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Altersvorsorge 2020: Nationalrat weiterhin kompromissbereit

Der Nationalrat hat sich für die Vorlage seiner vorberatenden Kommission zur Reform der Altersvorsorge 2020 ausgesprochen. Er unterstützt damit ein Kompensationsmodell, das wesentlich weniger kostet und besser wirkt als jenes des Ständerats. Es obliegt nun der Kleinen Kammer, ihre Forderung nach einem AHV-Ausbau zu überdenken, um für einen tragfähigen Kompromiss Hand zu bieten.

Der Nationalrat hat die grosse Debatte der Frühjahrssession 2017 um die Reform der Altersvorsorge 2020 eröffnet. Eine Ratsmehrheit ist dabei dem Modell seiner vorberatenden Kommission (SGK-N) gefolgt. Dieses sieht vor, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der beruflichen Vorsorge (BVG) zu kompensieren. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und economiesuisse begrüssen diesen Entscheid. Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen haben ergeben, dass das Modell des Nationalrats nicht nur günstiger ausfällt, sondern die Einbussen in der zweiten Säule auch besser kompensiert als das Ständeratsmodell.

Zum einen fällt die jährliche Belastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der Variante des Nationalrats um 700 Millionen Franken spürbar tiefer aus. Zum andern beträgt die maximale Renteneinbusse 557 Franken pro Jahr, gegenüber einem Minus von 827 Franken beim Ständeratsmodell. Auch hinsichtlich der Gesamtkosten der Reform belastet die Vorlage des Nationalrats Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner sowie die Wirtschaft um 2 Milliarden Franken weniger pro Jahr als jene des Ständerats. Nicht zuletzt nimmt die Lösung des Nationalrats wichtige Anliegen der Gesellschaft auf, indem sie die Altersvorsorge von Personen mit Teilzeitbeschäftigung und tiefen Einkommen gezielt verbessert.

Anders als der Nationalrat will der Ständerat die erste Säule entgegen dem Reformziel und trotz Ablehnung von «AHVplus» ausbauen. Dazu macht er einen AHV-Zustupf von 70 Franken pro Monat ausschliesslich für Neurentner beliebt. Damit schafft er nicht nur eine Zweiklassen-AHV. Er erhöht auch die Renten mit der Giesskanne – für arme wie reiche Neurentner gleichermassen. Angesichts unserer alternden Gesellschaft würde das Ständeratsmodell die strukturellen Probleme der umlagefinanzierten AHV nicht lösen, sondern zusätzlich verschärfen. 2035 würde das Finanzierungsloch trotz der massiven Zusatzfinanzierung, wie der Ständerat sie vorsieht, bereits wieder gegen 6 Milliarden Franken pro Jahr betragen.

Die Schweizer Stimmberechtigten haben sich vergangenen Herbst mit der Ablehnung der Volksinitiative «AHVplus» klar gegen einen Ausbau der AHV und für die Reformziele des Bundesrats ausgesprochen: die finanzielle Absicherung beider Säulen und den Erhalt des heutigen Rentenniveaus. Dafür ist die Wirtschaft seit Beginn der Reform bereit, Mehrkosten in Milliardenhöhe mitzutragen. Sie ruft nun den Ständerat auf, sich von seiner Forderung nach einem AHV-Ausbau zu lösen, um Hand zu bieten für einen Kompromiss, der auch vom Volk getragen werden kann.

SCHWEIZERISCHER ARBEITGEBERVERBAND und economiesuisse

 

Weitere Auskünfte

Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband

Tel. 079 220 52 29, [email protected]

Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Tel. 079 517 68 26, [email protected]

Medienstelle economiesuisse, Tel. 044 421 35 55, [email protected]