Was gute Corporate Governance auszeichnet
Corporate-Governance-Richtlinien umschreiben die Grundsätze, nach denen die Unternehmensleitung und das Unternehmen zu handeln haben. Diese Grundsätze sind auf das Aktionärsinteresse ausgerichtet und streben unter Wahrung der Entscheidungs¬fähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene einen möglichst hohen Grad an Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle an. Eine gute Corporate Governance hat den Zweck, das langfristige und nachhaltige Wachstum des Unternehmenswertes zu gewährleisten. Die konkrete Ausgestaltung hängt von den unterschiedlichen Verhältnissen wie der Eigentümerstruktur, der Grösse des Unternehmens, den Geschäftstätigkeiten oder der Konkurrenz ab. Sie soll daher von den Aktionären frei gewählt werden können. Dabei müssen Transparenz und eine ungehinderte Willensäusserung gewährleistet sein.
Schweizer Unternehmen auf international hohem Stand
Im internationalen Vergleich ist heute anerkannt, dass die Corporate Governance der Schweizer Unternehmen in den letzten Jahren stark verbessert wurde und zu den Besten weltweit zählt. Das schweizerische Aktienrecht umschreibt in knapper Form die notwendigen „checks and balances“. Seit Juli 2002 sind sodann zwei Selbstregulierungswerke in Kraft: der „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ und die von der Schweizer Börse erlassene SWX-Richtlinie. Diese Selbstregulierungswerke werden laufend den aktuellen Entwicklungen angepasst. So wurde die SXW-Richtlinie per 2007 an die neu im Gesetz geregelte Verpflichtung zur Offenlegung von Vergütungen angepasst. Der „Swiss Code“ wurde im Herbst 2007 vor dem Hintergrund der Diskussionen um Entschädigungen und „goldene Fallschirme“ ergänzt. Dabei stand der Ausgleich zwischen nationaler Verankerung und internationaler Wettbewerbsfähigkeit durch Transparenz und angepasste Selbstregulierung im Vordergrund.
Aktualisierung der Regeln über Managementsaläre
Mit der neuen gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung von Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sind die Entschädigungen Teil der von den Revisoren zu prüfenden Jahresrechnung geworden, die auch den Aktionären zwingend zur Genehmigung vorgelegt wird. Der neue Anhang des „Swiss Code“ enthält zehn Empfehlungen zu den Entschädigungen von Verwaltungsrat und oberstem Management. Sie sehen unter anderem vor, dass dem Entschädigungsausschuss ausschliesslich unabhängige Mitglieder des Verwaltungsrats angehören, dass das Entschädigungssystem ein auf mittel- und langfristigen Erfolg abzielendes Verhalten belohnt und falsche Anreize vermeidet und dass grundsätzlich keine goldenen Fallschirme und Abgangsentschädigungen gewährt werden. Den Aktionären soll jährlich ein Bericht über die Entschädigungspolitik vorgelegt werden, und die Generalversammlung soll in geeigneter Form in die Debatte über das Entschädigungssystem einbezogen werden, sei es im Rahmen der Jahresrechnung und des Décharge-Beschlusses oder im Rahmen einer Konsultativabstimmung.
Flexibles Unternehmensrecht zahlt sich aus
Ein attraktives Aktienrecht zeichnet sich durch gute Corporate Governance unter Beibehaltung einer hohen Flexibilität für die Ausgestaltung der Organisation von Unternehmen aus. Vielfältige Wahlmöglichkeiten bei der Organisation von Unternehmen sind ein Standortvorteil im Wettbewerb um die Ansiedlung international tätiger Unternehmen.
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