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Weg frei für einen überzeugenden Gegenvorschlag zur Minder-Initiative 
 
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29.01.2010 13:30 – Corporate Governance, Gesellschaftsrecht
 
economiesuisse begrüsst den Ent­scheid der Rechts­kommissi­on des Natio­nalrats, auf ih­ren Beschluss vom vergan­genen November über die Ab­stimmungs­empfehlung zur Min­der-In­itiative zurückzukommen. Damit ist der Weg für ei­nen Gegenvorschlag wieder offen. Die­ser muss das Anliegen der In­itiative auf­nehmen, aber ihre gefährli­chen Kon­strukti­ons­feh­ler korrigie­ren. Die At­traktivität des Un­ternehmens­stand­orts Schweiz darf nicht aufs Spiel gesetzt wer­den.
 

Im November des vergan­genen Jah­res ent­schied die Rechts­kommissi­on des Natio­nalrats, der Min­der-In­itiative kei­nen Gegenvorschlag ent­gegenzustel­len. Dass die­ser Ent­scheid nun korrigiert wurde, ist zu begrüs­sen. Denn die Min­der-In­itiative greift ein breites Unbeha­gen der Bevölkerung auf. Ihre schwe­ren Kon­strukti­ons­feh­ler hät­ten allerdings verhee­ren­de Folgen für die Schweiz. Un­ser Land würde sich als Stand­ort für bör­senkotier­te Un­ternehmen völlig ins Ab­seits manövrie­ren. Die ge­samt­wirt­schaftli­chen Schäden wären gravierend.

economie­suisse un­ter­stützt die Bemühun­gen der Politik für ei­nen ver­bes­ser­ten Gegenvorschlag. Die­ser muss die Mit­spra­che der Aktionäre in der Sal­ärdebatte stärken. Über al­lem muss aber der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Schwei­zer Un­ternehmen und damit die Si­cher­stellung von Arbeits­plät­zen stehen.

Mehr Informationen:
www.flexibles-aktienrecht.ch

Rückfragen:
urs.furrer@economiesuisse.ch