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Bilaterale / Personenfreizügigkeit 
 
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In Kürze
Das 2002 in Kraft getretene bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit (FZA) stärkt die Flexibilität und Funktionsfähigkeit unseres Arbeitsmarktes. Es trägt massgeblich zur Erhaltung und Förderung von Wachstum und Wohlstand in der Schweiz bei. Das FZA ist Teil der bilateralen Abkommen I. Auf politischer Ebene geht es derzeit um dessen Weiterführung nach 2009 und um die Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien. Die Wirtschaft spricht sich mit Nachdruck für beide Vorlagen aus. Bei einer Ablehnung setzt die Schweiz nicht nur das FZA aufs Spiel, sondern das gute Verhältnis zur EU und die bilateralen Abkommen insgesamt („Guillotine“-Klausel). Eine solche Krise hätte unabsehbare Konsequenzen für die Schweizer Volkswirtschaft.



Hintergrund

Fortsetzung des bewährten bilateralen Wegs
Die enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Schweiz und der Europäischen Union bedingt stabile Rahmenbedingungen. Dem bilateralen Weg kommt dabei ein hoher Stellenwert zu. Er hat sich sehr gut bewährt. Weder eine Politik der Abschottung gegen aussen, noch ein EU-Beitritt sind sind valable Optionen. Vielmehr ermöglicht die Fortsetzung des Bilateralismus eine gute, problemlösungsorientierte Form der Zusammenarbeit mit der EU. Abgesehen von einzelnen klar umschriebenen Themen drängt sich eine Vertiefung der Beziehungen mit der EU nicht auf. Für die Wirtschaft haben die effiziente Umsetzung der bestehenden Abkommen sowie deren Ausdehnung auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Priorität.

Ausdehnung und Weiterführung des FZA: Um was geht es?
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit wurde im Jahr 2002 für eine erste Periode von sieben Jahren abgeschlossen. Bevor diese am 31. Mai 2009 abläuft, wird die Schweiz in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses über die Weiterführung des Abkommens entscheiden. Da es sich beim FZA um ein gemischtes Abkommen handelt, welches nicht nur mit der EG, sondern auch mit den Mitgliedstaaten abgeschlossen wurde, ist die Ausdehnung des Abkommens auf Rumänien und Bulgarien bei deren EU-Beitritt nicht automatisch erfolgt. Analog zur ersten Ausdehnung auf die EU-Beitrittsländer von 2004 wurde ein Zusatzprotokoll (Protokoll II) ausgehandelt. Dieses muss durch einen referendumsfähigen Bundesbeschluss genehmigt werden. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist von sieben Jahren gelten sukzessiv ansteigende Kontingente sowie Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt durch Inländervorrang und vorgängige Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen. Im Unterschied zum Protokoll I beginnt die siebenjährige Übergangsfrist aber nicht rückwirkend ab dem EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien, sondern erst ab Inkrafttreten des Protokolls (voraussichtlich Mitte 2009). Nach Ablauf der Frist kann die Schweiz noch während drei Jahren die spezielle Schutzklausel für den Fall einer übermässigen Zuwanderung aus den beiden Staaten anrufen und erneut Kontingente festlegen.

Die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit sollen vom Parlament im Sommer 2008 beraten und verabschiedet werden. Anschliessend läuft eine dreimonatige Referendumsfrist. Sollte ein Referendum zu Stande kommen, entscheiden die Stimmberechtigten voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 darüber.
economiesuisse spricht sich klar für die Weiterführung und Ausdehnung des FZA aus. Warum?

Das FZA ist eine wichtige Stütze für Wachstum und Wohlstand in der Schweiz
Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) hat positive Auswirkungen auf die Rekrutierungs- und Entsendemöglichkeiten für Unternehmen und die Funktionsfähigkeit und Flexibilität unseres Arbeitsmarktes. Es trägt massgeblich zur Erhaltung und Förderung von Wachstum und Wohlstand in der Schweiz bei:

Der Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften und an weniger qualifiziertem Personal kann u.a. wegen der demografischen Entwicklung im Inland allein nicht gedeckt werden. Die Personenfreizügigkeit erleichtert die Mobilität der Arbeitskräfte und verbessert die Chancen, auch im Ausland geeignetes Personal zu rekrutieren und so den Standort Schweiz im internationalen Wettbewerb um Talente besser zu positionieren.
Umgekehrt ermöglicht das FZA Schweizer Unternehmen, ihre Arbeitnehmer leichter in die EU zu entsenden. Schweizerinnen und Schweizer haben dank FZA einen ungehinderten Zugang zum EU-Arbeitsmarkt.

Ohne Personenfreizügigkeit wäre der Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre in diesem Ausmass und mit derselben Nachhaltigkeit nicht möglich gewesen.

Die bisherigen Erfahrungen mit dem FZA sind positiv
Die bisherigen Erfahrungen mit der Personenfreizügigkeit sind durchwegs positiv. Dies bestätigt eine breit angelegte Umfrage bei den Mitgliedern von economiesuisse und des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, deren Ergebnisse im April 2008 veröffentlicht worden sind. Dank FZA ist die Zuwanderung besser auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichtet. Die Herkunft der Erwerbstätigen hat sich von Drittstaatangehörigen auf EU-Bürger verlagert. Die ursprünglich von gewissen Kreisen geäusserten Ängste erwiesen sich als unbegründet. Negative Auswirkungen auf das Lohnniveau, die Beschäftigung oder die Verdrängung von Schweizer Arbeitnehmern konnten nicht festgestellt werden. Zusätzliche flankierende Massnahmen (FLAM) erübrigen sich. Sie würden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz verschlechtern.

Die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien ist im Interesse der Wirtschaft
Die Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien liegt in der Logik des bilateralen Wegs der Schweiz mit der EU. Nur so werden alle EU-Mitgliedstaaten gleichbehandelt – ein Grundsatz, den es im Verhältnis zur EU zu beachten gilt. Komplizierte Sonderlösungen, die zu Lasten der Schweizer Unternehmen und des Standorts Schweiz gehen würden, sind weder möglich noch praktikabel. Mit dem Protokoll II, das die Ausdehnung des FZA analog zur ersten Ausdehnung auf die EU-Beitrittsländer von 2004 regelt, wurde eine gute Lösung ausgehandelt. Sie erlaubt eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes. Rumänien und Bulgarien sind Wachstumsmärkte. Der Handel mit der Schweiz erreichte in den letzten fünf Jahren im Schnitt einen Zuwachs von 15 Prozent! In beiden Ländern besteht eine Übernachfrage nach Arbeitskräften. Die Beziehungen mit den beiden Ländern werden sich durch die Ausdehnung der bilateralen Abkommen weiter vereinfachen und intensivieren – eine Chance für den Werk- und Arbeitsplatz Schweiz.

Die Fortführung des bewährten bilateralen Wegs darf nicht gefährdet werden
Bei einer Ablehnung der Weiterführung oder der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit riskiert die Schweiz nicht nur die Kündigung des FZA durch die EU, sondern würde das gute Verhältnis zur EU und die bilateralen Abkommen insgesamt hochgradig gefährden („Guillotine“-Klausel). Eine solche Krise hätte unabsehbare negative Konsequenzen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Versuche, die Ausdehnung oder Weiterführung des FZA mit anderen Dossiers oder hängigen Fragen zwischen der Schweiz und der EU zu verknüpfen sind deshalb abzulehnen.




Position

Position economiesuisse

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) ist von grösster Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
economiesuisse spricht sich entschieden für die Weiterführung des Abkommens sowie dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien aus.


 




Ansprechperson

Jan Atteslander, Leiter Aussenwirtschaft
 

Peter Flückiger, Stv. Leiter Aussenwirtschaft
Peter Flückiger, Stv. Leiter Aussenwirtschaft economiesuisse