Ursa­che des Ver­drängungs­prozes­ses im Bundes­haushalt an. Nicht zuletzt aus Sicht – und zur Si­cherung – der Nach­haltig­keit der Bundesfi­nan­zen ist ei­ne Regel wie die vor­ge­schla­gene erforderlich. Ei­ne Schuldenbrem­se ohne Einbezug der Sozi­alversi­cherun­gen vermag auf länge­re Sicht ih­ren Zweck nicht zu erfül­len.

Die Nachhaltigkeitsregel hat zahlreiche Vorteile
Die Vorteile der Fiskalregel lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Nachhaltigkeitsregel zwingt Bundesrat und Parlament zu einem vorausschauenden Handeln. Im Voraus festzulegende Massnahmen stellen den finanziellen Ausgleich sicher.

  • Die Sozialwerke werden krisenresistent. Bundesrat und Parlament reagieren nicht erst, wenn Defizite und Überschuldung Sparpakete notwendig machen.

  • Es müssen keine Debatten über Prognosen und deren Unsicherheit geführt werden. Die Massnahmenpakete greifen nur, wenn eine negative finanzielle Entwicklung in einem Sozialwerk tatsächlich eintritt und entsprechende Massnahmen unumgänglich machen.

  • Der Handlungsspielraum wird erhöht. Bei frühzeitigem Handeln ist das Spektrum möglicher Lösungen in der Regel breiter, und Lösungen sind einfacher und rascher umzusetzen.

  • Das Vertrauen in die Sozialwerke wird gestärkt. Das finanzielle Gleichgewicht der Sozialwerke bleibt über die Zeit gesichert. Die Versicherten können ihre Vorsorge bessereinschätzen und planen.



Zahlen und Fakten




Position

Position economiesuisse
Der Bund hat mit den bei­den Ent­las­tungs­programmen und der Schulden¬brem­se be­reits einige Erfolge erzie­len können. Die Nach­haltigkeit der öff­entli­chen Fi­nan­zen ist damit aber noch nicht ge­si­chert. Ei­ne wichtige offene Ver­schuldungs­quel­le, die Aus­gabenüber­schüsse der staatli­chen Sozi­alversi­cherun­gen (AHV, IV, ALV, EO), stellt ei­ne grosse Herausforde­rung für die öff­entli­chen Haushalte der Schweiz dar. Dar­um plädiert economie­suisse für ei­ne Nach­haltigkeitsregel, bei der der Geist der Schuldenbrem­se auch in die Sozial­werke einflies­sen soll. Nur so können die Sozial­werke ge­si­chert und der Bundeshaushalt lang­fristig ent­las­tet wer­den.



Ansprechperson

Christoph Schaltegger, Leiter Finanz- und Steuerpolitik, Mitglied der Geschäftsleitung
 


Martin Weder, Wissenschaftl. Mitarb. Finanz- und Steuerpolitik