economiesuisse befürwortet die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,4 Prozent. Die zweite Säule des bewährten schweizerischen Vorsorgesystems soll weiterhin so funktionieren, dass jeder Versicherte als Rentner so viel beziehen kann, wie er auch angespart hat. Die in der zweiten Säule systemfremde Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten muss gestoppt werden. Die Rentenversprechen müssen auf einer langfristig soliden Kapitalrendite basieren. Nur so kann die zweite Säule langfristig gesichert werden.
Heute weisen sechs von zehn Vorsorgeeinrichtungen eine Unterdeckung auf. Ein Drittel von ihnen sogar einen Deckungsgrad von unter 90 Prozent. Der vom zu hohen Umwandlungssatz verursachte Umverteilungseffekt bringt das System der beruflichen Vorsorge bereits in Schieflage, die Entwicklungen auf dem Aktienmarkt verschärfen die Situation zusätzlich. Denn ein hoher Umwandlungssatz basiert auf einer hohen Renditeerwartung.
Vorsorgeeinrichtungen müssen also risikoreich investieren, um diese Rendite zu erreichen. Im schlimmsten Fall ist das mit hohen Verlusten verbunden. Der zu hohe Umwandlungssatz führt dazu, dass heute mehr ausbezahlt wird als einbezahlt wurde. Er höhlt somit die zweite Säule aus und führt zu einer versteckten Umverteilung zwischen den Erwerbstätigen und den Rentnern. Die Solidarität zwischen Jung und Alt wird dadurch unnötig strapaziert. Ohne Anpassung des Umwandlungssatzes wären Vorsorgeeinrichtungen gezwungen, Leistungen zu kürzen oder zusätzliche Beiträge zu verlangen. Das liegt nicht im Interesse der Erwerbstätigen.
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