Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung weiter gestärkt werden. economiesuisse hat dazu einen Anhang zum „Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance“ in die Vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen sind erhöhte Transparenz und verstärkter Einbezug der Aktionäre. Kernpunkte sind:
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Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. |
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Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet. |
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Auf Abgangsentschädigungen oder „goldene Fallschirme“ wird grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. |
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Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt. |
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Die Generalversammlung wird zur Stütze der Aktionärsrechte verwendet. |
Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte der aktuellen Diskussionen bei den Entschädigungen. Auch andere Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend.
Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort international erfolgreicher Unternehmen attraktiv.
Weitere Unterlagen:
Medienmitteilung vom 2. Juli 2007: «Selbstregulierung gestärkt»
Entwurf des Anhangs zum Swiss Code mit Empfehlungen zu den Entschädigungen
Erläuterungen zum Entwurf