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01.02.2010 18:10 – Europa, Personenfreizügigkeit, Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
 
Der Evaluati­ons­bericht zur Umfra­ge des Inte­grati­ons­büros über die Umsetzung der bilate­ra­len Abkommen hat einmal mehr bestätigt, dass die­se grossmehrheitlich gut funktionie­ren und der Schwei­zer Wirt­schaft ei­nen weitgehend diskrimi­nierungs­frei­en Zugang zum eu­ropäi­schen Markt gewäh­ren. Dort, wo wie bei der Personenfreizügigkeit in ein­zelnen Fäl­len Schwie­rigkei­ten festge­stellt wor­den sind, müs­sen die­se raschmöglichst an­ge­spro­chen und beho­ben wer­den.
 

Die soe­ben veröff­entlich­te Analyse des Inte­grati­ons­büros über ei­ne im Mai 2009 durch­geführ­te Umfra­ge zur An­wendung der bilate­ra­len Abkommen zieht ei­ne grund­sätz­lich positive Bilanz. Die bei ei­nem wei­ten Adressatenkreis durch­geführ­te Umfra­ge brach­te zwar einige Pro­blemfel­der zutage. Gross­mehr­heit­lich ist die Schwei­zer Wirt­schaft aber mit der Umsetzung der Ab­kommen zufrieden. Die Ab­kommen erlau­ben den schwei­zeri­schen Un­ternehmen ei­nen weitgehend diskrimi­nierungs­frei­en Zugang zum eu­ropäi­schen Binnen­markt, wo die Schweiz mit der EU bilate­rale Abkommen ge­schlos­sen hat. Lediglich in ein­zelnen Be­rei­chen, insbesonde­re bei der Umsetzung des Personen­frei­zügig­keits­ab­kommens und beim Frei­handels­ab­kommen, wur­den ver­ein­zelte An­wendungs­probleme festge­stellt. Die­se gilt es im Rah­men der bilate­ra­len Ge­spräc­he möglichst rasch aus­zuräumen, um den erfolg­rei­chen bilate­ra­len Weg zwi­schen der EU und der Schweiz im In­ter­esse der Wirt­schaf­ten bei­der Sei­ten wei­ter zu ver­bes­sern.

Rückfragen:
jan.atteslander@economiesuisse.ch